Richtig Mahnen

Diskutiere Richtig Mahnen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zum schriftlichen Mahnen von Mängeln bzw. nichterbrachten Leistungen habe ich Fragen: 1. Wie oft muss ich mahnen, bis ich die Sache...

  1. #1 Unregistriert, 19.10.2005
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    Hallo,

    zum schriftlichen Mahnen von Mängeln bzw. nichterbrachten Leistungen habe ich Fragen:

    1. Wie oft muss ich mahnen, bis ich die Sache selbst in die Hand nehmen darf, mit welchen Fristen?

    2. Reicht ein Einschreiben mit Rückschein? Was ist wenn der BU (kleines Unternehmen) das Einschreiben nicht annimmt und nach meiner eigenen Nachbesserung behauptet, nichts erhalten zu haben?

    Danke
    Grüße
     
  2. #2 Unregistriert, 19.10.2005
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    Weiß niemand etwas darüber?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2005
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    Doch...

    Ihr Anwalt.
    Formfehler sind nämlich des gegnerischen Anwalts Liebling (und nicht die Advo-Card)
    Mfg
     
  4. Eric

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    Das sind zwei Fragen: Richtiges " mahnen " von (a) Mängeln und (b) nicht erbrachten Leistungen. Worum gehts?

    Um die Frage beantworten zu können, müssen Sie ferner angeben:

    - BGB-Bauvertrag oder VOB-Bauvertrag ?
    - Abnahme bereits erfolgt oder Abnahme noch ausstehend ?
     
  5. #5 Unregistriert, 19.10.2005
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    Na Hallo,

    es muss doch möglich sein, dass ich meinen BU mahne!? Mein Hausbau ist schon seit einiger Zeit abgeschlossen, jedoch stehen ein paar (kleinere) Leistungen noch immer aus. Die letzte Rate Gott sei Dank auch. Dann kommt der BU seit Monaten alle paar Wochen für ein Paar Stunden vorbei, macht hier mal eine Abdichtung, hier mal eine Dachleiter usw. So kann es einfach nicht weitergehen.

    Was kann ich tun?
     
  6. #6 MLiebler, 19.10.2005
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    Sicher ist es möglich einen BU zu mahnen, aber dazu gehören einige Informationen wie vor beschrieben.

    Aber die Antwort die Sie haben wollen, läuft auf eine unzulässige Rechtsberatung hinaus.
    Kann es nicht auch sein das irgendein "Abmahnrechtsanwalt" hier ne Falle aufgestellt hat???

    Außerdem wäre es ein Akt der Höflichkeit nicht anonym zu schreiben.

    Nix für ungut
     
  7. #7 Unregistriert, 19.10.2005
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    Hmmmm, ich bin nun sehr erstaunt.

    In diesem Forum werden Bauherren so oft zum Mahnen aufgefordert, zum Teil wird auch angerissen, wie oft, welche Zeiträume etc. Nun, wo es ein Bauherr genauer wissen will, werden die Details geheim gehalten.

    Ist der Algorithmus des Mahnens streng vertraulich? Darf man den als Normalsterblicher nicht kennen?

    Also irgendwas kapiere ich nicht.

    Dass ich keine Schadensersatzansprüche wegen falschem Rat besitze versteht sich doch von selbst, oder wo liegt das Problem?

    Ich möchte nur wissen, wie z.B. Mahnen per Einschreiben o. ä. funktioniert.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2005
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    Erstaunlich...

    das isser erstaunt, der Frager, weil keiner konkretes nicht sagen tut.
    Tststststs sind wir aber wieder schlimm heut :smoke
    ***
    Da stellt der Eric ganz konkrete Fragen und kriegt keine Antwort - ausser beleidigter Leberwurscht. :mauer
    ***
    Noch mal ganz klar: Fristen und Ablauf der Mahnung hängen an Verträgen, Abnahmen, bisherigem Meinungswechsel und den Vertragsgrundlagen - also nix mal eben auf die Schnelle.
    Und ich glaube nicht, dass Sie hier einen Beitrag finden werden, in dem steht:
    Schreib mal xy und setz z tage, schon gar nicht, wenn keiner weiß, worums eigentlich geht.
    MfG
     
  9. #9 Unregistriert, 19.10.2005
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    Achso die Fragen von Eric -- habe sie überlesen.

    Ist ein VOB-Vertrag.
    Abnahme bereits erfolgt. (Vor 7 Monaten)

    Bin gar nicht beleidigt. Aber z.B. Frage 2 müsste doch ohne Hintergrundinformationen zu beantworten sein: Also ich sende Mahnung per Einschreiben, BU nimmt es nicht entgegen. Ich bessere nach, BU behauptet, er hat keine Post erhalten. Wie ist da mein Recht?

    Zu Frage 1: Da kann ich nur sagen, dass ich hier schon oft folgende Sätze gelesen habe: "Hier reicht eine Mahnung mit ausreichende Frist zur Behebung des Mangels. Dann können Sie es auf Kosten des BU selbst beheben."

