Grundstück aufschütten mit Aushub anderer Baustellen?

Diskutiere Grundstück aufschütten mit Aushub anderer Baustellen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, ich bin neu hier und habe leider keine passende Antwort zu meiner Frage im Forum gefunden. Wir beabsichtigen ein Grundstück (in...

  1. #1 opeladmiral, 09.06.2013
    opeladmiral

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    Liebes Forum,

    ich bin neu hier und habe leider keine passende Antwort zu meiner Frage im Forum gefunden.
    Wir beabsichtigen ein Grundstück (in leichter Hanglage) zu kaufen, welches quasi auf der kompletten Fläche um etwa 2 - 3 Meter aufgeschüttet werden muss.
    Allerdings planen wir mit Vollkeller zu bauen, so dass das Haus auf gewachsenem Boden gründen wird. Der Rest des Grundstücks (also quasi die gesamte Gartenfläche, Zufahrt, ...) um das Haus herum muss dann ca. 2 - 3 Meter aufgeschüttet werden, damit wir auch im Garten das Erdgeschossniveau des Hauses erreichen.

    Wir hatten nun diverse Erdbau-Unternehmen vor Ort.
    Da wir es mit dem Bau nicht so eilig haben, haben uns die Unternehmen teilweise angeboten, die Fläche rund um das Haus mit Boden aufzuschütten, den die Erdbau-Unternehmen auf anderen Baustellen übrig haben und sonst kostenpflichtig "entsorgen" müssten, also z.B. den Boden eines Kelleraushubes für andere Einfamilienhäuser.
    Da wir insgesamt ca. 1.500 Kubikmeter benötigen, wird das ein paar Monate dauern bis das Erdbau-Unternehmen von genügend anderen Baustellen diese Menge angefahren hat. Zusätzlich stammt der Boden dann natürlich aus verschiedenen Regionen und wird wahrscheinlich von unterschiedlicher Beschaffenheit sein.
    Allerdings ist dies für uns quasi "kostenlos", da die Erdbau-Unternehmen ja sonst den Boden kostenpflichtig "entsorgen" müssten.

    Die obere Schicht würde dann natürlich mit gekauftem "Oberboden" bzw. Mutterboden aufgeschüttet.

    Andere Erdbau-Unternehmen haben uns davon abgeraten, und empfehlen mit "einheitlichem, gekauftem Füllboden" aufzuschütten weil das "halt besser" wäre.

    Nun stellen wir uns natürlich die Frage ob das wirklich besser ist, und wenn ja warum, oder ob die letztgenannten Unternehmen lediglich viel Geld verdienen wollen. Bei der Menge kommt dann schnell ein fünfstelliger Betrag zustande, den wir uns gerne sparen würden.

    Wir freuen uns sehr auf die Meinungen von Euch.

    Beste Grüße.

    Benny
     
  2. #2 der.schmiddl, 10.06.2013
    der.schmiddl

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    Hallo und willkommen im Forum!

    Mir fallen da spontan noch Fragen ein:
    - Dürft Ihr so massive Geländeveränderungen durchführen? Ich weiß nicht, wie das in Niedersachsen ist, aber evtl. braucht ihr eine Genehmigung dafür. (Oder habt ihr die schon?)
    - Wenn ihr auf dem bestehenden Gelände bauen könnt, macht es dann Sinn, vorher das Gelände aufzufüllen? Da zu müsste man die Situation genauer kennen.
    - Gibt es schon eine Planung für Euer Haus? Evtl. tun sich aus dem natürlichen Gelände ganz gute Möglichkeiten für die Gestaltung des Gebäudes auf, die eine Auffüllung überflüssig machen?!

    Wenn das angelieferte Material passt und der Einbau fachgerecht gemacht wird, kann das funktionieren. Du musst halt aufpassen, dass sie dich nicht als billige Aushubdeponie missbrauchen und jeden Schrott anliefern. Wenn Du das selber nicht beurteilen kannst, brauchst Du hier vielleicht einen Fachmann, sprich Bodengutachter. Aber den brauchst Du ja auch für die Beurteilung des Baugrundes unter deinem Haus.
    Ich kenne es von öffentlichen Auftraggebern, dass ein bestimmter Verdichtungsgrad erreicht werden muss und dieser auch kontrolliert wird. Ob das bei dir notwendig ist, kann ich nicht sagen. So weit ich das verstehe, kommt auf die aufgefüllte Fläche ja "nur" der Garten?
    Evtl. äußert sich hier ja noch ein Experte.
     
  3. KATMat

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    Im Prinzip kann das für beide Seiten vorteilhaft sein. Vorraussetzung ist, dass Du dem Bauunternehmen entsprechenden Sachverstand entgegensetzen kannst.
    Dein Baugrundler sollte vorher festlegen, was für Material grundsätzlich genommen werden kann (bautechnische Eigenschaften und Belastungsgrad) und wie es eingebaut werden muss (mit ggf. Überwachung durch Plattendruckversuche). Von Kleinchargen würde ich abraten, weil dann der Überwachungsaufwand zu hoch wird und der vernünftieg Einbau kaum zu machen ist.
     
  4. #4 Gast vS, 10.06.2013
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    sehe ich auch so, weise aber noch einmal auf die Gefahr hin, dass mach einer in Versuchung kommen könnte hier "billig" Material zu entsorgen, welches vollkommen ungeeignet wäre (z.B. belastet).

