Baubeginn vor Baugenehmigung

Diskutiere Baubeginn vor Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, darf unser GÜ ohne Baugenhemigung bereits mit dem Aushub auf unserem Grundstück beginnen?

  1. CundAl

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    Hallo,

    darf unser GÜ ohne Baugenhemigung bereits mit dem Aushub auf unserem Grundstück beginnen?
     
  2. #2 Gast036816, 13.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn eine genehmigung schriftlich vorliegt - ja. aber was will er machen, wenn die genehmigung oder zustimmung zum bau in einigen wochen erst kommt, die baugrube ein paar mal fluten lassen und der bauherr zahlt dann den erforderlichen bodenaustausch, da auf dem weichen untergrund nicht gegründet werden kann?
     
  3. CundAl

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    Wir erhielten Mitteilung dass der Aushub erfolgen soll.
    Also ist es besser dem GÜ zu sagen bitte warte bis Genehmigung erteilt?

    Dürfte er denn ohne Genhemigung einfach beginnen zu bauen?
     
  4. #4 Skeptiker, 13.06.2013
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    Generell nein. Die Frage ist hier, ob die Größe der vorgesehenen Baugrube für diese nach Landesbauordnung Nds. eine Genehmigung erforderlich macht. Wenn nein, könnte unter Berücksichtigung der Argumente von Norbert geschachtet werden, wenn ja ist eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube erforderlich. Eine solche zu beantragen und genehmigt zu bekommen ist bei größeren Bauvorhaben nicht unüblich, kostet aber natürlich extra.
     
  5. #5 ultra79, 13.06.2013
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    Wenn man ohne Genehmigung einfach bauen dürfte wäre das doch ziemlich widersinnig, oder? Ich musste sogar eine Woche vor Start eine "Bauanzeige" machen das es losgeht. Hat dann keinen interessiert, aber ich war etwas zu spät und hab ziemlich geschwitzt ;-)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Grauzone

    Selbstständige Abgrabungen bis 3 m Tiefe sind in Nds verfahrensfrei.

    Kluge Frage - ist eine Baugrube eine selbstständige Abgrabung. Ohne Genehmigung - ja. Mit - nein, dann aber Teil der Genehmigung.
    Was bei laufendem Antrag ist = ????

    Die Frage ist, wo genau im Raum das Grundstück liegt. Wenn es im Bereich des Calenberger Lößlehms oder des Hildesheimer Mergels liegt, dann wäre es absoluter Blödsinn, jetzt schon zu baggern!

    Ich frage nochmal - der GÜ heisst nicht fast so wie eine Hautcreme? (Namen nicht öffentlich!)
     
  7. CundAl

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    So jetzt ist es offiziel bei unserem Grundstück hat der Aushub begonnen ohne unsere Kenntnis

    Allerdings haben wir noch immer keine Bauanzeige unterschrieben.

    Ist das Rechtens? Kann die Stadt jetzt eine Starfe oder so etwas verhängen?

    Was passiert wenn jetzt auch noch die Bodenplatte gegossen werden würde?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Es ist E U E R Grundstück. Da buddelt keiner einfach so rum!

    2) Was ist, wenn Ihr das Haus nochmal auf dem Grundstück verschiebt?

    Man, das scheint ja eine echte Chaotentruppe zu sein
     
Thema: Baubeginn vor Baugenehmigung
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