KFW "Bestätigung für die antragsgemäße Durchführung der ...

Diskutiere KFW "Bestätigung für die antragsgemäße Durchführung der ... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... Maßnahmen Energieeffizientes Bauen - Programm 153/154" Hallo Ihr Lieben! Ich bräuchte bitte mal Eurern Rat. Mein GU hat sich ja...

  1. oberh

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    ... Maßnahmen Energieeffizientes Bauen - Programm 153/154"

    Hallo Ihr Lieben!

    Ich bräuchte bitte mal Eurern Rat.

    Mein GU hat sich ja schlichtweg geweigert, die bestehenden Mängel zu beheben.
    Da ich Geld eingehalten hatte - leider nur ca. 1-fach, hatte ich eigentlich beschlossen nicht zu klagen.

    Unter Anderem hatte ich diverse geschuldete Bescheinigungen, z.B. für die Heizungsanlage, gerügt, die ich nie erhalten habe.
    So musste die Wärmeschutzberechnung eigentlich noch korrigiert werden, da durch eine verstärkte Dämmung im Dach anstatt KFW 70 - KFW 55 erreicht wurde.
    Den günstigeren KFW-Kredit habe ich auch erhalten.

    Nun fordert die KFW die o.g. Bestätigung an.

    1. Was benötigt der Sachverständige an Informationen?
    2. Was kostet ca. diese Bestätigung?
    3. Wenn es zu teuer wird - gibt es hier Alternativen?

    Meine Kollegin machte gerade den Vorschlag, das Programm zu wechseln, um die Bescheinigung zu umgehen ? ? ?

    Habe da null Komma nix Ahnung von und bin dankbar für jede Unterstützung.

    Dankeschön
    Olaf
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Deinen Sachverständigen auffordern eine Liste zu erstellen, welche Unterlagen er vom GU benötigt. Den GU auffordern diese Unterlagen beizubringen (mit Frist). Deinem Baufachanwalt die Liste und die Aufforderung übergeben.

    PS: Wer ist Dein Sachverständiger ? Wer war tatsächliich für die Wärmeschutzberechnung und die Unterschrift des Fördermittelantrages verantwortlich? Der macht eigentlich auch die Abrechnung.
     
  3. oberh

    oberh

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    Hi Taipan!

    Danke erst einmal!

    Der GU hüllt sich in Schweigen. Mängelrügen form- und fristgerecht vor über einem Jahr gestellt.
    Vergleichsentwurf Anfang Dezember wurde auch nicht beantwortet - obwohl er einen wollte.

    Bisher wurde ich von 2 Baufachanwälten abgezockt - einer hat mir Schwachsinn erzählt.

    Eine Klage kann ich mir finanziell definitiv nicht erlauben ...

    Ich werde mir gleich noch einmal alle Unterlagen zusammensuchen ...

    Der Sachverständige wurde damals vom GU bestellt.
    Er hat eine Wärmeschutzberechnung durchgeführt, die aber abgeändert werden muss, da durch eine Verstärkung der Dämmung im DG KFW 55 noch erreicht wurde.

    Auf dem Fördermittelantrag steht nur meine Unterschrift und die der Kasse?!
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Es gibt die

    Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Bauen" (153)

    , welche vom Sachverständigen unterschrieben sein muss. Dort sind die geplanten Werte des Gebäudes eingetragen. Wenn dort das kfw55 drin steht, musst Du eine Wärmeschutzberechnung darüber besitzen. Dein GU ist VERPFLICHTET Dir alle relevanten Unterlagen zum Nachweis des Dämmstandarts rauszurücken (enev §26 Abs.2 i.v.m. Abs.1)

    Weigert er sich, dann zum Anwalt. Du kannst auch bei der kfw vorsprechen und dort das Vorgehen des GU und seines Schwachverständigen ankreiden. Diese beiden sorgen immerhin dafür, dass Du deinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommen kannst und somit Deine Finanzierung gefährdet ist.

    Zum Anwalt: es wird doch wohl in Köln einen tauglichen Baufachrechtsanwalt geben?! Eine Nichtklage wirst Du dir i.Ü. noch weniger leisten können als ein Einklagen der Unterlagen.
     
