Auftrag erteilt, anderer führt die Arbeit aus

Diskutiere Auftrag erteilt, anderer führt die Arbeit aus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich bräucht mal eure Hilfe folgendes: Ich habe von einem Architekten incl. Vertrag einen Bauauftrag erteilt bekommen, Dacheindeckung sowie...

  1. #1 Tarunio, 28.05.2013
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    Hallo

    Ich bräucht mal eure Hilfe folgendes: Ich habe von einem Architekten incl. Vertrag einen Bauauftrag erteilt bekommen, Dacheindeckung sowie Abdichtungsarbeiten ca. 12 000 euro brutto
    Jetzt fahr ich an dem Bau zufällig vorbei und sehe die Arbeiten wurden schon von einem anderem Ausgeführt, jetzt meine Frage was kann ich verlangen für den Vertragsbruch ? Rechnung für das Angebot schreiben bekommt er aufjedenfall 2 std aufgebrummt.

    MFG
     
  2. #2 rechter Winkel, 28.05.2013
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    Hat der Architekt für sich selber gebaut oder für Bauherrn?
    Vollmacht des Architekten vorhanden?
     
  3. #3 Skeptiker, 28.05.2013
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    War der Bauvertrag vom Bauherrn schon unterschrieben?

    "Rechnung ... aufbrummen" liest sich etwas eigenwillig. Wie meinst Du das denn?
     
  4. #4 Thomas B, 28.05.2013
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    Du hast Vertrag?????? Also Vertrag zur Ausführung der Arbeiten??? Unterschrieben (von wem?)??????
     
  5. #5 Gast036816, 28.05.2013
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    schick doch dem architekten einfach eine schlussrechnung, du ziehst deine ersparten aufwendungen ab und setzt ihm ein zahlungsziel von 3 wochen. er hat dir einen auftrag erteilt.
     
  6. #6 Tarunio, 28.05.2013
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    Vom Bauherren als auch vom Architekt unterschrieben, ok danke für die Antworten.
     
  7. H.PF

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    Mhhh... Einfacher kann man kaum Geld verdienen ;) . Denk dran: Deine Leute kannst du auch teils abrechnen, du hast sie ja in der Zeit eingeplant gehabt und deswegen keine anderen Baustellen angenommen... Das Rumstehen sind dann Aufwendungen, die müssen bezahlt werden...
     
  8. Eric

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    In jedem Fall bekommst Du 5 % der vereinbarten Netto-Vergütung als pauschale Entschädigung, vgl. § 649 S.3 BGb.

    Wenn Du mehr willst, mußt Du es dem Bauherren vorrechnen: Vereinbarte Vergütung ./. ersparte Aufwedungen ./. anderweitigen Erwerb ( = Füllauftrag ), vgl. § 649 S.1 BGB.
     
  9. #9 Kater432, 29.05.2013
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    Da könnte man doch heute mal auf den "Architekten" rumhacken. Wer ist denn so doof bei einem unterschriebenen Autragsvertrag, ein anderes Unternehmen zu beautragen. Soviel Verstand sollte der Architekt doch wohl haben.
     
  10. #10 Thomas B, 29.05.2013
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    Ja...irgendwas ist da tatsächlich mehr als dämlich.

    Egal ob nun der A. einen weiteren Auftrag erteilt hat oder der Bauherr. beiden war doch wohl bewußt, daß bereits ein Vertragsverhältnis existiert.......

    Auch merkwürdig:
    Also...ich unterschreibe niemals gar nie nicht Verträge (außer A.-vertrag). Wieso unterschreiben da beide???????
     
  11. #11 Gast036816, 29.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    angst des bauherrn! wahrscheinlich hat der architekt den bauvertrag ausgearbeitet.
     
  12. #12 Tarunio, 29.05.2013
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    Ja, für diesen Architekten werden wir auch kein Angebot mehr ausfüllen, beim letzten Angebot haben wir ca Netto 7000€ und zimmerei hat dies Brutto wie das geht keine Ahnung ist nur kleines Dacheinzudecken ..... also irgendwas läuft dort schief.... 1400 € preisunterschied bei dem Preis ist einiges

    Aber danke für die promten Antworten
     
  13. bento

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    Wie wäre es denn erst einmal mit "dumm stellen" und anrufen, um zu erfahren, wann du mit den Arbeiten loslegen kannst? Spätestens dann muss ja jemand Farbe bekennen und wer weiss..........vielleicht wird ja sogar ein Ersatzauftrag angeboten oder ein finanzielles Ausgleichsangebot gemacht.
    Falls die Antwort pampig ausfällt, kannst du ja immer noch deine Vertragsrechte per Anwalt durchsetzen lassen.

    Also 19% Angebotsdifferenz zwischen verschiedenen Bietern ist doch jetzt nicht sooooo außergewöhnlich!
     
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