Rechnung Hausanschlüsse

Diskutiere Rechnung Hausanschlüsse im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten: Im August 2011 hat uns die Vertragsfirma unserer Kommune die Hausanschlüsse für die Medien Strom, Gas und Wasser gelegt. Aushub...

  1. #1 A und B, 04.06.2013
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    Hallo Experten:
    Im August 2011 hat uns die Vertragsfirma unserer Kommune die Hausanschlüsse für die Medien Strom, Gas und Wasser gelegt. Aushub auf unserem Grundstück und Erstellen einer Mehrspartendurchführung (Kernbohrung) erfolgte durch Eigenleistung. Die Erschliessung wurde uns seinerzeit durch die Gemeindewerke angeboten. Es wurden daraufhin alle Messuhren verbaut, eine Abrechnung für die erbrachten Leistungen ist nie erfolgt.
    Auf einem Abrechnungsformular des Stromanbieters stand: Anschluss bereits bezahlt. Wir gingen davon aus, nichts mehr von einer Schlussrechnung zu hören, heute jedoch hatten wir eine Rechnung der Gemeindewerke im Briefkasten: Hausanschlüsse für die o.g. Medien.Ohne (prüfbares) Aufmass, alles 1 zu 1 abgerechnet, wie ursprünlich angeboten. Nun überlege ich, die Rechnung als unprüfbar zurückzuschicken, ein (gemeinsames) Aufmass wurde nie erstellt, und mittlerweile ist eine 25m lange Zuwegung über dem Versorgungsgraben. Die Lage der Medien entsprach im übrigen nicht ganz den Planwerken der Gemeinde, ein von mir erstelltes Aufmass fällt von den Mengen kleiner aus, als die Rechnung der Gemeindewerke.
    Andererseits bin ich davon ausgegangen, das es keine Forderungen mehr geben wird, da der Stromanbieter mir vorgibt, der Anschluss wäre bezahlt. Was würdet Ihr mir anraten, es geht um ca. 7500 Euro.
     
  2. #2 Nutzername, 04.06.2013
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    Hab ich was übersehen oder möchtest Du Tipps, wie Du Dich vor einer Rechnung für erbrachte Leistungen drücken kannst?
     
  3. #3 A und B, 04.06.2013
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    Nein, dann habe ich es vielleicht falsch formuliert: Ich möchte nicht für nicht erbrachte Leistungen bezahlen. Der Auftragnehmer schreibt in seinem Angebot: "Abgerechnet wird nach Aufmass".
     
  4. #4 Gast036816, 04.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    liegt ein aufmaß bei und ist es prüfbar? ist das gemeinsame aufmaß als muss vertraglich vereinbart?
     
  5. #5 A und B, 04.06.2013
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    Nein, es liegt kein Aufmaß bei. Im Angebot steht wie gesagt, abgerechnet wird nach Aufmaß. M.E. ist ein gemeinsames Aufmass erforderlich, da Baugrube verfüllt und nun mit Zuwegung überdeckt.
     
  6. #6 Nutzername, 04.06.2013
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    Ich bin kein Jurist, also frei nach google:

    Gemäß BGB sind weder Schlussrechnung noch Aufmaß erforderlich, um eine Fälligkeit der Vergütung zu erreichen. §641 BGB und OLG Dresden, 18 U 2297/04; BGH, VII ZR 257/05 http://www.stein-liv-sachsen.de/index.php?id=article01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=16&cHash=b1204fe848e44ddd1e3912619b68fec4

    Wenn also keine VOB/B vereinbart ist, dann gilt das Vorstehende. Die Leistung wurde ja offensichtlich erbracht. Die Prüfbarkeit der Rechnung wirkt sich nicht auf die Fälligkeit aus.

    Wenn Du aber davon ausgehst, dass abweichende Mengen zutreffend sind, dann kannst Du m.E. maximal die Rechnung kürzen. Aber wie gesagt, davon hab ich keine Ahnung.
     
  7. #7 A und B, 06.06.2013
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    Also: VOB wurde vereinbart (Vertrag mit Stadtwerken).
    VOB Teil B § 14.2 besagt: "...Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig gemeinsame Feststellungen zu beantragen." Also für meine Begriffe hätte seinerzeit ein gemeinsames Aufmaß erstellt werden müssen.
     
  8. #8 ars vivendi, 06.06.2013
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    Wenn hier im Angebot ein Einzelpreis zb je lfm Hausanschluss und dann Gesamtpreis aufgezählt wurde gilt dies als Abrechnung nach Aufmaß.
    Bsp je lfm 100€, 30 Meter 3000€
    Steht nur hausanschluss zb 30 Meter, 3000€ gilt es als Festpreis.
     
  9. #9 Unregistrierter, 07.06.2013
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    frage:
    ist der stromanbieter und das gemeindewerk eine person (firma) oder ZWEI.

    wenn zwei: firma A sagt: keine rechnung mehr offen, firma B hat es gegenüber firma A bezahlt und will jetzt von dir die knete wieder.

    wenn nach aufmaß abgerechnet wird ist es nur legitim dieses aufmaß anzufordern.

    dort sollten details enthalten sein, die man ggf. wiederlegen kann.
    eigenleistung, leitungslängen usw.
     
  10. #10 A und B, 07.06.2013
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    Ne, sind zwei. Sehe ich genau so. Fordere es jetzt an, Mengen sind so, wie abgerechnet auch total unstimmig, habe Fotos von dem Kopfloch mit den Medien, wo alles dicht beiander liegt, die wollen mir aber zwischen Strom und Gas 6m Differenz in Rechnung stellen...
     
  11. #11 Unregistrierter, 08.06.2013
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    tröste dich...da ist oft mal chaos.
    ich hab tapfer strom und gasanschlüsse teuer bezahlt...und es wurde dann 3 monate lang (!) abgestritten das ich angeschlossen bin.
    selbst bilder der gasuhr im keller haben die liebe RWE nicht überzeugt....

    drama in drei akten.

    ende vom lied: mir wurde mit mehr als 4 monaten verspätung dann ein abschlag für "classic gas" abgebucht...in höhe von 3 (drei) euro.
    die grundgebühr der gasuhr ist in diesem tarif übrigens mehr als 90euro im jahr, der abschlag wäre also selbst bei einem NULL verbrauch zu niedrig gewesen :)
     
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