Gartenhütte ohne Genemigung

Diskutiere Gartenhütte ohne Genemigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Falls das Amt dann Ärger macht, kann man immer noch die lokale Presse einschalten, ......Das juckt die ungefähr so wie eine Ameise ne dicke Eiche!...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2013
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    Das juckt die ungefähr so wie eine Ameise ne dicke Eiche!

    Aber man kann ja mal grundsätzlich und ohne Verweis auf die Nachbarschaft nach der Möglichkeit einer Ausnahme/Befreiung - auch unter Begründung, warum das so besser wäre - fragen!
     
  2. #22 Markus79, 30.05.2013
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    Meine Befürchtung ist einfach das wenn man beim Bauamt so etwas beantragt das dann jemand vor Ort kommt und sieht dass bei den Nachbarn auch einiges steht was ohne Baugenehmigung gebaut wurde.
    Ich will nicht das meine Nachbarn wegen mir Probleme bekommen.
     
  3. H.PF

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    Dann lass die Finger von der Hütte...
     
  4. #24 Kriminelle, 30.05.2013
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  5. Ludolf

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    Er hat's ja so gewollt...
    http://www.kreiszeitung-wochenblatt...wn-um-schwarzbau-stichtag-31-maerz-d8227.html

    Wie sacht Opa imma: Fang kein Kriech an, den de nich jewinnen kannst.

    Wenn ich bei mir Richtung Süden aus dem Fenster schaue, sehe ich dutzende ungenehmigter Hütten/Lauben wasauchimmer.
    Die Stadt hat uns 2006 fünf(!) Jahre Zeit zum Rückbau gegeben, bisher hat noch keiner angefangen...

    Ich bitte das nicht als Aufruf zu illegalen Handlungen mißzuverstehen!
     
  6. mseppo

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    Was passiert, wenn Du fragst, ist unklar. Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, schlafende Hunde zu wecken. Das willst Du nicht und hast Dir damit die Antwort selber gegeben.

    Ob Du Deine Hütte noch baust oder nicht, muss Du selber wissen. Deine Nachbarn werden Dich wohl kaum anschwärzen. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass im Bebauungsplan neben dem Baufenster weitere Regelungen enthalten sind, die solche Nebenanlagen in einem akzeptablen Rahmen erlauben und selbstverständlich vorher mit evtl. betroffenen Nachbarn sprechen. Letzteres ist das Wichtigste überhaupt! Darüber hinaus sind je nach Bundesland solche Hütten bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, wenn sie nur dem Abstellen von Gerät dienen (was aber evtl. Einschränkungen durch den Bebauungsplan nicht aufhebt).
     
  7. #27 Rudolf Rakete, 04.06.2013
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    Mal ganz im Ernst bau die Hütte so dass Du sie nachträglich verschieben kannst, wenn die nicht zu groß ist ist das machbar. Wenn sich das Bauamt beschwert sagst Du, die kommt noch an den richtigen Ort.
     
  8. #28 Rudolf Rakete, 04.06.2013
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    Besorg dir doch erst mal den Bebauungsplan und schau ob da Einschränkungen für eine Gartenhütte drin stehen. In den meißten Gemeinden kann man die heute schon runterladen.

    Die Baulinie ist nicht unbedingt entscheidend für Gartenhütten.
     
  9. #29 Kolando, 05.06.2013
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    Wegen so einer kleinen Hütte ein Risiko eingehen, dass mit 100% Sicherheit irgendwann -durch Luftaufnahmen- gemerkt wird. Wie hoch die Strafe ist, kommt auf die Gemeinde drauf an, da gibt es keine allgemein gültigen Regelungen.

    Es ist natürlich auch wieder ein Aufwand dann alles wegzureisen.

    Also, ich würde es nicht machen, mir wäre die Arbeit zu viel, das alles wieder rückgängig zu machen.
     
  10. Maik86

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    Kommt auf die Hütte an. Die ist ja nur für Gartengeräte. Meine Hütte kann man mit 4 Leuten einfach weg tragen wenn man sie vom Fundament los schraubt. ;-)
     
  11. KyleFL

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    Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.

    Leute, es geht ihr um eine einfache Gartenhütte, kein Wohnhaus!
    Wo kein Kläger ist -- ist auch kein Richter. Solange es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt, dürfte auch das Interesse der Gemeinde daran relativ gering sein. Aber wehe irgendein Nachbar gefällt deine Hütte nicht, dann geht es natürlich los.
    Allerdings kann man so eine kleine Hütte ja relativ einfach abbauen und an einen anderen Ort versetzen - das Risiko ist dabei minimal. Ob es dazu noch eine Strafe geben wird ist auch nicht sicher -- eine irsinnig hohe Summe dürfte aber auch da nicht im Raum stehen.


