Wohnflächenberechnung für Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid

Diskutiere Wohnflächenberechnung für Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, unser Haus (DHH) muss nach einem Ausbau des Dachgeschosses (wir haben 2 Dachgauben gebaut) neu veranlagt werden. Nachdem der erste...

  1. Peer58

    Peer58

    Dabei seit:
    19.10.2005
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankangestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Guten Abend,

    unser Haus (DHH) muss nach einem Ausbau des Dachgeschosses (wir haben 2 Dachgauben gebaut) neu veranlagt werden. Nachdem der erste Anlauf aufgrund dessen, dass ich versehentlich die Grund- als Wohnfläche angegeben hatte, zu einer astronomischen Wohnfläche geführt hat, will ich im zweiten Anlauf nicht wieder Angaben machen, die für mich nachteilig sind.

    Im Dschungel der Vorschriften, die das Internet bietet, fällt es mir schwer, die aktuell gültigen auszumachen. Und zu einem speziellen Thema, das mich interessiert, finde ich gar nichts: Macht es einen Unterschied für die Anrechnung als Wohnfläche, ob ich einen im Souterrain gelegenen Raum (Raumhöhe niedriger als in den anderen Etagen, aber über 2,20m) mit Terassenausgang (Türhöhe keine 180 cm) als Gästezimmer, Hobbyraum, Abstellzimmer oder sonstwie bezeichne? Gibt es für hierfür objektive Kriterien oder bleibt es einzig und allein meiner Phantasie überlassen, wie ich den Raum bezeichne?

    Früher war offensichtlich die hälftige Anrechnung von Balkonen und Terassen zur Wohnfläche optional (für Steuerzwecke im Eigenheim wird von dieser Option wohl keiner Gebrauch gemacht haben). Ist es nunmehr tatsächlich so, dass heute Balkone, Terassen u.s.w. auch bei einer Eigennutzung zu mindestens 1/4 in die Wohnflächenberechnung mit eingehen??

    Ich wäre besonders für Hinweise zur "Bezeichnung" des Raums im Souterrain dankbar.

    Peer
     
  2. #2 Baufuchs, 20.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1/4 Anrechnung

    von Terrassen/Balkon entspricht der Berechnung nach Wohnflächenverordnung. Diese ist jedoch nur für Berechnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau maßgebend.
    Flächenberechnung in Ihrem Fall nach DIN 277 (mal googlen).
    Souterrainzimmer nur mitangeben wenn zu Wohnzwecken genutzt und als solcher auch baurechtlich genehmigt. Belichtung über Fenster mit Lichtschacht z.B. reicht für Wohnnutzung im UG nicht aus.
     
  3. Peer58

    Peer58

    Dabei seit:
    19.10.2005
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankangestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Wohnflächenberechnung für Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid

    Vielen Dank für den Hinweis bezüglich DIN 277 - aber ich bin leider nicht schlauer als zuvor: Da ist (siehe "Glossar.de: DIN 277") die Rede von Brutto-, Netto- und Konstruktionsgrundfläche u.s.w., aber die Berechnung der Wohnfläche finde ich nicht erläutert.

    Den Raum im Souterrain hatten unsere Vorbesitzer sogar mal als Einliegerwohnung angegeben und damit die Qualifizierung als Zweifamilienhaus erreicht - ich kann deshalb wohl davon ausgehen, dass er für Wohnzwecke "baurechtlich genehmigt" ist (zumal ebenerdiger Ausgang und normal dimensioniertes Fenster, aber niedrigere Raum- und Türhöhe). Dennoch frage ich mich (für uns ist das Haus ein EFH), wie wir diesen Raum am besten qualifizieren (Hobbyraum, Gästezimmer, Abstellraum...) - ich will schließlich nicht aufgrund "blöder" Bezeichnungen mehr Steuer zahlen als erforderlich...

    Peer
     
  4. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Siehe zunächst hier, Anmerkung 5:

    www.radeberg.de/formulare/steuern/grundsteuer.htm

    Danach war bislang auf §§ 42-44 der II. Berechnungsverordnung abzustellen. Die wurde 2003 abgelöst durch die Wohnflächenverordnung.

