Verantwortung Vorgaben zum Aufheizen des Estrichs

Diskutiere Verantwortung Vorgaben zum Aufheizen des Estrichs im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, vor ca. 2 Wochen wurde bei uns der Estrich verlegt, in den Bädern + Kellerräumen Zementestrich und in den restlichen Räumen CAF....

  1. Baubi

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    Guten Abend,

    vor ca. 2 Wochen wurde bei uns der Estrich verlegt, in den Bädern + Kellerräumen Zementestrich und in den restlichen Räumen CAF. Die Fußbodenheizung ist funktionsfähig und mit dem Aufheizen kann jederzeit begonnen werden.

    Vom Estrichleger habe ich ein Aufheizprotokoll von der Firma Dyckerhoff zum Thema CAF erhalten und den Hinweis, dass der Zementestrich erst nach 28 Tagen aufgeheizt werden darf. Im Aufheizprotokoll der Firma Dyckerhoff sind allerdings nur die ersten 10 Tage vollständig abgebildet. Tag 1-7: Kein Aufheizen erlaubt, von Tag 8-10 Vorlauf Temperatur 25°, danach sind nur noch die Temperaturschritte 35°, 45°, 55° angegeben sowie eine Haltezeit bis der erforderliche Restfeuchte erreicht wurde (mit Folienprüfung). Abschließend sind die Temperaturschritte in umgekehrter Richtung angegeben. Es gibt keine konkrete Aussage, wie lange welche Temperatur gehalten werden muss.
    Der Estrichleger hat mir telefonisch folgende Auskunft erteilt: Ich solle 29 Tagen nach Verlegung die Vorlauftemperatur auf 20° einstellen und dann täglich um 5° erhöhen bis 55° erreicht sind, diese 3 Tage halten und dann in 5° Schritten wieder bis auf 20° zurück gehen. Auf die Bitte, mir diese schriftlich zugeben, hat er dies abgelehnt mit dem Verweis, hierfür sei ja der Heizungsbauer zuständig. Nach dem Anruf beim Heizungsbauer hat dieser auch jegliche Verantwortung abgelehnt.

    Ich habe mich darauf hin vertrauensvoll an meinen Architekten gewendet, Kommentar: Hr…, ei do hann isch misch in 30 Johr noch nie drum kümmere misse, nee das mache mir net. Auf meinen höflichen Hinweis, dass er als Bauleiter von mir nach HOAI voll beauftragt wurde, hat er sich um die Angelegenheit „gekümmert“, mit dem Resultat das der Kreis sich erneut geschlossen hat und keiner dafür zuständig ist. Mein Architekt ja schon gar nicht, da er mit der Haustechnik nichts zu tun hat.:wow:mauer

    Mein Standpunkt ist der, dass es die Aufgabe der Bauleitung ist, die genauen Vorgaben zum Aufheizen zur Verfügung zu stellen. Ob diese die Daten vom Heizungsbauer, Estrichleger oder vom Metzger erhält, kann mir eigentlich doch egal sein.

    Ist mein Anspruch an die Bauleitung zu hoch?
    Wenn ja, wer sonst ist für Vorgaben verantwortlich, ich als Bauherr???:bounce:
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

  3. #3 archimedes 09, 11.06.2013
    archimedes 09

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    Es handelt sich um das sog. Funktionsheizen zum beseitigen von Spannungen im Estrich vor dem Einbau von Belägen. Ein Programm dafür ist in jeder modernen Heizungsanlage hinterlegt. Es ist Aufgabe des Heizungsbauers diesen Ablauf zu durchzuführen und zu dokumentieren.Sache der Bauüberwachung ist die Veranlassung und die allgemeine Überwachung. Der FL darf ohne dieses Protokoll nicht mit den Belagarbeiten beginnen, na ja er darf schon, aber dann haftet er. Auch das muß der BL überwachen. Tritt dem Arch in den A.
     
  4. #4 Gast036816, 11.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er hat alle am bau beteiligten unternehmen und fachlich beteiligte zu koordinieren. gehört zur leistung phase 8.
     
  5. #5 sk8goat, 11.06.2013
    sk8goat

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    Estrichleger und Fliesenleger werden wohl nicht an der Heizungssteuerung hand anlegen. Es ist schon Aufgabe des Heizungsbauers das Programm für Funktionsheizen in der Heizungssteuerung zu starten und dessen Verlauf zu protokollieren.
    Der Architekt hat die Aufgabe dies zu koordinieren.

    Wenn der Archi auf dem Standpunkt steht, dass er mit Haustechnik nichts zu tun hat. Hat er denn bei Auswahl und Beauftragung der Heizungsbauers in irgendeiner Form mitgewirkt?
     