  5. oberh

    oberh

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    Hi Taipan!

    da warst Du aber schnell ... ;-)

    Die Bestätigung zum Kreditantrag ... habe ich gerade gefunden.
    Und siehe da ... da ist die Unterschrift des Sachverständigen aus Hamm drauf ;-)
    KFW55 wird hier bestätigt.

    Auf den Tipp, die bei der KFW anzukreiden, werde ich wohl zurückgreifen müssen.
    Zunächst einmal werde ich ihn aber direkt kontaktieren.

    Kriege gerade nen Affen ... wo ist die Wärmeschutzberechnung ! ! !
    Alle Ordner noch mal von vorn ... #seufz#

    Danke Dir erst einmal!
     
  6. oberh

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    Hi!

    Habe gerade mit dem SV telefoniert.
    Er weigert sich, die Bescheinigung auszustellen weil er das Objekt noch nie gesehen hat.
    Er hätte den Bau begleiten müssen und ich solle mich daher an den GU wenden.
    Dieser verweigert bisher jedweden Kontakt.

    Und nu? Wie kriege ich bis zum 16. die Kuh vom Eis?
     
  7. #7 Baufuchs, 06.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    eben. Und dazu hättest Du (nicht der GU) den Sachverständigen beauftragen müssen.
     
  8. #8 coroner, 06.06.2013
    coroner

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    Hi,
    ich war in einer ganz ähnlichen Lage.
    Letztlich war es mein Glück, dass der Streit sich nicht auf den gesondert beauftragten Statiker ausgeweitet
    hat, der glücklicherweise ab und an mal auf der Baustelle war, die Werkpläne gemacht hatte und noch dazu ne
    Zulassung hatte diese BEscheinigung auszustellen. Somit war der Aufwand im Prinzip genauso groß als die
    Beauftragung beim Architekten. Dass das im Nachgang überhaupt nötig würde hat mir aber vorher auch keiner
    erzählt, sonst hätte ich das ja zum Vertragsbestandteil gemacht...

    Du brauchst jetzt jedenfalls jemanden, der dir anhand Aktenlage und (hoffentlich genügend angefertigter) Fotos
    diese Bescheinigung ausstellt. Das kann im dümmsten Fall - weil der Gut'ste sich enorm einlesen müsste - teuer werden
    und dann vielleicht nichtmal den entsprechenden Effekt haben könnte, wenn die Förder-Maßnahme nicht erreicht würde...

    Lies halt nochmal deinen Vertragstext mit deinem GU ganz genau durch, ob du ggf. als zugesicherte Eigenschaft
    die Förderfähigkeit gekauft hast. Das müsste er ja dann auch belegen.
    Wenn da nur steht "Ein Stück Haus, entsprechend KFWirgendwas" wirds dünn.
    Gruß
    -c
     
  9. #9 Baufuchs, 06.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht um Kfw-55 und da reicht die Ausstellung einer Bescheingung nicht aus.

    Kfw- verlangt da eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Das ist aber eine Auflage der Kfw im Rahmen der Mittelbeantragung/-bewilligung gegenüber dem Darlehnsnehmer (Bauherr).

    Der GU muss lediglich die technische Ausführung enstprechend den Förderbedingungen für den jeweilig vertraglich vereinbarten Kfw-Standard sicherstellen.
     
  10. oberh

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    Hallo zusammen und dankeschön erst einmal ...

    @baufuchs
    Ja, Du hast wohl recht. Aber wer weiss denn, dass hierfür ein SV von mir zu beauftragen ist?
    Ich bin davon ausgegangen, dass die Unterlagen des GU hierfür reichen.
    Im Vertrag steht der Blowerdoortest und die Wärmeschutzberechnung drin - ist damit geschuldet und sofort auszuhändigen.
    Die Fachunternehmerbesch. für die Heizungsanlage kann doch nur die ausführende Firma erstellen! Demnach "müsste" auch die geschuldet sein ... (?)
    Erst vor Kurzem hatte ich einen Herrn von der Kasse angerufen, der mir noch nicht einmal sagen konnte, welche Unterlagen er selbst da einfordert.
    OK - Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht ...