    Danach werder nicht als Wohnfläche gerechnet:

    - Zubehörräume
    - Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des
    Bauordnungsrechts der Länder genügen.

    Text gibts hier:

    www.steuernetz.de/homepages/ vv/gesetze/WohnflaechenVO.pdf
    Link funktioniert nicht! Unter google eingeben: Wohnflächenverordnung.

    Bedeutet:

    Ist der Raum im Souterrain von der Baubehörde als Aufenthaltsraum im Sinne der BauO genehmigt worden, dann zählt er auch als Wohnfläche, egal wie er genutzt oder wie er jetzt nachträglich bezeichnet wird.

    Wäre ja auch noch schöner, wenn man für die Steuer sein Wohnzimmer oder Schlafzimmer einfach als " Zubehörraum " deklarieren könnte und damit Steuern sparen würde.

    Einzige Chance: Bauakte beim Bauamt einsehen und hierdurch klären, ob Souterrain, wie vermutet, dem Voreigentümer zum dauernden Aufenthalt ( = Einliegerwohnung ) genehmigt worden ist. Dann bleibts dabei und gibt dem Haus einen höheren Wert, unabhängig davon, daß Sie es jetzt allein nutzen.
     
Thema: Wohnflächenberechnung für Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. einheitswert terrasse

    ,
  2. einheitswertfeststellung formular ausfüllen

    ,
  3. einheitswertfeststellung wohnflächenberechnung

    ,
  4. wohnflächenberechnung für grundsteuer,
  5. formular einheitswert ausfüllen,
  6. grundsteuer wohnfläche terrasse,
  7. einheitsbewertung wohnfläche balkon,
  8. feststellung einheitswert tipps,
  9. müssen beim Einheitswert die Terrassen und Balkone auch eingegeben werden als Wohnfläche,
  10. einheitswert baukosten angeben,
  11. wohnflächenberechnung für finanzamt,
  12. einheitswertfeststellung,
  13. terrasse einheitswert,
  14. einheitswert balkon,
  15. wohnflächenberechnung für einheitswert,
  16. feststellung des einheitswerts tipps,
  17. Fragebogen Einheitsbewertung Erläuterungen,
  18. terasse einheitsbewertung,
  19. einheitswert ausfüllhilfe,
  20. einheitswert wohnfläche terrasse,
  21. din 283 wohnflächenberechnung pdf,
  22. muss der einheitswert nach garagenbau gemeldet,
  23. einheitswyert grundsteuermessbescheid,
  24. dachgeschoss wohnflächenberechnung einheitswert,
  25. II. Berechnungsverordnung Einheitswert
Die Seite wird geladen...

Wohnflächenberechnung für Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid - Ähnliche Themen

  1. Wohnflächenberechnung - Treppe und Flur/HWR herausrechnen

    Wohnflächenberechnung - Treppe und Flur/HWR herausrechnen: Guten Tag, ich hoffe, dass ist hier das richtige Unterforum. Und zwar muss man für die Grundsteuererklärung 2022 natürlich auch u.a. wieder die...
  2. Wohnflächenberechnung Wintergarten Eigentumswohnung

    Wohnflächenberechnung Wintergarten Eigentumswohnung: Hallo, 1. Wie berechne ich die Wohnfläche für einen Wintergarten? Der Wintergarten hat einen Treppenaufgang und eine Heizung. Unterhalb des...
  3. Wohnflächenberechnung Dachschrägen

    Wohnflächenberechnung Dachschrägen: Guten Morgen und vor allem: Frohe Ostern, ich hoffe der Thread passt hier rein, meine Frage bezieht sich auf das o.g. Thema. Ich wohne in einer...
  4. Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?

    Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?: Hallo, nach dem Bau nun das FA. Während der Ansprechpartner im FA noch auf II.BVO, Plänen aus der Baugenehmigung und 3% Putzabzug besteht...
  5. Einheitswert - Wohnflächenberechnung

    Einheitswert - Wohnflächenberechnung: Ich bin von meinem Finanzamt aufgefordert worden, eine Wohnflächenberechnung von meinem selbstgenutztem, neu gebautem EFH abzugeben...