Traufwasserversickerung vom Nachbarn

Diskutiere Traufwasserversickerung vom Nachbarn im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im zuge unseres Neubaus wurden wir seitens der genehmigenden Stellen angewiesen unser Regen bzw. Dachwasser auf unserem...

  1. #1 fiorino, 04.06.2013
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    Hallo zusammen,

    im zuge unseres Neubaus wurden wir seitens der genehmigenden Stellen angewiesen unser Regen bzw. Dachwasser auf unserem Grundstück zu versickern. Zu diesem Zweck wurde eine bereits bestehende Sickergrube aus Altbestand an unsere Hausdrainage + Dachrinnen angeschlossen. Die Sickergrube liegt ca. (+/- 0,5m) da wo seitens unseres Architekten sowieso eine Sickergrube gemäss eines genehmigten Entw.planes vorgesehen wäre, sodass wir auf den Abriss und anschliessenden Neubau verzichtet haben - Unser BU meinte das es wenig Sinn macht eine bestehende Sickergrube gegen eine gleiche nur in neu zu tauschen, außer natürlich das wir die Kosten hätten. Die Funktionsfähigkeit sowie Statik wurde geprüft, alles i.O.

    Nun ist es aber so, daß vom Nachbargrundstück da noch ein altes Zulaufrohr mündet, und offenbar auch noch Wasser führt (Dachwasser).

    Die Frage ist nun, ob wir den Zulauf einfach verschliessen dürfen / einen Rückbau verlangen dürfen oder irgendwas beachten müssen, da es ja gemäss Vorschrift verboten ist Dachwasser auf Nachbarsgrundstück zu versickern. Irgendwelche Regelungen hinsichtlich Erlaubniss zur Versickerung bestehen nicht. Unsere Vermutung ist das es bei der Grundstücksteilung schlicht vergessen worden ist das da noch was läuft bzw das der Anschluss an die Leitung nicht fachgerecht / vollständig verschlossen worden ist. Der Nachbar fängt sein Dachwasser eigentlich in Regentonnen welche auch schon mal gerne überlaufen auf.

    Danke für Eure Tipps!
     
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    Wenn auf eueren Grundstück keine Baulast / Dienstbarkeit eingetragen ist, darf der Nachbar nicht einleiten. Sicher das es da nichts gibt? Irgendwann muss das ja gebaut worden sein.
     
  3. #3 fiorino, 05.06.2013
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    Hallo Einmal,

    nein gibt es nicht - unser GS ist durch Teilung des viel größeren des Nachbarn hervorgegangen. Da wo unser Neubau entsteht war früher Gartenland des Nachbarn.

    Worum es mir hauptsächlich ging ist die Frage ob ich dem Nachbarn Bescheid geben muß das ich da irgendwas was von ihm kommt verschließe, oder ob ich das Rohr ohne mögliche Folgen einfach verschliessen kann. Das Problem ist nämlich, das uns der Nachbar sind sonderlich mag, weil wir uns erlaubt haben "sein" Gartenland zu kaufen - ich weiß klingt komisch... leider ist die Grundstücksteilung durch eine Erbsache entstanden, was wir natürlich beim Kauf nicht wussten.
     
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    Ist im Zuge der Teilung eine amtliche Vermessung vorgenommen und die Grube/Leitung erfasst worden? Entwässerung gehört da normalerweise dazu.

    Ansonsten ist der Fall schwer zu beurteilen, ggf. kannst du das mit der Unteren Wasserbehörde (so heißt diese in NRW) klären, ob es so etwas wie Bestandsschutz für den Nachbarn gibt. Meiner persönlichen Meinung nach nicht, hätte aber bei der Teilung geklärt werden müssen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2013
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    Naja - spannende Sache.
    Ich denke (bin aber nicht sicher) dass ein stillschweigendes Abstopfen nicht zulässig ist, da dann sein Wasser ja irgendwo austritt und Schäden verursachen kann.
    Eine angemessene Frist zur Änderung wirst Du ihm wohl setzen müssen!

    Nur - wenn das mal sein Grundstück war, vielleicht gar noch ererbt, dann hat der die Sache wahrscheinlich einfach nicht auf dem Schirm gehabt und/oder nicht gewusst, dass er das rechtlich absichern muss.
    Sprich - wäre es ihm klar gewesen, hättet Ihr die Last auf dem Grund oder den Grund nicht gekauft.

    Ich würde erstmal folgende Dinge klären:
    a) reicht die Rigole für alle Bauten (Nachbar + Euch)
    Wenn ja
    b) schafft die Rigole das
    c) gehen von der geänderten Menge Risiken für Euch oder den Nachbarn oder gar Dritte Riskien aus (Rückstau, drückendes Wasser im Kellerbereich usw)
    d) was für ein (Kosten)Aufwand ist es für den Nachbarn, seinen Anschluß anderweitig zu entwässern.

    Der wird nämlich denken
    Entsprechend wird Euer Verhältnis sich entwickeln :motz
    Wenn Ihr eine Regelung findet, dann haltet das schriftlich und grundbuchlich oder als Baulast fest. Auch die Regelung, was im Schaden-oder Unterhaltsfall wer darf und muss.
     
  6. #6 fiorino, 05.06.2013
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    Hallo Einmal,

    ja, Vermessung wurde vorgenommen. Die "alte" Sickergrube wurde dabei als "nicht mehr in Betrieb" oder "ohne Funktion" gekennzeichnet. Aufgrund dieser Angaben haben wir uns deswegen auch keine weiteren Gedanken gemacht, und nun beim Regen der letzten Tage siehe da da kommt doch noch Wasser.

