EnEV-Nachweis

Diskutiere EnEV-Nachweis im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe schlüsselfertig gebaut mit VOB-Vertrag. Es handelt sich (natürlich?) um ein Niedrigenergiehaus. Von einem ENEV-Nachweis, einem...

  1. #1 Unregistriert, 20.10.2005
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    Hallo,

    habe schlüsselfertig gebaut mit VOB-Vertrag. Es handelt sich (natürlich?) um ein Niedrigenergiehaus.

    Von einem ENEV-Nachweis, einem Energiepass o. ä. ist im Vertrag nicht die Rede. Ich dachte jedoch, dass dieser auf jeden Fall erstellt werden muss.

    Ist es so? Muss dieser kostenfrei erstellt und an mich übergeben werden?

    Danke
    Ciao
     
  2. #2 Hendrik42, 21.10.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Warum fragst Du? Will Dein Bauunternehmer ihn Dir nicht geben? Frag ihn doch einfach. Ich kenne keinen, der ihn nicht bekommen hätte.

    Gruß, Hendrik
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Erstellt werden muss er -> gesetzliche Vorschrift.
    2) Ob er auch überreicht werden muss, hängt an der Vertragskonstellation
    3) Definiere Niedrigenergiehaus.
    MfG
     
  4. #4 Unregistriert, 21.10.2005
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    @Hendrik
    Er meinte, es kostet 400€.

    @Dühlmeyer
    Vertragskonstellation: VOB-Vertrag, schlüsselfertig, über das Thema EnEV steht nix drinne.

    Niedrigenergiehäuser sind meines Wissens nach all diese Häuser die heutzutage so gebaut werden, seit die EnEV gilt. Ich weiß, dass es da "bessere" (KfW 60, 40, ...) und "schlechtere" (die "Normalen") gibt, aber mit Niedrigenergiehaus bezeichnet man doch denke ich den heute in der BRD gültigen MINDEST-Standard.

    Was soll diese Frage (3) denn wieder? Es geht doch einfach darum, dass mein BU mir nachweisen muss, dass die EnEV eingehalten wurde. Es stellt sich die Frage, ob er mir den Nachweis aushändigen muss.

    ODER WIE?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2005
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    EnEV...

    § 13 Abs. 4
    Nochmal ganz deutlich:
    zur EINSICHTNAHME zugänglich zu machen.
    Das heisst, Sie dürfen mal Ihre Nase reinstecken - ganz brutal gesagt - aber nicht kopieren oder anderweitig mit nach Hause nehmen.
    Dafür müssen Sie ihn "kaufen".
    ***
    NEH gab´s in der WSVO. Was damals NEH genannt werden durfte, ist heute Mindeststandard - also gibts schlechter nur gebraucht mit ein paar Jährchen a.d. Buckel!!!!!!! :deal
    NEH in Verkaufsunterlagen von BT´s und GU/GÜ´s ist ne Verarsche - wieder brutal gesagt - weils den Begriff nimmer gibt - zumindest nicht mit einer Legaldefinition im Rücken. Er spiegelt falsche Tatsachen vor.
    Ist so wie mit unserem Bus. Der hat ab Werk ein "Sportfahrwerk" *pruuuust*. Sind halt andere Federn und Dämpfer drin - und der Begriff Sportfahrwerk ist nicht definiert. Ich versuch lieber nicht, sportlich mit dem in die Kurve zu gehen :eek:
    MfG
     
  6. #6 Unregistriert, 21.10.2005
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    Unregistriert Gast

    Ok Herr Dühlmeyer,

    ich verstehe das also so, dass der Nachweis auch für die Behörden vorliegen muss. Er muss also auf jeden Fall erstellt werden und wenn das Bauamt rumort, dann verweise ich es an den BU, oder?

    Das mit dem "NEH" ist sicher so, wie sie es schreiben. Ich wusste es schon damals bei Abschluß des Vertrages, dass es der Mindeststandard ist. Natürlich enthält meine Leistungsbeschreibung eine detaillierte Beschreibung des Wärmeschutzes, z.B. Dach, Aussenisolierung, Deckenisolierung etc. Art der Ölbefeuerung.
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Haben Sie vom Bauträger gekauft? Dann sind Sie Käufer.

    Sie reden aber von BU und schlüselfertig, dann sind sie Bauherr -> Sie sind letztendlich verpflichtet den Nachweis zur EnEV dem Baurechtsamt vorzulegen. Und als Bauherr haben Sie erst mal auch Anrecht auf alle Unterlagen. Die Unterlagen wurden ja in Ihrem Namen gefertigt.
     
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