    Ich persönlich würde nur Material zulassen, welches von Baumaßnahmen kommt, wo entsprechende Bodengutachten vorliegen. Diese wären im Vorfeld durch einen eigenen Gutachter zu prüfen. Dieser müsste dann eben auch den Entnahmeort und den Einbau kontrollieren = kostet auch alles Geld.

    Suche dir also jemanden, der dich berät und das Vorhaben mit der Behörde abstimmt - wenn auch nur eine belastete Charge auf deinem Grundstück landet, kann das richtig heftige Konsequenzen haben.
     
  5. #5 opeladmiral, 10.06.2013
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    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    @ Schmiddl:

    Die Situation vor Ort ist recht schwierig rein mit Worten zu beschreiben. Es stand mal ein öffentliches Gebäude auf diesem (und angrenzenden) Bauplatz. Dieses war auf einer Fläche von ca. 2.000 Quadratmetern offenbar mit Keller gebaut und ist vor einigen Jahren komplett angerissen und entfernt worden. Somit liegt das Grundstück seitdem eben diese 2 - 3 Meter unter dem "natürlichen Niveau" bzw. dem Straßenniveau. Ich gehe daher mal davon aus, dass wir das aufschütten dürfen, werde aber nochmal nachfragen.

    Die Reihenfolge soll sein, dass zunächst die zu bebauende Fläche "gegründet" wird, dann der Keller gebaut und abgedichtet wird. Parallel soll nach und nach im Gartenbereich der Füllboden (von anderen Baustellen) aufgeschüttet werden. Wenn der Keller fertig ist, soll an den Kelleraußenwänden mit Sand aufgefüllt werden, so dass das Gerüst für den Hochbau aufgebaut werden kann.

    Aufschütten müssen wir aufgrund der oben beschriebenen Situation auf jeden Fall.

    Bzgl. des von Dir erwähnten "Verdichtungsgrades" sagte uns der Erdbauer, dass der Gartenbereich nicht verdichtet werden dürfe, da man sonst bzgl. der Wasserversickerungsmöglichkeiten einen Effekt erzielen würde, den man nicht haben möchte!?


    @ KATmat und Gast vS:

    Die Prüfung des Materials hört sich in der Tat sinnvoll an. Die Gefahr, dass "belasteter" Boden abgeladen wird hatte ich auch schon gesehen. Da ich das selber nicht überprüfen kann, bliebe mir also wohl nur die Möglichkeit, im Vertrag mit dem Erdbauern einen Passus zur Güte (bautechnische Eigenschaften und Belastungsgrad) und zur Belastungsfreiheit aufzunehmen. Wenn dann viele kleine Chargen geliefert würden, könnten ich lediglich nach der letzten Charge einen Bodengutachter beauftragen, die Schadstofffreiheit durch Bohrungen nachzuweisen. Sollte dann allerdings etwas belastet sein, müsste die ganze Masse wieder runter vom Grundstück und entsorgt werden.

    Kann man denn die benötigten "bautechnischen Eigenschaften und den Belastungsgrad" für den Gartenbereich irgendwie beziffern und in Worte fassen?

    Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob der Bereich der Zufahrt zur Garage (der ja ebenfalls 2 - 3 Meter aufgeschüttet werden muss) tragfähiger sein muss als der Gartenbereich!?

    Oh man, so viele Fragen und das noch sooo weit am Anfang des Bauprozesses...!

    Viele Grüße.
     
  6. #6 Gast vS, 10.06.2013
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    Tja, ich - und der eine oder andere - könnten jetzt Richtlinien und Anforderungen auflisten und .. und .. und

    aber: mein Standpunkt ist und bleibt: entweder du holst dir den so oft zitierten "eigenen Sachverstand" oder du gehst ein hohes persönliches Risiko.

    Du brauchst ein Erd- / Wiedereinbaukonzept, wobei ich mal schätze, dass - wenn es das Wort wert ist - nicht für ein paar hundert Euro zu bekommen ist.

    Wenn du den Gedanken weiter verfolgen willst: tu dir den Gefallen ...
     
  7. #7 opeladmiral, 10.06.2013
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    Vielen Dank für die Hilfe.
    Ich habe mir gerade mal ein recht umfassendes Buch für Bauherren bestellt und werde diese Fragen auch noch mal mit einem bekannten Architekten besprechen.

    Wenn mal wieder Fragen auftauchen, werde ich gerne wieder in diesem Forum suchen oder mich sonst bei Bedarf an Euch hilfsbereite Mitglieder wenden! :-)

    Beste Grüße.
     
  8. #8 peterk61, 11.06.2013
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    Dass im Garten die Verfüllung nicht verdichtet werden darf ist absoluter Käse. Bei 3 m Auffüllung wird das in endlosen Setzungen enden. Damit hat sich der Erdbauer meines Erachtens disqualifiziert. Der nicht verdichtete Einbau bezieht sich nur auf den Oberboden der am Ende zuoberst aufgetragen wird.

    Vielleicht gibt es in Ihrer Gegend eine Bodenbörse auf der geeigneter Boden angeboten wird.

    Auf jeden Fall erspart das Einschalten eines Bodengutachters und eine laufende Kontrolle viel Ärger. Irgendwelche Sachen sind schnell abgekippt und zugedeckt. Beim Verfüllen erlebt man die tollsten Dinger.
     
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