    Zum Vertrag: Wir haben den abgeschlossen nach KFW 70, EnEv 2007.
    Bei Aufstellung der Wärmeschutzberechnung stellte sich heraus, dass wir KFW 55 erreichen, wenn wie beschrieben, die Wärmedämmung im DG verstärkt wird.
    Hierzu haben ich lediglich die Aufstellung der Mehr- und Minderpositionen für den Zahlungsplan als Nachweis.
    Zudem wurde die "Bestätigung für den Kreditantrag ... P 153/154" aufgestellt und darin die 55 % bescheinigt.

    Montag erfahre ich hoffentlich von einem SV, was er an Unterlagen benötigt und was mich das Spiel kostet.
    Die Frist kann ich ausnahmsweise bis Anfang August verlängern lassen.
    Das dürfte für den SV dann wohl reichen ...

    Bei meinem Schwager übrigens kommt lediglich der Herr von der Kasse und stattet einen freundlichen Besuch ab.
    Weshalb - weil genau dieser entscheidet, wer den Nachweis, zu dem wohl jeder eigentlich verpflichtet ist, auch tatsächlich vorlegen muss.
    Habe ich aber ein Glück ...
     
  11. #11 MoRüBe, 08.06.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Olaf, ich tippe mal, Du bist alt genug daß Du lesen kannst.:think

    Das gibt da so ein Merkblatt, da stehts genau drin. Und das ist Dein Vertrag mit Deinem Finanzierer, dessen Bedingungen Du akzeptierst!

    und für alle auf die kfw-Kohle schieler: dat kostet Geld. und zwar mehr, als was diese 2.500 bringen :konfusius
     
  12. oberh

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    Hi!

    Ich bin zwar alt genug, aber gleichzeitig auch zu blind um die 5 pt große Schrift zu lesen. :shades
    Als ich oben Baufuchs zustimmte, berief ich mich auf "meine" vorhandene Verpflichtung.

    Unter "Verwendung der Mittel" steht lediglich (mit Lupe gelesen :biggthumpup:):

    "(2) der Endkreditnehmer hat der Hausbank unaufgefordert unmittelbar nach Abschluss der Investitionen die Verwendung der Kreditvaluta und die Erfüllung etwaiger Auflagen nachzuweisen."

    Als Laie lese ich hier nichts von einem baubegleitenden SV.
    Als Nachweis hatte ich die bereits genannten und vom GU zu liefernden Schriftstücke angesehen.
    Dem ist aber nicht so ... ok.
    Auch der Geistesblitz nach einer Hinweispflicht der Bank, so sie denn existiert, ist nur ein Fünkchen.

    Bedenke auch bitte, dass mein KFW-Kredit sich lediglich knapp an 17.500 € beläuft (habe einen Teil nicht abgerufen).

    Wer jetzt (ich natürlich ;-( ) wann wo welchen Fehler gemacht hat, ist für mich aber jetzt nicht lösungsorientiert.

    Die Frage bleibt bisher offen, was für Möglichkeiten gibt es noch für mich?

    Hat ein weiteres Gespräch mit der Bank z.B. Aussicht auf Erfolg, wenn sie auf den Nachweis verzichten?
     
  13. #13 MoRüBe, 08.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Olaf, direkt auf Seite 1 des Merkblattes kfw:

    Ein sachverständiger Energieberater (im Folgenden: Sachverständiger) bestätigt die
    Planung und Durchführung des energieeffizienten Neubaus. Weitere Erläuterungen
    finden Sie unter "Sachverständige" in diesem Merkblatt

    Was Ihr alle (es geht ja nicht nur um Dich, immer davon ausgehen, dass hier auch unbedarfte mitlesen :p): nicht vergessen dürft: Ihr habt, mit der Inanspruchnahme des Kfw-Kredites nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und da das Euer Vertrag mit Eurem Finanzierer ist ist das Eure Aufgabe. Oder, falls Euch das zuviel ist, müsst Ihr halt auf die kfw verzichten. So einfach ist das
     
  14. #14 MoRüBe, 08.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Noch`n Nachtag:

    Olaf, ich gehör ja zu den Kritikern dieser kfw-Heinis (falls das nicht deutlich geworden ist ;-) :

    Man lese sich die Schwachsinn der kfw durch und versuche das zu deuten:

    Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.
    Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den
    bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen
    vermitteln. Nicht unter diese Regelung fallen beim Antragsteller oder Verkäufer (z. B. beim
    Ersterwerb von Fertighausbauhersteller oder Bauträger) von neuen Wohneinheiten
    angestellte Sachverständige.

