Erweiterungsbau EEWärmeG Pflicht?

Diskutiere Erweiterungsbau EEWärmeG Pflicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo , eine kurze Frage: bei einem Erweiterungsbau >50 m² an einen Bestandsbau müssen ja für den Erweiterungsbau die EnEV-Neubauanforderunge...

  1. Primut

    Primut

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    Hallo ,

    eine kurze Frage:
    bei einem Erweiterungsbau >50 m² an einen Bestandsbau müssen ja für den Erweiterungsbau die EnEV-Neubauanforderunge eingehalten werden, d.h. es ist ja eigentlich für den Neubauteil ein Energieausweis Pflicht.

    Bedeutet das im Klartext also auch, dass ich für den Neubauanteil auch das EEWärmeG erfüllen muss?
    Da ja die Beheizung eigentlich über die Bestandsanlage mit erfolgt, wäre das nicht immer unbedingt einfach zu realisieren.

    Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen / Empfehlungen etc.?

    Thanks
    Primut​
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ja,

    Durchwühlen.

    Hallo Primut,

    lösbar, aber in Bezug auf Aufwand/Nutzen/Forderungen geht es ins Eingemachte, Kenntnis und Kreativität sind gefragt.
    Die Auslegungsstaffeln durchackern.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 10.06.2013
    Alfons Fischer

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    kurze Frage - kurze Antwort:
    bei einer Erweiterung sind für die Außenbauteile des neuen Gebäudeteils Neubauanforderungen anzuwenden - nicht für die Heiztechnik. Sie können also u.U. auch mit einer 20 Jahre alten Heizung für die Erweiterung leicht die Anforderungen nach EnEV bezüglich des Primärenergiebedarfs erfüllen.
    Hintergrund: in der Berechnung wird nämlich dann für das Referenzgebäude (was ja die Anforderungen definiert) mit der konkreten "alten" Anlagentechnik gerechnet. Entsprechend hoch ist damit der Primärenergiebedarf. Meine Software (Rowa) rechnet das automatisch, sobald "Erweiterung" angegeben wird.

    m.E. ist das EEWärmeG dann anzuwenden, wenn es sich um ein neues Gebäude handelt. Ein neues Gebäude ist m.E. nicht die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes sondern ein wirklich eigenständiges Gebäude. Klassische Erweiterungen sind Aufstockungen, Ausbau bisher nicht beheizter Räume (z.B. Dachboden, Lagerhallen, Scheunen etc.), Verlängerungen bestehender Gebäude etc. etc.
    Hier kann man auch ein bisschen dazu nachlesen: klick (Seite 29 unten rechts). Wobei ich diese knallharte Zuordnung nach den dort genannten Kritierien nicht nachvollziehen kann. Ich würde diese Entscheidung nicht so treffen, dass es sich um ein neues Gebäude handelt, nur weil ne Brandwand da ist... Hier darf m.E. durchaus ingenieurmäßiges Denken angewendet werden - wobei das natürlich nicht heißen soll, dass Sie sich das nach Ihrem Willen "zurechtbiegen" dürfen. Irgendwann ist jeglicher Auslegungsspielraum zu Ende...

    Wenn eine Erweiterung über den Bestand erfolgt, haben wir in den allermeißten Fällen ein klassisches k.o-Kriterium für die Erreichbarkeit der Anforderungen nach EEWärmeG. [D]Wird eine Erweiterung an ein Bestandsgebäude errichtet und diese Erweiterung über die Heizanlage des Bestands versorgt, ist dies m.E. kein Neubau im Sinne der EnEV. Ein Neubau im Sinne der EnEV hat immer eine eigene Hülle und eine eigene Anlagentechnik.[/D]
     
  4. #4 Alfons Fischer, 10.06.2013
    Alfons Fischer

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    schade, jetzt kann ich nicht mehr editieren. die beiden letzten Sätze wollte ich streichen, weil diese nicht immer richtig sind...

    klassische Fälle für Erweiterungen sind Dachausbauten, Anbauten an Wohnhäuser und manchmal Betriebserweiterungen.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ist meine Änderung Deines Beitrags so korrekt?

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Alfons Fischer, 10.06.2013
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    ja, einen Fehler habe ich noch gefunden. Es sollte heißen: Wenn eine Erweiterung mit Anbindung an die Bestandsheizung erfolgt, haben wir ....

    Danke!
     
  7. Primut

    Primut

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    Hi Hi, das hatte ich schon befrüchtet. :shades

    Nun ja, zumindest war deine Antwort nicht kürzer als meine Frage...

    Wenn ich mal die ENEV zitiereren darf:
    Ich hatte die Vorschriften nach §3 oder §4 bisher ganz klar Neubaustandard verstanden. Gleich eine alte Heizung als Referenzwert für Neubau zu nehmen vereinfacht die Sache natürlich enorm. Gibt es dafür irgendwo eine Festlegung, bzw. machen alle Softwareanbieter das so?

    Das ist wohl der entsprechend Auslegungsspielraum. :D
    Sicher ist ein Anbau kein neues Gebäude per se. Aber wenn ENEV §9 Pkt.5 verlangt, den Anbau als neues Gebäude zu behandeln...? :irre

    Wie auch immer, vielen Dank für die Kommentare, ist vermutlich schon eine recht spezielle Thematik...

    Gruß
    Primut​
     
  8. #8 Alfons Fischer, 11.06.2013
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    ich hab's mal fett hinterlegt, wo es steht. Es geht um die Außenbauteile. Hier ist der entsprechende Link dazu: http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cln_033/nn_1025044/EnEVPortal/DE/EnEV/Auslegungen/Auslegungen/XIV3.html
    Wenn Sie nicht wissen, ob es Ihre Software so rechnet, einfach beim Hersteller nachfragen.

    hier steht auch noch was ergänzendes:
    http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cln_033/nn_1025044/EnEVPortal/DE/EnEV/Auslegungen/Auslegungen/XVI-2.html

    und hier alle Auslegungsfragen: http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cln_033/nn_1025044/EnEVPortal/DE/EnEV/Auslegungen/Auslegungen/nach__Staffeln__Tab.html

    rechnen Sie selbst ein konkretes Projekt oder ist es die "intellektuelle Neugier", die Sie treibt...? :shades
     
  9. Primut

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    Oh, vielen Dank für die Links. :28:

    Ich rechne derzeit nicht selbst, wurde aber zu dieser Thematik von einem Kollegen um Auskunft angefragt. D.h. es gibt schon ein konkretes Objekt, aber nicht von mir.
    Envisys rechnet wohl auch so.

    Aber neugierig bin ich eh immer, und sich weiterzubilden und sachkundig zu machen sollte ja eh eine Selbstverständlichkeit in unserem Handwerk sein....
     
  10. #10 Alfons Fischer, 11.06.2013
    Alfons Fischer

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    diese Auslegungsfragen sollten meines Erachtens jedem, der EnEV-Nachweise rechnet, bekannt sein. Zumindest deren Existenz...
     
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