Architekt

Diskutiere Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, Wir haben für unseren Umbau ein Architekt gefunden. Jetzt sind wir ein paar Sachen Aufgefallen. 1. Die Planung macht eine...

  1. #1 Steven82, 14.06.2013
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    Hallo,

    Wir haben für unseren Umbau ein Architekt gefunden.
    Jetzt sind wir ein paar Sachen Aufgefallen.
    1. Die Planung macht eine Bauzeichnerin, den Architekten habe ich nur bei der Ortsbesichtigung gesehen.
    Bis jetzt haben wir einen Plan bekommen der uns nicht gefällt.
    Ist das so üblich?

    2.Es wurde bis jetzt nicht über Geld geredet. Muss ich nicht mit den Architekten ein Vertrag schließen für die Beauftragung der Leistungsphasen?
     
  2. #2 Thomas B, 14.06.2013
    Thomas B

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    Die Pläne oder die Planung?

    Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Daß die Bauzeichnerin die Pläne zeichnet ist nun mal ihre orginäre Aufgabe und absolut in Ordnung. Die Planung allerdings sollte natürlich schon vom Architekten sein!

    Bitte etwas an der Erwartungshaltung schrauben! Auch ein Architekt (oder Bauzeichner/ -in ???) wird nicht automatisch beim ersten Versuch gleich einen Volltreffer landen. Das nennt sich dann entwurf. Einen solchen kann man auch verwerfen. Und dann wieder neu entwickeln. das Spielchen dauert schon etwas...man nähert sich langsam, tatstend, dem Endergebnis an. Mit (sehr viel) Glück gelingt dies bereist beim ersten Versuch. oder eben erst beim Zweiten. Oder Dritten. oder Vierten.....

    Warum denn das? Es ist doch klar das Planung Geld kostet, oder? Da würde ich schon mal nachfragen,was mich der Spaß in etwa kosten wird. Merkwürdig.....

    Auch ein mündlicher Vertrag ist natürlich ein Vertrag.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    zwecks verdeutlichung des meinungspluralismus häng ich
    mich ganz frech an die zitate und einige inhalte von thomas:

    schön ;) was ist das ergebnis von lph 1 und 2?

    in welcher lph? aufklärungspflicht des a.!

    dito: Da würde ich schon mal nachfragen,was mich der Spaß in etwa kosten wird.
    oder die vertraglichen grundlagen durch zumindest
    einseitige willensbekundung klären ..

    Auch ein mündlicher Vertrag ist natürlich ein Vertrag.
    das solltest du als bauherr ernst nehmen, weil der mündliche
    vertrag sonstwie ausgelegt werden kann - bei einem schriftlichen
    vertrag ist der auslegungsspielraum eher begrenzt.
     
  4. Eric

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    Warum wollt Ihr Eurem Kollegen helfen? Der macht die Planung durch eine Bauzeichnerin und hat sich seit dem ersten Termin nicht mehr blicken lassen!

    Vielleicht sind die Parteien ja auch noch in der kostenlosen Akquisitionsphase und deshalb zeichnet die Bauzeichnerin. Wenns anders wäre ( Vertrag bereits mündlich zustandegekommen ? ), wäre das Honorar auf den Mindestsatz gedeckelt.

    Klar, der Leistungsumfang ist ohne Vertrag nur schwer durch Auslegung der mündlichen Verhandlungen in einem Termin (!) zu klären. Aber was ist, wenn der Fragesteller nach Vorlage des 2. Plans ( = offenbar Vorentwurf ) erklärt, gefällt mir nicht und ich suche mir einen neuen Archi? Bekommt der Archi dann überhaupt Geld oder war alles bisherige nur die Anbahnung eines Vertrags, der noch nicht zustandegekommen ist? = Null Honorar.
     
  5. #5 Thomas B, 14.06.2013
    Thomas B

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    ????

    Ich würde mir hier Aufklärung wünschen!

    TE schreibt Bauzeichnerin plant, was m.E. gar nicht ginge. Oder hat er vielleicht nur die Planzeichnungen von der Bauzeichnerin erhalten, weil diese die eben gezeichnet hat, was ja schon mal i.O. wäre.

