WU Beton Keller undicht durch Lichtschacht - und verfüllt mit Lehm Boden

Diskutiere WU Beton Keller undicht durch Lichtschacht - und verfüllt mit Lehm Boden im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, an unseren 3 Kellerfenstern sind standard Lichtschächte mit einem Ablauf(steckt im Lehmboden mit welchem unsere Baugrube verfüllt wurde)...

  1. fuprin

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    Hallo,

    an unseren 3 Kellerfenstern sind standard Lichtschächte mit einem Ablauf(steckt im Lehmboden mit welchem unsere Baugrube verfüllt wurde) anbebaut, durch diese Öffnungen sind die Schächte vollgelaufen und hat uns das Wasser unterhalb der Fensterbank in den Keller gedrückt.

    Unser Haus steht in leichter Hanglage 10-15% , das Regenwasser wird in einer Zisterne aufgefangen, der Überlauf ist an einen zusätzlichen Sickerschacht auf unserem Grundstück angeschloßen.
    Oberhalb von unserem Haus stehen noch ca. 15 EFH welche nach dem gleichen Prinzip verfahren.

    Grundwasser und Schichtwasser sind nicht vorhanden, es bildet sich nach der Schneeschmelze und nach Starkregen ein ca. 3-4 Meter Tiefer Bachlauf, welcher wohl bei unserem Keller zum stehen kommt.

    Bodengutachten wurde nicht gemacht.
    In der Bauphase war kein Wasser vorhanden.

    Wortlaut zum Thema aus dem Bauvertrag:

    Die Ausführung des Kellers kann nach Maßgabe der Baufirma erfolgen. In der Bauleistung enthalten sind unverputzte Betonwände in WU - Beton d= 24cm mit allen im Grundrißplan enthaltenen Fenster- und Türöffnungen. Die Ausbildung erfolgt gegen nicht drückendes Wasser. Bei Grundwasser oder Schichtwasser entstehen Mehrkosten für die Betonwanne und Wasserabsenkung. An Außenwand und Bodenplatte wird eine Hohlkehle ausgebildet.

    Meine Frage:

    War es richtig den Keller mit den Standard Lichtschächten zu versehen und hat sich unser Boden zum verfüllen geeignet?

    Vielen Dank
     
  2. #2 ultra79, 02.06.2013
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    Mhh - wenn es kein Bodengutachten gibt, woher weisst du dann das es kein Grund- oder Schichtenwasser gibt?

    Lehmboden eignet sich nicht besonders gut zum verfüllen. Und das es dir durch die Lichtschächte Wasser reindrückt spricht dafür das du wenigstens "aufstauendes Sickerwasser" hast
     
  3. fuprin

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    Danke, davon bin ich ausgegangen, für Grundwasser leigen wir zu hoch, Schichtenwasser hm....

    umgangssprachlich wird der Boden hier als "Liden" Boden bezeichnet.
     
  4. #4 ultra79, 02.06.2013
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    Lehmiger Boden ist normalerweise "bindig" - d.h. Wasser versickert schlecht. Damit staut also Wasser auf wenn es stark regnet da es unten nicht schnell genug weg kann - und als erstes siehst du das dann in deinen Lichtschächten, denn auch deren Ablauf endet im Boden und da ist es ja "schon voll".

    Wenn das wirklich dein Problem ist, dann ist vermutlich auch dein Keller falsch abgedichtet - denn in diesem Fall wäre eine Abdichtung gegen drückendes Wasser notwendig gewesen.

    Ich habe verstanden das du neu gebaut hast?

    Folgende Fragen:

    * ist der Keller ausgebaut oder hast du noch den Rohfußboden? Tritt dort Wasser ein?
    * gibt es eine Drainage o.ä.?
    * gibt es eine Regenentwässerung? Also ein Regenwasserkanal in den deine Zisterne einleitet?
    * wie ist die Vertragslage? Bauträger? Baufirma? Architektenhaus?
     
  5. #5 Skeptiker, 02.06.2013
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    Du hast also einen Keller "aus WU-Beton" bestellt, keine "weisse Wanne". Oder hast Du gegen Mehrkosten eine "Betonwanne" ausführen lassen? Damit ist der bestellte Keller für den anscheinend vorhandenen Lastfall wahrscheinlich nicht ausreichend abgedichtet. Welcher Lastfall vorliegt wurde nicht geprüft. Die Frage nach der richtigen Befestigung der Kellerlichtschächte dürfte damit also eher eine nebensächliche sein.
     
  6. Eric

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    Ist Deine Frage damit beantwortet oder willst Du mehr wissen?

