Richtig Mahnen

Diskutiere Richtig Mahnen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @ susannede mal lesen:http://www.rechtsanwalt-feinen.de/Inkasso/Beitreibung/Mahnwesen/Anwaltskosten/anwaltskosten.html

  1. #21 Baufuchs, 20.10.2005
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  2. #22 BTopferin, 20.10.2005
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    Stimmt, Susanne, Probleme mir RAs gibt es anscheinend auch. Anscheinend nicht wenige RAs behaupten fast "automatisch", dass die Erfolgsaussichten "gut" sind. Heutzutage bin ich der Meinung: RA spricht eigentlich nur von eingenem Gewinn, weil RAs sowieso immer "gewinnen" und je höher die Summe vor Gericht, desto höher RA-Gewinn. Da passt dein "Scherzgeld" eigentlich ganz gut. :mad:
     
  3. #23 BTopferin, 20.10.2005
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    Hi Baufux :)
    Klar... und Probleme, die nicht von "Haftpflichtversicherung" gedeckt werden, sind natürlich viel schwieriger beseitigt zu bekommen. Wenigstens hier bei uns.

    Haftpflichtversicherung kann aber auch "schwierig" werden. Hier bei mir hat einer Versicherung zugesagt, dass Fensterschaden (bei mir) gedeckt ist. Also, Schaden vor Ort begutachtet und vollständige Reparatur zugesagt. ABER, erst danach hat der Versicherungs-Typ erfahren, dass es ähnliche Schaden bei ALLE Häuser in der Anlage gab. Dann gab es natürlich wieder "Theater".... :(
     
  4. Eric

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    Mit folgender Einschränkung: Für Bauleistungen im Bestand ( Raparaturen und Instandsetzungen ) greift der Vertragsrechtschutz. Vor Unterzeichnung einer neuen Rechtsschutzversicherung Bedingungen durchlesen.
     
  5. #25 susannede, 20.10.2005
    susannede

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    @baufuchs

    Danke für den link.

    Er beschreibt meine allgemeinen Befürchtungen sehr gut. :wow Recht haben und Recht bekommen, sagt man ja so im Allgemeinen.

    Die Kostenseite läßt dieser Spruch natürlich sowieso aussen vor. :(

    @Amy...Scherzensgeld...na da ham wir ja wieder so einen typsichen "Freud"...

    Grüße,
    Susanne
     
  6. #26 Unregistriert, 20.10.2005
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    Ähäm *hust* zurück zum ursprünglichen Problem:

    Es geht sowohl um Mängel als auch um nicht erbrachte Leistungen. Diese(nicht erbrachten) Leistungen wurden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, mit einem Datum zur Fertigstellung. Dieses Datum/Daten sind jedoch bereits um bis zu einem halben Jahr überschritten. Ich habe die Leistungen bisher nicht angemahnt, da ich ein "gutes" Verhältnis mit dem BU habe/hatte. Leider scheint er dieses auszunutzen.

    Nun meine einfache Frage: Wie funktioniert das Mahnen genau? Welche Schritte muss ich tun?

    Desweiteren geht es um Mängel, die z.T. neu sind: z.B: bei dem kürzlich fertiggestellten Sockelputz. Wie mahne ich die richtig? Ist es nicht ungefähr der gleiche Weg?

    ---------------
    p.s.
    Dieses Forum-System stellt mir die Möglichkeit zur Verfügung, anonym als "Unregistriert" Fragen zu stellen. Ganz anonym ist man im Internet eh nicht wegen IP-Adresse usw. Ich nutze diese Möglichkeit. Sie ist im Internet üblich und wird nicht nur von "Aussenseitern" verwendet.
    Übrigens kann man auch als angemeldetes Mitglied beliebig anonym bleiben, da nur wenige Provider von Email-Adressen die Identität Ihrer Kunden überprüfen.
     