    Von daher dachte ich, es wird schon jemand etwas dazu schreiben können.
     
  10. Eric

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    Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es nicht um Mängel, sondern um Restarbeiten. Oder?
     
  11. #11 Schwabe, 19.10.2005
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    Hallo Gast, sehe ich auch so. Sie wollen ehrliche Auskünfte, also bitte.

    Wie Sie schreiben, war die Abnahme nach VOB ,da ja VOB vertag, bereits gelaufen.
    Haben Sie vor der Abnahme schon Mängel angemahnt?
    Haben Sie Mängel auf dem Abnahmeprotokoll mit Unterschrift BT ?

    Wenn Sie das alles nicht haben, sieht es richtig Scheiße für Sie aus - wegen Beweislastumkehr.
    MfG
    Schwabe
     
  12. Eric

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    @Schwabe: Und wenn unregistriert " ausstehende Leistungen " meinen sollte, gilt das dann auch ????
     
  13. #13 susannede, 20.10.2005
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    Rechtsschutzversicherung vorm Bauen...

    Ganz allgemein: Sollte man Bauherren nicht mal raten, vor dem Bauen eine passende Rechtsschutzversicherung abzuschließen? :eek:

    Anwälten, über die ich nichts Schlechtes sagen will :shades , kann es doch letztendlich egal sein, ob der Prozess verloren oder gewonnen wird... :wow
     
  14. #14 Baufuchs, 20.10.2005
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    @ Susanne

    Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die Risiken im Zusammenhang mit Bauvorhaben abdeckt.
     
  15. #15 MLiebler, 20.10.2005
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    und wenn es eine gäbe, die Policen könnte sich niemand leisten...
     
  16. #16 BTopferin, 20.10.2005
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    Klar, das gibt es nicht. Aber für die "größte Investition ins Leben" soll man sich nicht fragen, wieso gibt es denn keine Rechtschutzversicherungs-Möglichkeiten für Hausbau? Hauptsächlich weil es bekanntlich beim Hausbau viel zu viel Pfusch gibt??? :fleen
     
  17. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nein, weil die Versicherungen regelmäßig dazu mißbraucht werden Leistungen zu finanzieren.
     
  18. #18 BTopferin, 20.10.2005
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    Wie geht DAS denn? Ich habe schon während und nach Bau bemerkt, dass einige Firmen hier ihre Versicherung benutzt haben, um Kosten für Schaden-Reparatur zu decken. Das war aber immer Schaden.... :confused:
     
  19. #19 susannede, 20.10.2005
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    Rechtsschutz gibt es nicht

    Traurig, traurig.

    Macht mich das, weil immer der erste Satz ist: "Das ist ein Fall für den Anwalt". :deal

    Daß die Prämien einer solchen Versicherung ziemlich hoch wären, weiß jeder, der schon mal versucht hat, einen Rechtsschutz "gegen" zahlungsunwillige Mieter zu bekommen (das sind auch Beträge, wo die Kinnlade runterfällt). :eek:

    Andererseits: die "Gegenseite" informiert "ihre Haftpflicht". Die solche Ereignisse natürlich auch sehr bald entsprechend "bewertet". :shades

    Da ich mit Anwälten und Gerichten bisher kaum Berührungspunkte hatte, frage ich mich folgendes:

    1. Höhe der Schadenssumme relevant für
    2. Anwalts-Honorare / unabhängig vom Erfolg in der Sache ! :motz
    3. Sachverständigen-Vergütungen / dito?
    3. Gerichtskosten / dito?

    Insofern tritt man doch eine Lawine los, will man den wirklich entstandenen Schaden auch in der richtigen Summe EURs einklagen. Je höher der Schaden, desto höher die "Folgekosten"?

    Wie kann da eine Neutralität in der Sache bestehen bleiben, wenn ich, egal wie es läuft, sowieso meine "Marge" daran habe? :shades

    Exemplarisch: ich muß demnächst in einer Scherzensgeldsache vor Gericht gehen. Hohes Risiko, wie darüber geurteilt wird. Ängstlicher (mandantenfreundlicher?) Anwalt empfiehlt, wegen Prozessrisiko die Summe klein zu halten. Anwalt mit amerikanischen Dollar-Zeichen in den Augen spricht von guten Erfolgsaussichten und schlägt Schmerzgeld-Summe in 8facher (!!!) Höhe vor, wie ängstlicher Anwalt. :mauer

    So ähnlich sieht das doch bei Bauschäden auch aus, oder irre ich hier prinzipiell?

    Über Hinweise / Diskussion würde ich mich freuen. :)
     
  20. #20 Baufuchs, 20.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Amy

    Das sind keine Rechtsschutzversicherungen, sondern Haftpflichtversicherungen.
    Wenn ein Unternehmer einen Bauherren verklagt, zahlt auch keine Rechtsschutzversicherung, das Kostenrisiko trägt der Unternehmer.
     
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