    Dann brauchen wir mehr Input:

    1.Als was wurde der Keller gebaut?. WW oder " normaler " Betonkeller mit zusätzlicher Abdichtung, gegebenenfalls womit? Die Baubeschreibung läßt das offen und berücksichtigt nicht den Lastfall aufstauendes Sickerwasser, der hier vorzuliegen scheint. Denn aufstauendes Sickerwasser ist drückendes Wasser und nach der Baubeschreibung sollte ein WW nur bei Grundwasser und Schichtenwasser gebaut werden. Das läßt auf ein völlig falsches Baukonzept schließen.

    2. Die Baugrube bestand aus lehmig-tonigem Boden und der ausgehobene Boden ist dann für die Wiederverfüllung verwandt worden?

    Gibts Bilder von der Baugrube? Gabs in Höhe der Baugrube unterschiedliche Bodenschichten ( wasserdurchlässig/nicht wasserdurchlässig usw.)

    3. Wie ist dieser Satz zu verstehen?

    4. Woher kam das Wasser, dass in den Keller eingedrungen ist? Ist der " Bach " in die Lichtschächte geflossen oder ist das Wasser von unten in der ehemaligen Baugrube bis über die Fensterbank aufgestiegen?

    Allgemein gilt: Wer brauchbare Antworten haben will, sollte sich bemühen, den Sachverhalt klar und eindeutig zu beschreiben. Fachbegriffe sind zu vermeiden, da sie von Laien im Zweifel eh völlig falsch verstanden werden. Bilder sagen oft mehr als laienhafte Zustandsbeschreibungen.
     
  7. fuprin

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    Bodenplatte - Dämmung - ca. 7cm Estrich(dieser ist Epoxidharz beschichtet)
    Drainage ist nicht vorhanden, wurde uns abgeraten, da diese nicht in Abwassersystem eingeleitet werden darf
    Regenwasserkanal gibt es auch nicht, Entwässerung muß auf dem eigenen Grundstück erfolgen
    gebaut wurde mit Bauträger

    Danke
     
  8. fuprin

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    zu 1. Keller wurde als WU Betonkeller gebaut, mehr als der kopierte Satz aus der Baubeschreibung ist in dieser dazu nicht vorhanden.

    zu 2. Richtig , Bilder können per mail zugesandt werden, bekomm die hier nicht rein

    zu 3. Gehen wir am besten von Sickerwasser, welches nicht versickert aus.

    zu 4. Wasser ist von unten in die Lichtschächte gedrungen.

    zu Allgemein: Sie haben vollkommen recht.

    Vielen Dank
     
  9. #9 ultra79, 02.06.2013
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    Bauträger? Sicher? D.h. du hast am Ende Grundstück und Gebäude von einem Vertragspartner gekauft und auch auf beides Grunderwerbssteuer gezahlt?

    Und bemühe dich die Fragen der anderen zu beantworten - es kann dir hier viel geholfen werden, aber dafür musst du den Sachverhalt möglichst detailliert darlegen.
     
  10. #10 ultra79, 02.06.2013
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    Vergiss den Kommentar zum Fragen beantworten ;-)
     
  11. fuprin

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    Bauträger - nein Grundstück wurde extra gekauft, dachte Bauträger heißt alles aus einer Hand, bis auf das Grundstück
     
  12. fuprin

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    Ich würde gern Fotos einstellen, aber meine Dateien sind zu groß, daher würde ich diese gern per mail versenden.
     
  13. #13 ultra79, 02.06.2013
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    Nein - Bauträger heisst das eine Firma der "Bauherr" ist und du es von denen kaufst als gesamtes Bauwerk.

    In deinem Fall scheinst du der Bauherr gewesen zu sein und die Firma handelte in deinem Auftrag - also GU/GÜ.

    Hattest du einen Gutachter/Berater/Architekten/Bauleiter den du direkt bezahlt hast?
     
  14. fuprin

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    Hatte einen Gutachter, habe diesen aber erst als der Dachstuhl stand und verfüllt war beauftragt,
    daher fällt der wohl weg.
     
  15. Eric

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    Nachfrage:

    1. Es gab keinen eigenen Planer und der beauftragte Unternehmer hatte das ganze Haus schlüsselfertig zu bauen bzw. zumindest den Rohbau mit Keller zu erstellen? Hierbei ist dem Unternehmer die Entscheidung in eigener Verantwortung überlassen worden, wie er den Keller bauen soll. d.h. als Vorgabe galt nur die noch nicht auf den Bauort abgestimmte " Standard-Baubeschreibung ", die es dem Unternehmer überlies, ob er den Keller unter noch ausstehender Berücksichtigung und vorheriger Klärung des anstehenden Lastfalls als " normalen " Betonkelle oder als WW im Sinne der WU-Richtlinie baut?