  7. #27 Schwabe, 20.10.2005
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    Ja, gilt auch. Ich ging jetzt aber von Mängelleistungen im üblichen Sinne aus.
    Wenn offene Leistungen, fehlt eine vereinbarte Beschaffenheit aus Leistungsbeschreibung gemäß VOB/B § (müste ich jetzt raussuchen).

    MfG
    Schwabe
     
  8. #28 Schwabe, 20.10.2005
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    Wie schon Baufuchs sagt: zu teuer.

    Nee, bessere Lösung: baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Baufachmann!! Von Anfang bis Ende!

    MfD
    Schwabe
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2005
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    Lieber Unregistriert..

    1) Das man/frau hier so schreiben KANN, heisst nicht dass man/frau es muss - und schon gar nicht, dass man nicht mal einen Namen nennt - unabhängig von dessen Ehrlichkeit/Richtigkeit.
    2) Grande Kuddelmuddel:
    *Restarbeiten vor Abnahme mit Frist
    *Mängel nach Abnahme (ohne Frist?)
    *Arbeiten nach 1. Abnahme, mängelbehaftet -> vermutlich Restarbeiten? Keine zweite Abnahme (für Restarb.) -> also Mangel vor oder nach Abnahme????? :confused:
    Diesen Knoten können wir hier nicht durchschlagen. Und selbst wenn, was machen Sie, wenn der BU Ihnen einen netten Brief mit sinngemässen Inhalt - alles Dummsinn, weise zurück - schreibt.
    Auch wenns Geld kostet, ab zum RA.
    Oder fragen Sie auch, wie Sie Ihren Blinddarm (so Sie ihn noch haben) in "Heimarbeit" entfernen können.
    MfG
     
  10. #30 Schwabe, 20.10.2005
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    Dann ist ja alles klar: Sie haben gute Karten. Also, wenn BT/BU nicht will, Anwalt einschalten. Hoffentlich haben Sie noch von der letzten Rate Geld einbehalten ???
    MfG
    Schwabe
     
  11. #31 susannede, 20.10.2005
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    Ganz allgemein...

    -Restarbeiten, noch nicht ausgeführt
    -Mängelbeseitigung angefordert
    -Neue Mängel gefunden (innerhalb der Gewährleistungsfrist)

    All dies bedarf des Schreibens an Ihren BU (und zwar so, daß er es rechtskräftig bekommen hat, am besten mit Zeugen, der den Inhalt kennt, einwerfen), angemessene Frist setzen!

    Frist verstrichen - Mahnung schreiben (wie oben; zweite Frist setzen), androhen, die Arbeiten durch jemanden anders, zu Lasten des BU, ausführen zu lassen (wie oben oder durch RA).

    Unternehmer befindet sich durch das Verstreichenlassen der Frist sowieso schon in Verzug...der Form halber aber erst noch einmal mahnen!

    Geld einbehalten!

    Vielleicht noch lesen:

    http://www.anwaltsgemeinschaft.de/hilfeBau1.htm

    Google mal nutzen!
     
  12. #32 Unregistriert, 20.10.2005
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    Unregistriert Gast

    Vielen Danke allen die versucht haben zu helfen.

    Durch Google bin ich ja auf dieses Forum hier gestoßen.

    @Dühlmeyer: zu 1.) Das ist Ihre Meinung, mit der Sie im Internet so ziemlich allein bleiben werden. Aber sei's drum: Mein Name ist Markus, ich wohne im Bayerischen Schwaben genau in der Mitte zwischen Ulm und Augsburg. Hmmm, und jetzt?
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    @ Markus aus Schwoobe..

    Ob der Ruf nach Höflichkeit so einsam wie Konblauch macht, weiss ich nicht.
    Aber ich ess ja auch gern Knofi und bin nicht einsam. :D :D
    Ausserdem waren da oben mindestens noch zwei "Einsame Rufer in der WWWüste"
    Schönen Feierabend.
     
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