Etenitplatten Faserzement mit Asbest streichen?

Diskutiere Etenitplatten Faserzement mit Asbest streichen? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, nachdem mir hier im Forum beim Hauskauf bereits fachmännisch zur Seite gestanden wurde, habe ich nun eine ganz konkrete Frage: Wir...

  1. SanZim

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    Hallo,

    nachdem mir hier im Forum beim Hauskauf bereits fachmännisch zur Seite gestanden wurde, habe ich nun eine ganz konkrete Frage:

    Wir möchten das Haus, welches auf zwei Seiten mit Etermitplatten in einem wunderschönen *würg* grün und braun besetzt sind, welche mit 90%-iger Sicherheit Asbest enthalten (lassen wir vorab aber noch testen), streichen und zwar selbst. Die Fläche ist nicht viel, ca. 80 qm.

    Wir dachen an folgende Vorgehensweise: (Schutzanzug, Maske P2) Fassade mit Schwamm und Wasserschlauch abwaschen, grundieren, zweimal mit Reinacrylat streichen.

    Standort: NRW

    Fragen: Darf ich das? Muss ich das anmelden? Worauf muss ich noch achten?

    Lieben Gruß, Sandra
     
  2. KATMat

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    Ja, darfst Du

    nach TRGS 519 sind nur Abbruch- und Sanierungsarbeiten zwingend von Fachfirmen durchzuführen. Beim Reinigen und Beschichten von Außenwandflächen handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten, die unter Einhaltung einiger Bedingungen (TRGS 519, 15 - 16) von Privatpersonen ausgeführt werden dürfen.
     
  3. SanZim

    SanZim

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    Danke!!! Du warst eine große Hilfe.
     
  4. SanZim

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    Hallo. Wahrscheinlich sind es Platten der firma Waler. Mit Putz optik. Hat damit jemand erfahrung gemacht beim streichen?
     
  5. sarkas

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    Gefahr laufend, jetzt in der Luft zerrissen zu werden, sage ich dass das nicht stimmt.

    Auch Abbruch- und Sanierungsarbeiten dürfen von Privatpersonen durchgeführt werden. (mit Sachkundenachweis)

    Dies zu tun ist NICHT strafbar.

    Strafbar ist es aber, dies NICHT exemplarisch nach der TRGS 519 zu tun UND durch diese Ausführung Dritte zu gefährden. (was sehr schnell passiert)

    Meines Wissens ist es NICHT zulässig Vorarbeiten wie abwaschen (geschweige denn abstrahlen) etc. vor einer Beschichtung zu machen.
     
  6. #6 Jessi75, 04.06.2013
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    Mal ne ganz doofe Frage: Wieso wollt ihr das giftige Zeug noch streichen? Wieso nicht abreißen lassen und weg damit? Kostet zwar wohl was mehr aber dafür lebt man nicht mehr in einem Haus voller Asbest.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Was für ein Blödsinn!!!

    Es geht um eine Aussenverkleidung! Diese geben, da fest gebunden, eh kaum Fasern ab, die dann im Grundrauschen der allgemeinen Faserbelastung untergehen.
    Auch müssen die erstmal ins Haus gelangen! Die vn der Fassade!
     
  8. Julius

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    Was erwartest Du von jemandem, der (die) nicht einmal zwischen "giftiger Substanz" und "krebserregenden Fasern" unterscheiden kann...?
     
  9. #9 Jessi75, 04.06.2013
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    Entschuldigt, dass ich mich nicht korrekt ausgedrück habe :sleeping. Ihr legt auch jedes Wort auf die Goldwaage. WENN man jedoch tatsächlich davon Krebs bekommen hätte, wäre es doch ziemlich egal ob man das jetzt vorher "giftiges Zeug" oder "krebserregende Faser" genannt hätte, oder?
    Trotzdem wollte ICH das weder am noch im Haus haben. Aber jedem das Seine.... War ja nur ne Frage wieso nicht gleich weg wenn man jetzt schon einiges neu macht so wie ich es aus anderen Themen verstanden habe.
     
  10. #10 Gast036816, 04.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beim nass abwaschen und beim streichen der faserzementplatten werden kaum fasern freigesetzt, die durch die luft fliegen werden. das kommt erst, wenn gebohrt, geschliffen oder gesägt wird und der staub nicht aufgefangen oder gebunden wird.
     
  11. sarkas

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    Das stimmt nur bei einem, sagen wir mal "weichen Wasserstrahl".

    Sobald man etwas (mechanischen) Druck ausübt (dazu gehört auch der Schwamm), ist es schon wieder rum mit erlaubt.
     
  12. KATMat

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    @sarkas: Recht haste - streng genommen bezieht sich die Fachfirmenpflicht nur auf schwach gebundene Produkte.
    Aber abwaschen von Außenwandflächen (nicht Dächern) ist nach 16.2 Punkt 6 der TRGS 519 ausdrücklich erlaubt, auch ausdrücklich mittels Schwamm.
     
  13. sarkas

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    Du hast recht, aber: "NUR wenn das Abwasser unmittelbar in einen Abfluss (Kanalisation) eingeleitet wird."
    Ich denke nicht, dass Sandra das vor hatte/hätte.
     
  14. SanZim

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    Hallo,

    noch einmal eine ganz konrete Frage: Dürfen wir das Haus nun streichen oder nicht? Die Platten sind mit Putz beschichtet und enthalten definitiv Asbest.
    Und WO müssen wir das anmelden und müssen wir das überhaupt anmelden?

    Danke.
     
  15. sarkas

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    Du darfst es streichen und musst nix anmelden. Du musst dich nur exact an die TRGS 519 halten.
     
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