Garagenfundament und kein Ende

Diskutiere Garagenfundament und kein Ende im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hatte zwar zu dem Thema schon einen Thread - aber die Gegebenheiten haben sich grundsätzlich geändert daher kann dieser...

  1. 2K3U4L

    2K3U4L

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    Hallo zusammen,

    ich hatte zwar zu dem Thema schon einen Thread - aber die Gegebenheiten haben sich grundsätzlich geändert daher kann dieser vergessen werden... (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?72261-Bestehendes-Fundament-freilegen).

    Es geht in 2-3 Wochen los, alles ist mit Statiker abgestimmt und dennoch habe ich noch Rest-Sorgen.

    Ich will mich kurz fassen, es ging um die Fundamentierung einer neu zu bauenden Garage an ein bestehendes Haus. Die Garage liegt tiefer als das Haus, aber nur unwesentlich (im letzten Thread waren es noch 30-40 cm). Eine Unterfangung des Fundaments am bestehenden Haus ist nun kein Thema mehr.

    Bestehendes Haus: Bodenplatte 16cm bewehrt, Estrich 5 cm. unter Bodenplatte noch mal Streifenfundamente in Frostschürze, 80 tief und 50 breit, unbewehrt, B15. Also 101 cm von Fußbodenoberkante bis z. unteren Ende d. Streifenfundamente. Nicht-tragende Innenwände ebenfalls Streifenfundamente aber weniger stark.

    Ich hatte mir für die Garage eine komplette Statik rechnen lassen, das wurde jetzt noch mal korrigiert. Kurz gesagt werden die Streifenfundamente der Garage exakt so tief sein wie die des Hauses (sie "treffen" sich bündig am unteren Ende). Statiker meint, es sei sehr wichtig dass weder tiefer noch weniger tief ausgeschachtet wird. Sie müssen sich exakt treffen.

    Jetzt ist die "gemeinsame" Wand 5,00m lang. Ich habe Sorge, ob es ok ist 5 m an einer Hausseite auszuschachten und 1-2 Tage offen zu lassen und mir das Fundament "anzugucken". Ich sorge mich um mein Haus. Statiker sowie Tiefbauer sagen zwar das sei kein Problem, sofern in der Zeit kein Wolkenbruch kommt. Dennoch möchte ich hier im Forum noch mal nachfragen ob jemand so etwas schon mal Erfahrungen ähnlicher Art gemacht hat oder ob sonstige Einwände vorzubringen sind...

    Weitergehende Fragen die mir Sorgen machen (berechtigt? Lt. Statiker alles kein Problem).
    - Gibt es irgendeine Möglichkeit, das abschnittsweise zu machen (z.B. zweimal 2,5m), so dass sich das am Ende trotzdem "Ringfundament" nennen kann? (Ist mir eben eingefallen, werd ich den Statiker auch noch fragen).
    - Verdichten nach dem Ausschachten am bestehenden Haus ok?
    - Haus hat sich gesetzt, Garage wird das erst noch tun. Bedenklich?
    (Statiker meint, wichtig sei beide Fundamente nicht fest zu verbinden, d.h. m. Folie o.ä. trennen).
    - Wäre es sinnvoll das Fundament einfach deutlich breiter zu machen damit sich die Lasten besser verteilen = geringere Setzung? Kostet zwar mehr aber das sind Einmalkosten und dafür Sicherheit.

    Ich kann kein "Mach es" oder "mach es nicht" verlangen, das muss ich schon selbst entscheiden, aber Eure Meinungen interessieren mich!
    Danke für Ihre / Eure Geduld.
    Grüße
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Wenn du Sorge wegen der Nässe hast: Ausschachten, dann mit Latten eben eine Plane drüber spannen... Damit ist das Thema Nässe erledigt...
     
  3. 2K3U4L

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    Hast Du im Prinzip völlig Recht. Wir hatten hier im Havelland kürzlich einen Guss, da hätte keine Plane geholfen, aber das wird schon nicht passieren und ein bisschen kann man sich ja nach dem Wetterbericht richten.

    Daher macht mir die Nässe auch keine Sorge. Ich habe wahrscheinlich einfach zuviel geschrieben... Mein Kernproblem ist nichts anderes als:

    "Da wird entlang einer Hausseite ein 5m langer Graben gezogen der das Fundament bis unten hin freilegt."

    Ich bin ein Laie, aber GaragenANbauten sind ja nun nichts so seltenes. Vielleicht hat ja jemand anders das durch und kann mich dahingehend beruhigen...
     
  4. #4 peterk61, 16.06.2013
    peterk61

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    Wenn die Frostschürze keine tragende Funktion hat und die Lasten des Hauses über die Bodenplatte in den Untergrund eingeleitet werden, ist das Aufgraben entlang der Frostschürze kein Problem.

    Wenn das Haus auf Streifenfundamenten gegründet ist, dann dürfen nur kürzere Abschnitte gemäß DIN 4123 freigegraben werden.

    Einfach beim Statiker rückversichern, ob die geplante Aufgrabung so in Ordnung ist.
     
