Gartenhütte ohne Genemigung

Diskutiere Gartenhütte ohne Genemigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich beabsichtige eine Gartenhütte außerhalb der der Baulinie zu bauen. Leider kann ich sie nicht genehmigen lassen da ich dazu aufzeigen...

  1. #1 Markus79, 29.05.2013
    Markus79

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    Hallo

    ich beabsichtige eine Gartenhütte außerhalb der der Baulinie zu bauen. Leider kann ich sie nicht genehmigen lassen da ich dazu aufzeigen sollte wo meine Nachbarn was haben weil man dann ja fast nicht dagegen sein kann. Wenn ich das mache liefere ich dem Bauamt ja alle meine Nachbarn auf dem Silbertablett.
    Jeder Nachbar hat etwas außerhalb der Baulinie stehen Teilweise sind sogar Teile der Häuser oder gemauerte Garagen im Bereich der nicht bebaut werden darf.
    Bebauungsplan ist ca 40-50 Jahre alt und ist in Baden Würtemberg.

    So wie ich es verstanden habe ist eine Gartenhütte ja prinzipiell Genehmigungsfrei sofern nicht mehr als 40m³ umbauter Raum.

    Was ist eure Einschätzung dazu was Passiert wenn ich jetzt ohne Genehmigung baue?
    Die Behörde kann ja wahrscheinlich nicht nur bei mir Probleme bereiten sondern muss dann wohl den Ganzen Nachbarn Probleme Bereiten? (WG Willkür)

    Ich weis das ich hier keine Rechtsberatung bekomme und das mein Vorhaben nicht genehmigt ist. Deshalb frage ich nach Erfahrungen und Einschätzungen.

    MFG Markus
     
  2. Neutal

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    Was passiert ist ganz einfach. Wenn nicht genehmigungsfrei, dann Rückbau +Strafe. Die wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden ist auch gar nicht mal so gering, weil die meisten Gemeinden Luftbildaufnahmen mit den Grundbüchern abgleichen.....
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2013
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    Ich sags mal so - dass da schon viel steht, heisst nur, das bisher kein Nachbar gegen den anderen vorgegangen ist.
    Ob die Gemeinde sich der normativen Kraft des Faktischen beugt, ist nicht gewiss. Es gibt Gemeinden, die haben nach 50 Jahren alte Leute aus ihren illegal als Dauerwohnort genutzten Lauben rausgeworfen. Andere haben alles mögliche nachträglich befreit, um Ruhe zu haben.
     
  4. #4 Markus79, 29.05.2013
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    Es geht mir hier ja auch nicht darum als Antwort zu erhalten mach das und es wird nie etwas passieren sondern darum um abzuwägen was die Folgen sind wenn die Gemeinde oder wer auch immer meint dagegen vorzugehen zu müssen.

    Ich frage hier nach Erfahrungen und Meinungen um für mich eine Risikoabwägung zu machen ob das Risiko für mich Tragbar ist oder nicht.

    Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich im schlimmsten Fall die Gartenhütte abreißen und eine Strafe bezahlen. (wie hoch ist so eine Strafe gibt's da irgendwelche Richtwerte)

    Wenn sie draufkommen und ich glück habe kann ich einfach nach genehmigen.

    MFG Markus
     
  5. #5 Mannimen, 29.05.2013
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    Hallo,

    bin hier eig. nur am mitlesen, aber bei Deinem Beitrag stellt sich mir die Frage wie groß die Gartenhütte denn werden soll? Wenns kleiner wie 40m3 werden soll ists ja genehmigungsfrei!?

    Gruß Manni
     
  6. #6 Markus79, 29.05.2013
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    Prinzipiell ist sie ja auch Genehmigungsfrei aber außerhalb der Baulinie darf gar nichts gebaut werden. (Mein Wissensstand)

    Markus
     
  7. H.PF

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    Hier wäre die Warscheinlichkeit das es auffällt nahe 100%, hier werden ungefähr alle 2 Jahre Luftbilder abgeglichen...
     
  8. #8 Kriminelle, 29.05.2013
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    ...meist hilft da auch ein Blick in den Bebauungsplan, doert sind meist auch (genehmigungsfreie) Gartenhäuser beschrieben, wo und wie sie gebaut werden dürfen
     
  9. #9 Markus79, 29.05.2013
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    Leider ist der einzige Platz auf dem ich noch was Bauen dürfte sehr ungünstig. Weil nur neben dem Haus wo sowiso nicht viel Platz ist. Hinterm Haus wo viel Platz da ist darf leider nichts gebaut werden.
     
  10. #10 Markus79, 29.05.2013
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    Meine Zwickmühle besteht einfach darin entweder ohne Genehmigung oder ich liefere meine Nachbarn aus.

    Bei uns sind sie mit Luftbildern wohl noch nicht so weit weil in 7 Jahre alten Google Earth Bildern alle Momentanen Bauten der Nachbarn drinn sind.
     
  11. #11 Kriminelle, 29.05.2013
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    mit Vorsatz und wohl wissentlich am falschen Platze... mit Ämter ist da nicht zu spassen. Hinterher wird meist gar nix genehmigt, wenn Du sie erstmal hintergangen hast!
     