  6. #6 Skeptiker, 11.06.2013
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    Damit da keine falsche Richtung 'reinkommt: Die Mitwirkung bei der Vergabe der TGA-Gewerke tut nach HOAI nichts zur Sache, denn die TGA-Kosten werden in jeden Fall anteilig auf das Architektenhonorar angerechnet. Und die Aufheiznotwendigkeit resultiert aus dem Estrich, welcher meistens auch ein von Architekt_in geplantes Gewerk ist. Und für das schöne Geld ist eben die Leistung Koordination zu erbringen - in der Planung und beim Bau. Punkt!

    :konfusius
     
  7. Baubi

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    Danke für die Infos. Meiner Meinung nach ist der Fall auch ziemlich eindeutig.

    Im Grunde kann ich im Netz ja alle benötigten Infos für das Aufheizen des Estriches finden.
    Allerdings ärgert es mich, dass mein Architekt in vielen Bereichen einfach seine Arbeit nicht erledigt und schlichtweg immer wieder versucht, die Verantwortung anderen in die Schuhe zu schieben.
     
  8. #8 ultra79, 13.06.2013
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    ... und dafür dann trotzdem das volle Honorar bekommt. Das ist es was nervt, richtig?
     
  9. #9 Skeptiker, 13.06.2013
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    Das ist polemischer Unfug!

    Wieso sollte er das volle Honorar bekommen, wenn er nicht die volle Leistung erbracht hat? Ich kenne ehrlich gesagt kaum noch Kollegen, die sich nicht selten mit wenig begründeten Honorarkürzungen seitens insbes. prof. Bauherrn konfrontiert sehen. Wie Handwerkerleistungen werden auch Planungsleistungen heute auf das detaillierteste hinterfragt und entsprechend gekürzt. Koste das Gutachten was es wolle!

    Bei aktuellen Bauvorhaben mittlerer Größe haben wir mittlerweile rd. 8 Bauleiter_innen und auf der anderen Seite 4 Bauherrenvertreter (3 Architekten, 1 TGA-Planer), 4 Projektsteuerer (2 Architekten, 1 Bau-Ing., 1 TGA-Planer), 3 Facility-Manager (2 Bau-Ings, 1 TGA-Typ) und bisher rd. 5 Gutachter am Start. 1 Planer und 1 Bauleiter kommentieren nur noch die Schreiben der Bauherrenseite. Der Bauherr ist dabei mit der Qualität der Planung und Ausführung nach eigenem Bekunden "sehr zufrieden" und wäre froh wenn's immer so liefe.
     
  10. H.PF

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    Bitte definiere "mittlere Größe"
     
  11. #11 ultra79, 14.06.2013
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    Warum ist es das? Es wird in den letzten 30 Jahren für diesen speziellen Architekten hier nicht so gewesen sein das er immer ein gekürztes Honorar erhalten hat.

    Natürlich hast du Recht - der Kunde sollte kürzen wenn eine Leistung nicht erbracht wurde. Aber wer macht das schon?
     
  12. #12 Gast036816, 14.06.2013
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    Gast036816 Gast

    wer sich das honorar kürzen lässt, ohne seine leistung und haftung vertraglich einzuschränken, der trägt am ende leider die verantwortung und ggf. auch die konsequenzen. will der bauherr das honorar kürzen, am besten die aufgliederung nach Heinz Simmendinger o. ä. nehmen, das herausstellen, was der bauherr in geld nicht zahlen möchte und die haftung dann beschränken. an der reaktion kann man anschliessend ablesen, wie der auftraggeber tickt.

    Skeptiker - was bei euch passiert, ist die klassische vermehrung der bedenkenträger. bringt meistens keinen projektfortschritt, ist nur zum geldverbrennen geeignet.
     
  13. #13 Anda2012, 14.06.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    UNTERSCHREIB. Hatte auch schon mit solchen Projekten zu tun. Zusätzliche Prüfer extern und intern (technisch und Finanz). Sinnvoll? Irgendwenn hat der ganze Personalaufwand vermutlich beruhigt.
     
  14. #14 Skeptiker, 14.06.2013
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    Bei einem "schlecht laufenden" wirklichen Großprojekt hatten wir irgendwann 'mal auf Bauherrenseite ohne Scherz oder Übertreibung 29 "Berater und Sachverständige" in der Planungsbesprechung, der Bauherr selbst war dreiköpfig mit zwei Anwälten und "wir" als Generalplaner fünfköpfig vertreten. Unser projektleitender Geschäftsführer hat daraufhin die Sinnhaftigkeit dieser wöchentlichen Veranstaltung in Frage gestellt und die weitere Teilnahme verweigert, schließlich wurde der Planungsvertrag von uns (!) gekündigt.
     
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