  5. #5 RMartin, 17.06.2013
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    Also im Normalfall (ohne weitere Erkundungen) darf eine Plattengründung nicht einfach bis UK Bodenplatte/ bzw. sogar noch tiefer als UK Bodenplatte auf einer ihrer Seiten komplett freigeschachtet werden.
    Das habe ich noch nicht gehört. Mindestens 50cm über UK Gründung (ob Platte oder Fundament) muss der Boden stehen bleiben (mindestens 2,00m Breite).

    Das war zumindest bisher immer mein (gedachtes) Wissen. Bitte um Infos warum hier anders geraten wird (bei einer Plattengründung).
     
  6. 2K3U4L

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    @RMartin,

    der erste der (wie ich) Bedenken bei dieser ganzen Geschichte hat. Nun ja es soll nicht die komplette Seite freigeschachtet werden, aber immerhin 5m (von 8,75). Das ist vielleicht das falsche Forum ("Tiefbau" wäre passender) aber kannst Du mir sagen was passieren kann wenn bis Unterkante Frostschürze geschachtet wird?

    &PeterK61 (jetzt wirds unsauber ich weiß) Ehrlich gesagt: keine Ahnung ob das Streifenfundament eine tragende Funktion hat. Muss ja irgendwie wenn es unter tragenden Wänden & Außenwänden 50cm stark ist und sonst nicht. Ich weiß nur (bei dem was man so liest) dass diese Art der Fundamentierung heutzutage absoluter Standard bei nicht-unterkellerten EFHs in Massivbauweise darstellt.

    Statiker & Tiefbauer meinen einhellig (beide kennen sich nicht, also Absprache / gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen) man darf eben nur nicht noch tiefer als Unterkante Frostschürze schachten. Also bis Unterkante Streifenfundament und dann Feierabend. Die Kraft wirke nach vertikal nach unten und daher sei das zeitlich begrenzt kein Problem.

    Was mich frustriert ist, ich bin doch allerhöchstwahrscheinlich nicht der erste Mensch auf Erden der eine Garage an ein Haus anbaut. Ich dachte es muss doch ein "normales Vorgehen" geben (schon klar beim Bau ist nix Standard).

    Nun ja, ich werde wohl noch mal mit dem Fundamentplan des bestehenden Hauses zum Statiker und mich absichern. Den kennt er noch nicht, sondern nur den Aufbau lt. meiner Beschreibung und meinte stets das genügt. Bisherige Planung war auch nur auf 3m Länge. Tja und wenn es bei der Aussage "alles kein Problem" bleibt... werd ich wohl sicherheitshalber eine zweite Meinung einholen...

    Grüße
     
  7. #7 RMartin, 17.06.2013
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    Google mal nach "Aushubgrenze DIN 4123". Da gibt es Zeichnungen; u.a. auch von der Berufsgenossenschaft, die einen Aushub bis Unterkante Fundamentierung nicht zulassen. Max. bis 50cm über UK.
     
  8. 2K3U4L

    2K3U4L

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    Ok verstanden. Frag ich mich wieso der Statiker bei so einer wichtigen Sache nix weiß... Genießt eigentlich guten Ruf...

    Ist aber wirklich prima erklärt in der Norm (keine Ironie). Abschnittsweise vorgehen. Ist an sich ja überhaupt kein Problem. Nur leider keine Ahnung wie ich auf diese Weise ein Ringfundament hinbekomme welches diesen Namen auch verdient...
     
  9. #9 peterk61, 17.06.2013
    peterk61

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    Stimmt nicht ganz, denn gemäß DIN 4123 kann für die Unterfangung eines Fundamentes abschnittweise bis zur Fundamentunterkante gegraben werden, wenn der Untergrund die in der DIN 4123 genannten Voraussetzungen hinsichtlich Lagerungsdichte bzw. Konsistenz erfüllt sind. Die DIN 4123 berücksichtigt jedoch nur die Grundbruchsicherheit nicht jedoch Setzungen durch Bodenumlagerung.


    Die DIN 4123 bezieht sich auf Aufgrabungen neben Streifenfundamenten. Bis Kellerfußbodentiefe bzw. in diesem Fall bis OK Bodenplatte darf aufgegraben werden. Entlang dem Gebäude ist eine 2 m breite Berme einzuhalten. Anschließend an die Berme darf 1 : 2 geböscht werden.

    Wenn die Gebäudelasten ausschließlich über die Bodenplatte abgetragen werden, kann bis Unterkante Frostschürze gegraben werden, da keine Grundbruchgefahr besteht. Die Frostschürze verhindert eine Auflockerung des Bodens unter der Bodenplatte, die in jedem Fall zu vermeiden ist. Auskunft über eine etwaige lastabtragende Funktion der Frostschürze kann nur der Statiker geben. Wenn über die Frostschürze Lasten abgetragen werden, ist wegen der Grundbruchgefahr nach DIN 4123 vorzugehen.
     
  10. kayooo

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    Der hat Recht der Mann ... dazu erfolgt bei Notwendigkeit der Unterfangung eine Abbrabung bis min. 50 cm unterhalb der geplanten Gründung, damit die 4123 im Aushubfall auch eingehalten ist. Bei den besagten 30 - 40 cm Unterfangung resultieren mindestens 80 - 90 cm Unterfangung (sofern statisch nix anderes erforderlich ist) - unwesentlich ist das NICHT MEHR.
     
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