    2. Hat der Unternehmer gemäß der Baubeschreibung Mehrkosten für den Keller geltend gemacht mit der Begründung, er habe eine " Betonwanne " erstellt? Sorry, ich muß vereinfachen, weil offenbar der Unterschied zwischen einer WW und einem " normalen " Betonkeller nicht verstanden wird?

    Wie dick sind Bodenplatte und Kelleraußenwände? In Ortbeton oder als sog Dreischeibenwände mit Ortbetonfüllung?

    3. Wurde der Betonkeller außen zusätzlich " schwarz " angestrichen oder eine Schweißbahn angebracht?

    4. Wann wurde der Neubau fertig gestellt und vom Bauherren abgenommen.

    Bisheriges Ergebnis: Mangel = einfließendes Wasser in den Keller ist bereits klar. Hier gehts es nur noch um die Ursachen, die Verantwortlichkeit und die Mangelbeseitigungsmöglichkeiten.

    Die Fragen bitte gründlicher beantworten!
     
  16. Eric

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    Nö, heißt Grundstück + darauf schlüsselfertig zu erstellendes Gebäude wird von ein- und demselben Unternehmer gekauft. Daraus ergibt sich dann, dass der BT der Bauherr im Rechtssinne ist. Der Käufer ist Erwerber des " Pakets " Grundstück + Gebäude. Der Rechtsbegriff BT also viel einfacher und klarer zu umschreiben.
     
  17. fuprin

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    zu 1. Richtig der Unternehmer bot ein schlüßelfertiges Haus an, und baute uns den Keller nach der oben genannten von Ihm angeboten Standard Baubeschreibung.

    zu 2. Nein Mehrkosten wurden nicht geltend gemacht, ich war der Meinung WW = WU Betonkeller

    zu 3. Es wurden die Fugen mit Schweißbahn versehen und über diese kam noch ein Schwarzanstrich.

    zu 4. Fertigstellung und Abnahme war im Novemer 2012

    Vielen Dank
     
  18. fuprin

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    Kellerwände bestehen aus Beton Fertigteilen.
     
  19. Eric

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    Dem Generalübernehmer ( = BU + Planung ) den Mangel anzeigen und unter Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern.

    Nachbesserung dürfte schwierig werden: Denn der Keller wurde nicht nach den aRdT gebaut und ist daher komplett mangelhaft. Nach den aRdT hätte eine Schwarze oder Weiße Wanne gebaut werden müssen. Die ist nicht vorhanden.

    Problem mit dem Wassereintritt in den Keller ist nur das erste Anzeichen für die fehlende Funktionsfähigkeit des Kellers, tritt aber auf Dauer hinter der Gesamtproblematik zurück.

    Du mußt Dir das wie folgt vorstellen:

    Gebaut wurde auf schlecht versickerungsfähigem Baugrund. Für den Keller wurde eine Baugrube ausgehoben. Der Keller steht in der Baugrube. Die Baugrube bildet wegen des schlecht versickerungsfähigen Bodens eine Wanne und in diese Wanne fließt jetzt alles Wasser ein, d.h. das Wasser vom Bach durch seitliche Ausbreitung im Boden, dein ins Erdreich eingeleitetes Dachflächenwasser und das Niederschlagswasser. Außerdem liegt das Haus an einem Hang und demzufolge ist mit Schichtenwasser zu rechnen. Das kommt dann alles zustammen. Um den Keller entsteht - bildlich gesprochen - ein See. Der " See " läuft an den Schwachstellen ( Fensteröffnungen mit nach unten offenen Lichtchächten ) über und ins Haus. Auch der Betonkeller wird auf Dauer dem Druck durch das aufstauende Sickerwasser, dem See, nicht standhalten; das Gegenteil wäre vom GÜ zu beweisen, da er sich nicht an die aRdT gehalten hat: Die Chancen des GÜ gehen bei der vorhandenen Bauweise gegen Null! Grund: ein normaler Betokeller ist eben nicht wasserdicht. Er benötigt nach DIN 18 195-6 eine zusätzliche Schwarzabdichtung, die den kompletten Keller als geschlossene Schicht umhüllt. Hier wurde offenbar nur ( klären ! ) eine " Zebraabdichtung " ausgeführt.

    Einen versierten öbuv SV hinzuziehen, der Dich unterstützt. Ich würde Mark Carden hinzuziehen!
     
  20. #20 Skeptiker, 02.06.2013
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    Das hat keinen Sinn, stell sie bitte hier verkleinert ein. Mittlerweile hat Eric auf die wesentlichen Punkte bereits aufgeklärt.
     
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