    Plant die BZin, so würde ich den Kollegen keinswegs in Schutz nehmen. Mitnichten!
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    mir ist wurscht, ob die bauzeichnerin, der
    archiktekt (?) oder sonstwer die arbeit macht.
    mir ist nicht wurscht, wenn die arbeit nur
    halb/schlampig gemacht wird.
    deshalb finde ich es wichtig, das planungsstadium
    und die bisher (nicht) erbrachten leistungen
    zu kennen.

    @eric: mindesatzdeckelung klingt so human ;)
    tatsächlich gehts um eine menge geld, die
    situation wird durch kopf-in-sand nicht besser.
     
  7. #7 Thomas B, 14.06.2013
    Thomas B

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    Arbeit = zeichnen? O.K.

    Arbeit = Entwurf + Gestaltung? Dann würde ich erwarten, daß dies der dafür ausgebildete und qualifizierte, erfahrene und (ein)gebildete Planer erledigt und nicht die Zeichnerin.

    Gehe ich zum RA, würde iches als vollkommen i.O. betrachten, wenn die Sekretärin die schriftsätze runtertippt. Ich wäre aber einigermaßen beunruhigt wenn die Sekretärin, über Folianten gebaugt, Paragraphen recherchiert und das alles zu einem Großen Ganzen zusammenflickschustert....
     
  8. #8 Steven82, 14.06.2013
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    Hi,

    Wir sind nicht mehr in der kostenlosen Akquise, meiner Meinung.
    Das Gebäude ist komplett vermessen worden.

    Wenn uns der Plan gefällt wird der Bauantrag eingereicht, so die Aussage.
    Es war bis jetzt auch keine Rede von einer Kostenschätzung oder sowas.

    Dann werde ich das Thema mal ansprechen müssen.
     
  9. #9 Thomas B, 14.06.2013
    Thomas B

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    Wenn es egal ist, ob der Umbau 100k oder 500k kostet, dann kannst Du das Thema auch geflissentlich außer acht lassen.

    Sind die finanziellen Möglichkeiten oder der Einsatz der Mittel begrenzt, so würde ich schon wissen wollen was der ganze Zirkus kostet....

    Erstaunlich, daß Du selber da noch nicht draufgekommen bist...ehrlich.
     
  10. Eric

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    Schon klar. Was ich geschrieben habe, sollte die anwesenden Archis auf Probleme aufmerksam machen und dazu veranlassen, nicht die gleichen Fehler zu begehen:

    1. Wann endet die kostenlose Akquisition und ab wann geht das " Geplänkel " in einen mündlichen Vertrag über?

    2. Wann muß die Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, damit man nicht auf dem nicht auskömmlichen Mindesthonorar sitzen bleibt? --> doch wohl bei Auftragserteilung = nach Zustandekommen eines mündlichen Vertrags kommt die schriftliche Honorarvereinbarung zu spät.

    Der Fragesteller versteht eh nichts. Ein allgemeines Problem in der heutigen Zeit: Laien schließen schwierige Rechtsgeschäfte ab, ohne deren rechtliche Grundlagen zu kennen. Der Fragesteller meint, das Stadium der kostenlosen Akquise sei überschritten. Na dann hat der Archi ja Glück. Wahrscheinlich meint der Fragesteller auch noch, dass der Archi unter dieser Annahme mit ihm auch noch mehr als das Mindesthonorar vereinbaren darf.

    Nehmen wir mal an, in einer solchen Situation käme es zum Streit, der Archi will Honorar und der AG geht zum Anwalt: Dann interessiert den Anwalt nicht, was sein Mandant " meint ". Der Anwalt hat seinem Mandanten falsche Meinungen auszureden und wird dem Archi daher die volle Breitseite geben: Akqiusition und noch kein mündlicher Vertrag --> den mündlichen Vertragsabschluß muß dann der Archi beweisen, hilfsweise nur Mindesthonorar mit Abzügen wegen nicht erledigter wesentlicher Grundleistungen oder gar alles Käse, weil der Archi mit 2 vorgebrescht ist, ohne 1 vorher abzuschließen.

