Installationsrichtlinien für Lüftungsanlagen

Diskutiere Installationsrichtlinien für Lüftungsanlagen im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Expertengemeinde, in Kürze möchte ich mit dem Bau meines EFH beginnen. Dieses ist als KfW70-Effizienzhaus geplant, und weist eine...

  1. #1 Bauen2013, 11.06.2013
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    Liebe Expertengemeinde,

    in Kürze möchte ich mit dem Bau meines EFH beginnen. Dieses ist als KfW70-Effizienzhaus geplant, und weist eine Grundfläche von ca. 95qm auf. Auf einem Keller sind zwei Vollgeschosse (EG und OG) geplant. Das darüber liegende Dachgeschoss wird nicht als Wohnraum genutzt und ist daher nicht wärmeisoliert. Im mehr oder minder rechteckigen Grundriss liegen die Räume im EG und OG U-förmig um ein zentrales Foyer, welches über beide Stockwerke reicht.

    Für die Bauausführung des "technikfertigen" Hauses habe ich einen GÜ gewählt.

    Da es mir in Verbindung mit einem KfW-Effizienzhaus sinnvoll erschien, habe ich mir eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung anbieten lassen. Besprochen war eine Installation in den beiden Wohnebenen (EG und OG).
    Im Angebot des GÜ fand ich hierzu die Definition "Lüftung mit Wärmerückgewinnung... Fabrikat XY [Anmerkung: Recht hochwertige Anlage für Be-/Entlüftung] bis 250qm Wohnfläche..."

    Da die Summe der Wohnfläche in den beiden genannten Geschossen aufgrund des Luftraums im Foyer nur etwa 175qm beträgt, ging ich von einer vernünftigen Auslegung der Anlage für das Angebot des GÜ aus.

    Umso mehr erstaunte es mich, dass der GÜ in seiner Auftragsbestätigung darauf hinwies, dass er noch nicht garantieren könne, ob WC/Dusche sowie das Arbeitszimmer (mit Aquarium und entsprechender Luftfeuchtigkeit) im EG überhaupt an die Anlage angeschlossen werden könnten. Ob diese an einem Seitenarm der U-förmigen Raumanordung liegenden Räume angeschlossen werden könnten, würde sich erst in der Detailplanung der Anlage zeigen.

    Meiner Meinung nach wäre dies eine wenig sinnvolle und unsachgemäße Installation der Anlage, da entweder Schimmel vorprogrammiert ist oder der Effekt der Wärmerückgewinnung wegen des notwendigen intensiven Lüftens von WC/Dusche gemindert werden würde.

    Meine Frage an Sie als Experten lautet daher:
    Gibt es allgemein anerkannte Richtlinien zur Installation von Lüftungsanlagen, so dass ich den GÜ hier über das Argument einer sachgerechten Installation nach dem "Stand der Technik" dazu zwingen kann, auch Dusche/WC sowie das Arbeitszimmer an diese Anlage anzuschließen?
    Hat jemand von Ihnen ggf. weitere Hinweise und Tipps, wie ich dem GÜ hier begegnen kann?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Bauen2013
     
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    Mit welchem Argument "kann" die Dusche und das Arbeitszimmer nicht angeschlossen werden? Natürlich muss die Anlage ausgelegt werden (Kanalführung), die relevante DIN ist die DIN 1946-6. Hier kommt es nicht nur auf die Kapazität von Gebläse und Wärmetauscher an, die bei Dir ja ausreichend ist, sondern Druckverlust/Kanalquerschnitt. Rein spekulativ: Vielleicht ist dem GÜ erst jetzt aufgefallen, dass er bei Deinen Grundrissen wesentlich längere/größere Kanäle braucht.

    Meiner Meinung nach macht eine Lüftungsanlage, in denen wesentliche Wohnräume ausgeschlossen werden, keinen Sinn. Bei Dir ist anscheinend eine Zentrallüftung gemeint. Wenn sonst nichts dazu im Vertrag steht, würde ich das nicht aktzepieren.
     
  3. #3 Bauen2013, 12.06.2013
    Bauen2013

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    Vielen Dank für Deinen Hinweis und die Bestätigung meines schlechten Gefühls, Einmal!
    Ja, es soll eine zentrale Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und Sommerbypass werden - so steht es auch im Vertrag.
    Deine Vermutung (Anlage bei Grundriss im Angebot zu schwach ausgelegt, weil längere Kanäle) teile ich ebenso...
    Ich habe dem zuständigen Planer bereits mitgeteilt, dass ich dies so nicht akzeptiere. Bislang gab es dazu allerdings leider noch keine Rückmeldung.
     
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