    Cu KyleFL
     
  12. cg60

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    Hallo,

    ich möchte das Thema an dieser Stelle mal aufgreifen, bei mir handelt es sich um folgendes Vorhaben.

    Bau einer Gartenhütte (oder auch Freisitz) im Außenbereich Land NRW umbauter Raum darf max 30m³ haben.

    Nun meine vielleicht einfache Frage:

    Die Gartenhütte soll ein Satteldach bekommen mit seitlichen sowie jeweils über den Giebel hinausragenden Dachüberständen. Wie berechnet man nun den umbauten Raum? Unten das Volumen (Rechteck x Körperhöhe) ist klar nur beim Dach, mit Überstände, Pfanneneindeckung etc. oder ohne (Also einfach das Volumen eines Dreiecks)? Ich habe auchmal gehört das ein nicht ausgebauter Dachraum nur zu 1/3 gerechnet wird wobei dies wahrscheinlich eher auf Wohnimmobilien zutrifft oder?. Bitte um eine aufschlußreiche Antwort sodas ich in etwa eine Größe bekomme, da ich die 30m³ schon gerne ausreizen möchte. Danke für Ihre Bemühungen
     
  13. #33 Der Bauberater, 30.12.2013
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    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Steht im § 65 der BO-NRW doch drinnen. "Bruttorauminhalt" also inclu. allem: Dachüberstand, Dachraum, Veranda...
     
  14. #34 Rudolf Rakete, 30.12.2013
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Hmm ich kenne es bis jetzt aber so: "Der Bruttorauminhalt wird für Bereiche, die überdeckt und in voller Höhe umschlossen sind, berechnet."
    Also nix mit Veranda, Dachüberstand, etc.
     
  15. #35 Baufuchs, 30.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @cg60
    Wie kommst Du darauf, dass Du im Außenbereich eine Gartenhütte bis 30m³ Rauminhalt bauen darfst?

    Die 30m³ sind die Obergrenze für genehmigungsfreie Vorhaben.

    Da Du im Außenbereich bauen willst, gilt diese genehmigungsfreiheit jedoch nicht. Guckst Du §65 BauONW.

    Auszug:
    Insofern musst Du dir auch keinen Kopf machen, ob Du die 30m³ überschreitest.

    Wenn die Hütte also keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient = nix Genehmigungsfrei + Genehmigung nicht zu erhalten.
     
  16. cg60

    cg60

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    Oha, das hatte ich anders im Kopf, aber dafür gibt es dieses forum ja.

    An dem besagten Bauplatz im Garten steht bereits eine Gartenlaube vom Vorbesitzer, welche jedoch ziemlich herunter gekommen ist diese ist auch im Amtlichen Lageplan aller Bauunterlagen des Anwesens eingezeichnet und als Freisitz bezeichnet. Kann man denn event. eine Renovierung des bestehenden Gebäudes durchfürhren oder ist der Freisitz ein "Schwarzbau" der trotzdem in den Bauunterlagen aufgeführt ist? Danke für weitere Infos.
     
  17. #37 Baufuchs, 30.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Tatsache, dass die Hütte im Lageplan eingetragen ist, sagt noch nicht darüber aus, dass diese genehmigt wurde.

    Beschreib mal das Grundstück.
    Ist es mit einem Wohnhaus bebaut und die Hütte soll nun im Garten gebaut werden?
    Oder (bis auf die alte Hütte) ist das Grundstück unbebaut?
     
  18. cg60

    cg60

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    Das Grundstück ist bebaut, im Anhang habe ich den Lageplan(jedoch Stand 2009) im PDF Format hochgeladen. Auf der Rechten Seite des Lageplans ist auch der vorhandene Freisitz eingezeichnet, jedoch ist dieser vom Vorbesitzer nicht genehmigt worden, daher auch meine Annahme das 30m³ umbauter Raum genehmigungsfrei seien. Die neue Gartenhütte sollte an selbiger Stelle errichtet werden. Es ist eine Bodenplatte vorhanden auf der ich geplant hatte eine Art Blockhaus aufzusetzen.
    Wenn ich den Gesetzes Auszug richtig verstehe darf ich im Außenbereich also nicht einmal eine Rutsche mit Kletterturm für meine Kinder im Garten aufbauen?
    Kann man über Umwege zum Ziel kommen (bitte nur gesetzlich beurteilen), bspw. das die Gartenhütte ohne verankerung auf einer verdichteten Schotterfläche steht, d.h. im Prinzip jederzeit versetzt werden könnte oder als Geräteschuppen für die angrenzende Streuobstwiese die ja landwirtschaftlich genutzt wird? Oder verrenne ich mich da in was?

    Danke für Ihre Aussagen
     

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