    Und spätestens da fällt einem nix mehr zu ein.
     
  15. oberh

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    Hi!

    Du ... ich war Dir gar nicht böse ...
    Dieses Merkblatt besitze ich gar nicht.
    Hätte ich es besessen, hätte ich es abgeheftet.

    Da ich aus dem Ordner auch nie was für Mängelrügen und Anwaltsgespräche raus genommen habe (wie bei der Wärmeschutzberechnung, die aber doch am richtigen Platz war und von mir nur übersehen worden war), habe ich es auch nie besessen.

    Ich hatte aus den "Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite" zitiert.

    Bin gerade baff ...
     
  16. #16 MoRüBe, 08.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    OK :bierchen:

    Aber ich setzt noch einen drauf: ich behaupte mal, 99 % der Bänker die dem Kunden den kfw-Scheiß verkaufen, wissen gar nicht, was da drin steht. Und da seh ich den beratenden Bänker aber sowas von in der Pflicht, weil das sind ja letztendlich Nebenkosten, genau wie Grundbucheintragung usw. da haben die verdammt nochmal drauf hinzuweisen.

    Und würden wirklich alle Kosten, die ein kfw-Kredit verursacht genannt (aber auch berechnet !) werden, dann hätte der einen Effektivzinssatz jenseits von Gut und Böse

    Sowas nenne ich Leuteverarschung
     
  17. #17 Gurkensalat, 08.06.2013
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    Das würde mich ja sehr interessieren, da ich (anscheinend naiverweise) bislang davon ausgegangen bin, dass ich mit einem KfW-Kredit tatsächlich Geld sparen kann, sofern das Haus die Kriterien sowieso erfüllt. Hast Du mal eine Aufstellung von Dingen, an die man da denken muss, idealerweise mit grober Kostenhausnummer? Oder vielleicht einen passenden Link?

    [Momentan will ich das ja kaum glauben, bei KfW 55 spart man ca. 2400 € an Zinsen (ich habe mal das 8jährige tilgungsfreie gerechnet) und dann noch die 2500 € Tilgungszuschuss. Außerdem wird sich das bei vielen Leuten positiv auf den Beleihungsauslauf und damit auf die Konditionen des Hauptkredits auswirken - dann wird es auf jeden Fall wertvoll.]
     
  18. oberh

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    Hi MoRüBe!

    Ich suche mir heute einen Wolf nach dem Merkblatt für das Programm 153/154.

    Kannst Du mir bitte mal den Link geben, wenn Du ihn parat haben solltest?
    Möchte meine Vermutung gerne bestätigen (Strohhalm), dass es erst später erstellt worden ist, als mein Vertrag.

    danke im Voraus!
     
  19. #19 Gurkensalat, 08.06.2013
    Gurkensalat

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    Ich kann leider meinen Beitrag oben nicht mehr bearbeiten: Bei KfW55 spart man sogar noch ein Stück mehr, da ich vergessen hatte, dass man auf den Tilgungszuschuss dann auch keine Zinsen mehr zahlt. Sind nochmal über 1000 Euro. (Alles gerechnet mit 1,41% vs. 2% auf dem freien Markt. Wenn man keine 2% bekommt, dann natürlich noch besser für die KfW.)
     
  20. #20 MoRüBe, 08.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gusa, Deine Rechnung kann ichnicht nachvollziehen. Wie man fuer 2500 und 1,41 1.000 Euro Zinsen sparen kann, na ja, du wirst es erlaeutern...

    Olaf, die Bedingungen waren vorher auch schon da, die sind nicht neu, die werden nur jedes Jahr um eine Variation erweitert.

    Der Punkt ist folgender: ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass eine 55er Berechnung kostenfrei ist. Und die ganze Ueberwachung auch nicht, jedenfalls nicht, wenn man es so macht, wie beschrieben.
     
Thema: KFW "Bestätigung für die antragsgemäße Durchführung der ...
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