    In unserem Ent. Plan ist die Grube als "wird abgebrochen" ausgestrichelt. So gesehen wäre der Zulauf spätestens beim Abriss der Grube beschädigt, die Rohre entfernt und damit der restliche Zulauf verstopft worden.
    Da aber die Lage der vorhandenen Grube und der neu geplanten nahezu identisch sind (+/- 0,5m und so genehmigt), könnte man die Sache nun so sehen, das die Grube neu erstellt wurde, und durch den Abriss der alten Grube kein Zulauf mehr vom Nachbarn vorzusehen ist, zumal auch in alten Plänen diese Grube keinen Zulauf hatte - weil eben "nicht mehr in Betrieb".

    Zudem muß ja Traufwasser soweit ich mich da bisher eingelesen habe sowieso jeder auf dem eigenen Grundstück versickern, außer es gibt Abmachungen - ist aber bei uns nicht, und wollen wir auch nicht, der Nachbar mehr als genug Platz hat noch diverse Dächer zu entwässern.

    Im Prinzip haben wir auch kein Problem damit das da noch was läuft, die Probleme für uns entsteht erst wenn das vom Nachbarn zufliessende Dachwasser den Pegel in der Grube so weit anhebt das unsere Ringdrainage geflutet wird.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2013
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    Tja - dann hat aber nicht der Nachbar Schuld, sondern der, der Eure Drainage konzipiert hat!
    Mal ganz abgesehen davon, dass eine Drainage bei einer Versickerung auf dem Grundstück eine hervorragende Kreislaufwirtschaft in Gang setzen kann, muss das Abwasser einer Drainage immer so abgeführt werden, dass ein Rückstau ausgeschlossen ist.
    Ein Rückstau ist dann ausgeschlossen, wenn sich der Zulauf oberhalb der Rückstauebene befindet oder über diesen gehoben wird.
    Innerhalb einer Sickergrube muss es ein Stauvolumen geben! Bei einem Starkregen oder Wetterlagen wie der bis Anfang der Woche, die die Böden sättigt. ist die Rückstauebene OK Schachtdeckel Sickergrube.
    Eure Drainung muss also so oder so oder so via Pumpe gehoben werden.

    Dann kann auch Nachbars Wasser nicht mehr bewässern!

    Das Argument mit "Wir hätten ja abbrechen wollen" zählt auch nicht, weil Ihr (vermutlich) auch dann dem Nachbarn eine Frist zur Änderung seiner Entwässerung hättet gewähren müssen.
     
  8. #8 fiorino, 05.06.2013
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    Hallo Ralf,

    Das verstehe ich - da gehe ich mit.

    Das verstehe ich nicht. Faktisch ist die ALTE Grube als "nicht mehr in Betrieb" gekennzeichnet. Wenn ich sowas auf den Auszügen stehen hab, kann ich doch wohl davon ausgehen das es bedeutet das die Grube nicht mehr beaufschlagt wird. Weswegen sollte ich dann eine Frist zur Änderung an ihn stellen?
    Die Änderung wurde ja bereits durch den Nachbarn dem Anschein nach direkt nach der Teilung des GD vorgenommen - der Nachbar sammelt sein Dachwasser vermeintlich in Regentonnen. Ob und oder wie gut jedoch die Zuleitung zur Grube verschlossen wurde kann ich nicht sagen, aufgrund der Angabe "nicht mehr in Betrieb" kann jedoch wohl von "vollständig verschlossen" ausgehen?
     
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    Rein formal hast Du nach meiner Meinung recht, Grundstück nach Teilung gekauft, Vermesser hat "wird abgerissen/nicht mehr im Betrieb" eingetragen, keine Baulasten. Wie gesagt, meine Meinung, nicht rechtssicher.

    Praktisch hat die Sache das Potential für einen langen und bösen Nachbarschaftsstreit mit allem was dazugehört. Wenn das Wasser bei deinem Nachbar rückstaut und Schaden verursacht, könnte er dir zu Recht vorwerfen, dass du wusstest, dass er noch in die Grube ableitet. Deswegen ist die Sache mit der Fristsetzung sehr sinnvoll - und Dir tut das ja nicht wirklich weh.

    Alternative ist, dass Du Dir die Baulast gegen Entschädigung, eintragen lässt. Dann darf Dein Nachbar weiterhin sein Wasser entsorgen. Wartung etc. muss natürlich genauso vertraglich geregelt werden. Ich persönlich würde das nicht machen aber ist ein Argument für die Gespräche mit Deinem Nachbarn.
     
  10. #10 fiorino, 06.06.2013
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    Habe mir die Sache gestern nochmal angeschaut, und es ist definitiv eines von vier Regenfallrohren. Dem Anschein nach wurde bei diesem einen Rohr der Ablauf nach unten nicht verschlossen, sondern stattdessen nur so eine Ableitklappe ins Fallrohr gesetzt... Werde die Sache mit dem Wasserpegel in der Grube beim nächsten größeren Starkregen nochmal beobachten. Letztendlich blieb der Pegel ja nach dem Dauerregen der letzten Tage ca. 10cm unterhalb unseres Zulaufes konstant, und das Wasser versickerte binnen ca. 2h sobald es aufhörte zu regnen.

    Danke für Eure Hilfe!
     
  11. #11 Inkognito, 06.06.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Stillschweigend das Rohr einfach stopfen ist m.E. die ungeschickteste Lösung, staut sich dann Wasser im Rohr hoch und kommt woanders raus, schädigt die Fassade oder sonstwas, dann würd' ich als Nachbar mich auch aufregen - Geben Sie ihm doch wenigstens eine Chance ein Problem zu vermeiden.

    Um gute Nachbarschaft muss man sich bemühen und wenige Dinge können einem mehr das Leben mehr zur Hölle machen. Man muss sich nicht mögen, aber in Frieden nebeneinander wohnen ist viel wert.
     
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