Bebauungsplan - Unterschiede zw. zeichnerischem und schriftlichem Teil?

Diskutiere Bebauungsplan - Unterschiede zw. zeichnerischem und schriftlichem Teil? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zu einem Bebauungsplan, welcher ein "Allgemeines Wohngebiet WA" sowie ein "Dorfgebiet MD" beinhaltet. Im...

  1. #1 martin123, 12.06.2013
    martin123

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    Hallo,

    ich habe eine Frage zu einem Bebauungsplan, welcher ein "Allgemeines Wohngebiet WA" sowie ein "Dorfgebiet MD" beinhaltet.

    Im schriftlichen Teil des Bebauungsplans wird (ganz allgemein gehalten) unter dem Punkt "Höchstzulässige Zahl von Wohnungen §9 (1) 6 BauGB
    die Anzahl von Wohnungen auf 2 je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte begrenzt.

    Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird anhand der Nutzungsschablone das ganze etwas anderst dargestellt.

    Laut Nutzungsschablone sind im "Allgemeinen Wohngebiet" Einzelhäuser bzw. Einzel-/Doppelhäuser durch das Kürzel "2 Wo" maximal 2 Wohneinheiten
    zulässig - entspricht auch dem schriftlichen Teil.

    Im MD ist laut Nutzungsschablone die offene Bauweise festgesetzt, die Anzahl der Wohneinheiten wird m.E. durch das Kürzel "-" nicht festgesetzt.

    Die Frage ist jetzt, ob hier rechtswidrige Unterschiede zw. schriftlichem und zeichnerischem Teil vorliegen (was ich mir nicht vorstellen kann), oder ob
    im schriftlichen Teil nicht explizit genug auf die Wohneinheiten im Dorfgebiet eingegangen wurde?

    Was wäre letzendlich entscheidend - der schriftliche Teil oder die Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil?

    Der Grund meiner Frage liegt darin, dass ich nach Möglichkeit 3 Wohneinheiten im Dorfgebiet bauen möchte. Sollte dies nicht möglich sein, würde ich eher auf
    einen Platz im Wohngebiet mit 2 Wohneinheiten zurückgreifen.

    Ich hoffe, dass Ihr mir hier vorab weiterhelfen könnt.
     
  2. Baumal

    Baumal

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    entscheidend sind beide teile, d.h. der schriftliche teil darf der nutzungsschablone
    nicht widersprechen und umgekehrt.

    wird im schriftlichen teil bei MD nicht auf zulässige wohneinheiten eingegangen,
    kann das kürzel "-" bedeuten: keine wohneinheiten zulässig, oder
    anzahl der wohneinheiten nicht beschränkt....?

    ein anruf bei der gemeinde wird licht ins dunkel bringen.
     
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