    Nach der Schilderung sind die jetzt in der LPH 2. LPH 1 ist aber nur teilweise erledigt worden. Denn die haben zumindest noch nicht darüber gesprochen, was denn an Geld für das Haus zur Verfügung steht = Teil des vom AG zu definierenden und vom Archi abzufragenden Auftragsziels. Also was plant der Archi eigentlich? Eine Luxusvilla, weil er die schon immer mal gerne bauen wollte? Will der AG die haben und kann er sie sich leisten?

    Falsche Frage. Nicht der AG muß fragen, sondern der Archi muß sich erklären und zwar spätestens " bei Auftragserteilung " und die Honorarvereinbarung sodann " bei Auftragerteilung " auch noch schriftlich fixieren. Anderenfalls gibts für den Archi nur das Mindesthonorar. Warum also soll der AG fragen? Weil ihm das Mindesthonorar zu gering ist? Geiz ist geil: der will nur zahlen, was er zahlen muß.

    Es ist erschreckend, welche Unkenntnis es selbst bei Archis gibt. Ihr kennt und versteht Eure eigene Preisordnung = HOAI nicht. Von der Preisordnung ist der Architektenvertrag zu unterscheiden. Der richtet sich nach §§ 631 ff BGB und nicht nach der HOAI.

    Die Kostenschätzung gibts erst am Ende der LPH 2. Die Kostenschätzung muß sich decken mit dem in der LPH 1 abgefragten ungefähren Baukosten, die der AG zu investieren bereit ist.
     
  11. #11 Thomas B, 14.06.2013
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    Nein!

    Zwar mag es natürlich auch dem A. obliegen seine ihm zustehenden Honorare offenzulegen/ anzuzeigen/ was auch immer, aber dennoch würde ich auch vom Kunden erwarten, daß er sich selber schlau macht und nachfragt, was die Leistung denn so kosten solle.
     
  12. #12 Steven82, 24.06.2013
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    Hallo,

    Problem ist gelöst oder auch nicht.
    Bauzeichnerin erstellt nach unseren Wünschen die Pläne.
    Der Architekt macht den Rest.
    Vertrag wird auch fertig gemacht, ich bin ja mal gespannt was da raus kommt.

    Ich habe mich bis jetzt aus der Sache rausgehalten und meine bessere Hälfte machen lassen.
    Ich habe mir nur die Pläne immer angesehen und ja oder nein gesagt.
    Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich mich einmische und alles hinterfrage was geplant wurde/wird.
     
  13. #13 ManfredH, 24.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das heisst dann, der Architekt übernimmt die anspruchsvolleren Tätigkeiten... fertige Pläne plotten, Bauanträge ausfüllen und kopieren, Eingabemappen zusammenstellen....
    .... oder wie ???
     
  14. #14 Thomas B, 24.06.2013
    Thomas B

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    Welchen Rest????

    Ach ja......Stempel drauf und Unterschrift.
     
  15. #15 Manfred Abt, 24.06.2013
    Manfred Abt

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    Fand ich ja erstmal ziemlich - wie sage ichs? - nun ja - "heftig" und denk dabei auch schon mal an den Begriff "Nettiquette"

    Nach diesem Beitrag:
    könnte ich zu der Meinung kommen, Eric liegt nicht so ganz daneben. Trotzdem "Nettiquette"!

    Also lieber TE: kümmere dich um die Definition der Aufgaben/Vertragsverhältnisse aller am Bau Beteiligten!
     
  16. #16 Steven82, 24.06.2013
    Steven82

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    Der Architekt macht hält die einfachen Arbeiten.
    Ich finde es auch komisch, leichter kann man nicht als Architekt kein Geld verdienen.

    Jetzt mal Butter bei den Fischen, wie läuft das bei anderen Architekten ab.
    Wir haben unsere Wünsche geäußert und gesagt was wir wollten.
    Auf diesen wurde ein Plan erstellt und noch einer und noch einer.
    Jetzt sind wir soweit, dass nur noch ein bißchen geändert wird und wir theoretisch perfekt sind.

    Nach meiner Meinung, müsste jetzt die Kostenschätzung Ausführungsplanung und Bauantrag kommen.
     
  17. #17 Manfred Abt, 24.06.2013
    Manfred Abt

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    Steven, ich hab mir jetzt mal deine Beiträge hier angeschaut.

    Du bist ein Fake!
     
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