Versieglung nach Badumbau

Diskutiere Versieglung nach Badumbau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe da mal zwei Fragen an Experten! Wir haben unser Bad auf Grund einer Erkrankung Behinderten gerecht umbauen lassen. Ebenerdige...

  1. #1 Andy Kalkstein, 30.05.2013
    Andy Kalkstein

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    Hallo, ich habe da mal zwei Fragen an Experten!

    Wir haben unser Bad auf Grund einer Erkrankung Behinderten gerecht umbauen lassen. Ebenerdige Dusche, angepasster Waschtisch und Rollstuhlgerecht.
    Letzte Woche kamen die Fliesenleger und haben die Bereiche der Dusche gefliest. Was mich irritiert hat das der gesamte Duschbereich innerhalb zwei Std gefliesst war und angeblich auch abgedichtet. Im Internet hatte ich gelesen das die aufgetragene Dichtung wenigstens 2 Std braucht um überhaupt bearbeitet zu werden.
    Ist das richtig und muß ich jetzt damit rechnen das wir vielleicht feuchte Stellen bekommen?

    Dann wurde die Dusche versiegelt mit Silikon und zwar im Bodenbereich und in der Ecke. Oberhalb nicht, genauso habe ich festgestellt das weder die Fensterbank noch das im Bodenbereich rundherum abgedichtet wurde. Ist das so richtig oder wurde da auf unsere Kosten gespart?

    Bei der Fensterbank wurde sogar behauptet das würde man heute nicht mehr machen damit die Wand darunter atmen kann.

    Vielleicht gibt es ja jemanden der uns hier weiter helfen kann.

    Lg

    Andy Kalkstein


    Modis: Falls das hier falsch ist bitte verschieben! Danke!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Abdichtung muss in aller Regel sogar mindestens 2-lagig + Einarbeiten der Fugenbänder erfolgen! Gehen Sie mal von Pfusch aus.

    Und atmende Wände - da muss ich ganz tief Luft holen, um nicht laut loszuschreien!
     
  3. H.PF

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    Ruuhig, Ralf...

    Ich glaube, die atmende Wand ist genauso langlebig wie die Betonplatte für Terassen...

    Ja, ich bin mir auch sicher: Da ist völlig gepfuscht worden.

    Lass den Fliseur dir beweisen, das er das eingebaut hat. Er wird es nicht können da es technisch nicht möglich ist in der kurzen Zeit...

    Das ist ja schon Betrug, was der da veranstaltet...
     
  4. #4 Gast036816, 30.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schlussrechnung schon bezahlt oder bereits erhalten? wenn ja, wann?
     
  5. #5 Andy Kalkstein, 30.05.2013
    Andy Kalkstein

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    Hallo,
    nein es wurde noch nichts bezahlt da die Pflegekasse einen Zuschuss gibt.
    Na super also was mach ich nun...Nacharbeiten hinter den Fliesen dürfte schwierig werden, Fensterbank abdichten bzw. Rundherum mit Silikon die Bodenränder ginge ja noch. Wenn ich mir zu recht überleg wurde hier bald von jedem gepfuscht. Selbst der Elektriker war nicht in der Lage die Kabel vernünftig in der Wand zu verlegen.Ich mußte alle Schellen nach arbeiten weil die Nägel rausschauten.
    Also werde ich am besten die Pflegekasse informieren bevor die überweisen oder?

    Lg
    Andy Kalkstein
     
  6. H.PF

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    Fliesen runter, komplett von vorne kann der jetzt anfangen...
     
  7. #7 Andy Kalkstein, 30.05.2013
    Andy Kalkstein

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    Na super.....Ich hab wohl gesehen das in der Ecke ein Dichtband oder so von oben nach unten drin war aber ob auch hinter den Fliesen nur der Kleber ist kann ich nicht sehen. Wie könnte ich das den prüfen bevor ich hier den ganzen Kram runter reisse? Auf was muß ich da achten , ich bin in dieser Sache echt blutiger Laie

    Lg
    Andy Kalkstein
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein, geht nicht, weil Silikon nur ein Fugenfüller ist, aber keinerlei Dichtfunktion hat. Auch wenn es oft so ebnutzt wird, als habe es diese :motz

    Sie? Gar nicht! Müssen Sie auch nicht.
    Sofort dem Fliesör ne Mängelmeldung schicken und ihn auffordern, die Mängelfreiheit seiner Leistung zu beweisen. Beweisen nicht nur über dumme Sprüche!

    Wenn er das nicht macht, ab zum Anwalt und zum Sachverständigen!

    Sollte die Pflegekasse direkt an den Unternehmer zahlen, die sofort auffordern, die Rechnung wg. vermutlicher Mängel nicht anzuweisen. Eingang des Schreibens bestätigen lassen (von denen). Denen so lange im Nacken sitzen, bis Sie diese Bestätigung haben!

    Und dann einen fachkundigen Bauleiter einschalten, der das ganze überwacht!
     
  9. Eric

    Eric

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    Siehe hierzu unseren Link:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?34849-Abdichtung-von-häuslichen-Bädern

    Dort steht alles, was man zu bodengleichen Duschen wissen muß/sollte.

    Dem Fliesenleger sollten zunächst die im Link dargestellten aRdT vorgehalten und die Abnahme verweigert werden. Wenn er den Mangel dann nicht zugesteht und immer noch nicht zur Nachbesserung ( = Neuherstellung ) bereit ist, muß der Mangel durch Probeöffnungen ( Abschlagen von Fliesen ) nachgewiesen werden. Das sollte, weil es wahrscheinlich eilt, durch einen öbuv Sachverständigen des Fliesenlegerhandwerks als Privatgutachter in Begleitung durch einen versierten Bauanwalt durchgeführt werden. Der Fliesenleger ist zu der Bauteilöffnung hinzuzuladen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich von der fehlerhaften Ausführung selbst zu überzeugen, sofern er denn die aRdT kennt oder sich damit nachträglich vertraut macht. Ein selbstständiges Beweisverfahren dauert zu lange und ist eher nicht zu empfehlen.

    Die bodengleiche Dusche sollte nicht genutzt werden: erhebliches Durchfeuchtungsrisiko und die spielt sich dann nicht sichtbar unterhalb der Fliesen im Bodenaufbau ab!

    Der Fliesenleger wird sich u.U. damit verteidigen, dass eine Abdichtung nicht angeboten und beauftragt worden ist. Das hilft ihm aber nicht, weil er die Leistung selbst dann mangelfrei unter Einhaltung der aRdT auszuführen hatte und er entweder selbst falsch geplant hat ( sofern kein eigener Planer vorhanden war und der Fliesenleger selbst die Ausführung festgelegt hat ) oder aber er auf die Erforderlichkeit der Verbundabdichtung nicht hingewiesen hat, vgl. § 4 Nr. 3 VOB/B analog.
     
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