Hilflosigkeit bei Kostenschätzung und BGF/Vollgeschossen

Diskutiere Hilflosigkeit bei Kostenschätzung und BGF/Vollgeschossen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich studiere Bauingenieurwesen und sitze gerade an einer Projektübung. Wir haben ein Baufeld bekommen auf das wir Reihenhäuser setzten...

  1. #1 puppiedogeyes, 05.06.2013
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    Hallo,

    ich studiere Bauingenieurwesen und sitze gerade an einer Projektübung.
    Wir haben ein Baufeld bekommen auf das wir Reihenhäuser setzten sollte, inkl Erschließung und allem..
    Ehrlich gesagt fühle ich mich ein bisschen überrumpelt..
    Es handelt sich hier um die Hessische Bauordnung.

    In unserem Baufeld steht:
    0,4/0,8
    II+D, o, SD
    RH

    Daraus lese ich:
    GRZ: 0,4 / GFZ: 0,8
    SD= Satteldach
    RH= Reihenhaus
    aber was ist das II+D? 2 Geschosse plus Dachgeschoss? Ich dachte die Anzahl der Vollgeschosse errechnet man durch GFZ und GRZ? Da komme ich genau auf 2?
    und das o, heißt das offene Bauweise? Das widerspricht sich doch wegen Reihenhaus?

    Wie berechne ich das mit der BGF, wenn es an die Kostenschätzung oder Kostenermittlung geht?
    Die einzelnen Grundstücke in unserem Baufeld sind nun 202,50m² groß, da komme ich bei GRZ auf 81m² und bei GFZ auf 162m².
    Angenommen ich hätte jetzt noch das Dachgeschoss, dann wäre es doch über der GFZ? Bei der BGF wird bedingungslos alles was umschlossen ist mit einberechnet oder?

    Ich verstehe das nicht so recht..

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
    Liebe Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Es leben Becherleer und Master. Wir hatten früher mal im Grundstudium das Fach Baurechtslehre. Da herrscht jetzt wohl eher Leere.

    Für das D lies mal die Definition für ein VOLLgeschoß der HBO!!! Dann weisst DU, wie Du das D zu planen hast.

    o und RH widersprechend sich nicht unbedingt. Es dürfen keine geschlossenen Blöcke entstehen, sondern Reihenhausgruppen.

    II ist die Festsetzung der max Vollgeschoße. Die ergibt sich nicht zwangsläufig aus den GRZ/GFZ. Ich hatte heute grad nen B-Plan auf dem Tisch, der zwar II als Festsetzung enthielt, aber keine GFZ, nur eine GRZ von 0,4.

    Alles kann, nichts muss - oder so ähnlich
     
  3. #3 puppiedogeyes, 05.06.2013
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Vom Bachelor halte ich auch nicht viel, ich bin aber auch erst im 2. Semester. Vielleicht erklärt das meine Unsicherheit ein wenig?

    In der HBO steht: Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoß (Staffelgeschoß) und ein Geschoß mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoß, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.


    Ich habe da was von Gebäudeklassen gelesen:
    Gebäudeklasse D:
    Wohngebäude, Wochenendhäuser und Ferienhäuser mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die nicht unter die Gebäudeklassen A und B fallen und bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume vorhanden oder möglich sind, mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt;

    Ist das mit D gemeint?

    Liebe Grüße
     
  4. #4 Gurkensalat, 05.06.2013
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    Mit D ist schon Dachgeschoss gemeint. II + D heißt dann doch wohl, dass Du zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, bauen darfst.
     
  5. #5 puppiedogeyes, 05.06.2013
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    Okay, danke!

    Dh, es passt alles, solange das Dachgeschoss nicht mehr als 75% von der Grundfläche eine Höhe von 2,30m hat?

    Und bei der Brutto-Grundfläche für die Ziffern 300+400 in der Kostenermittlung nach DIN 276 rechne ich alle Grundflächen der 3 Geschosse?

    Liebe Grüße
     
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