  12. #12 Markus79, 29.05.2013
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    Ist aber hoffentlich schon verständlich warum ich am überlegen bin.
     
  13. #13 feelfree, 29.05.2013
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    Also wenn da schon x Gartenhäuser ähnlich illegal errichtet worden sind und bisher nix passiert ist, würde ICH das Risiko eingehen und einfach auch loslegen.
     
  14. #14 Projektante, 29.05.2013
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    Naja. Hier hat ein Nachbar das Amt eingeschaltet, weil ein Verdacht einer Überbauung mit einem Garagenfundament um 2 cm bestand. Die kamen auch. Für die faktisch nur millimetertiefe Überbauung gabs "dudu", aber der hingehängte Nachbar muß jetzt einen Pavillon abbauen, der ohne Genehmigung innerhalb des 3m-Bereichs steht. Um den Pavillon war es selbst dem anzeigenden Nachbarn gar nicht gegangen, obwohl es seine Grundstücksseite betrifft....

    Es ist also wahrscheinlich nicht wirklich vorhersehbar, wie dumm es mal kommt. Und ich würde mich nicht drauf verlassen, daß alle Nachbarn so rücksichtsvoll und - äh - weitblickend handeln wir Markus....
     
  15. #15 Kriminelle, 29.05.2013
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    @Projektante, Du sprichst in Rätseln ;) Woher haben wir die Info? Habe ich was übersehen? Ja, manchmal kann es richtig dumm laufen ;)

    Und was ist an dem Platz, wo nicht so viel Platz ist? Reicht er noch, ist was anderes geplant oder würde es gehen? Man muss ja nicht den "Platz", also den Garten immer mit den kleinen Häuschen gestalten ;) Man könnte auch ein Gartenhaus ans Haus anbauen/anlehnen.
     
  16. #16 Markus79, 30.05.2013
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    Gehe ich richtig in der Annahme das alles Genehmigte auch beim Katasteramt in den Plänen steht?

    Wenn dem so ist dann dann sind schon 3 Häuser und eine Garage außerhalb der Baulinie.
    Weder Wintergärten noch Gartenhütten und Gewächshäuser sind eingetragen.

    Sehe halt nicht ein warum ich mich daran Halten soll wenn man schon vor 40-50 Jahren alle Nachbarhäuser außerhalb der Baulinie gebaut hat.

    @kriminelle ans Haus anbauen/anlehnen geht wegen Fenstern und unterirdischen Leitungen nicht.
    Mein gedachter platz ist der einzige Platz bei dem es zu keiner Beeinträchtigung meiner Nachbarn kommt.

    Eine Gartenhütte benötige ich um Verschiedene Garten Geräte und Gartenmöbel zu verstauen.
     
  17. Neutal

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    Bei einem Kollegen von mir ist es zum kompletten Rückbau gekommen. er hat ein ferienhaus an der Ostsee und wollte es erweitern. Bei der Einrichung des Bauantrages kam heraus das sein Häuschen außerhalb der Balinie stand und aus der Erweiterung wurde ein kompletter Neubau sowie der ASbriss der Bestandsimmobilie.
    Klar kann man sein Glück herausfordern, ob es aber von Dauer ist weiß niemand. Die Luftbildaufnahmen haben übrigens auch nichts mit google Earth zu tun. Die Behörden haben ein eigenes System und kontrollieren etwas öfter. Wie lange Auswertung und Bearbeitung dauern kommt natürlich drauf an. Auch wonach gerade gesucht wird.
     
  18. #18 OLger MD, 30.05.2013
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    ... na solange die Ämter nicht die Bilder vom Apple-Kartendienst nehmen gehts ja noch.
    Aber das geht doch heutzutage vom Schreibtisch aus. Minutengenau.
    Luftbildaufnahmen 2.0

    Gruß
    Holger
     
  19. Baumal

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    meine güte, fährst du in der 30er zone auch 50km/h weils der nachbar
    doch auch ständig tut?

    dann bau halt deine gartenhütte, zahle bußgeld (ca. 500€) und reiß
    sie wieder ab, wenn dir das amt auf die schliche kommt.
     
  20. #20 Corinna72, 30.05.2013
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    Bleibe doch am besten bei der Wahrheit und den Fakten.
    Warum gehst Du also nicht BEVOR Du irgend etwas errichtest zur Gemeinde, weist darauf hin, dass schon 3 Häuser und eine Garage außerhalb der Baulinie errichtet wurden und bittest um Änderung des Bebauungsplanes, um all dies zu legalisieren und auch selber Dein Gartenhäuschen dort errichten zu dürfen.
    Falls das Amt dann Ärger macht, kann man immer noch die lokale Presse einschalten, vorher aber erst mal alles im guten und mit guten Argumenten versuchen. Auch darauf hinweisen, dass es ja unnötig hohe Wellen schlagen würde, wenn alle jetzt rückbauen könnten und dass es doch auch möglich ist, die Baulinie (Bebauungsplan) zu ändern.
     
Thema: Gartenhütte ohne Genemigung
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