Passivhaus Architektenvertrag

Diskutiere Passivhaus Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, nachdem ich hier jetzt schon einige Monate "heimlich" mitlese, um möglichst wenige Fehler beim geplanten Bauvorhaben zu...

  1. #1 Dr Arroganto, 16.06.2013
    Dr Arroganto

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    Hallo zusammen,

    nachdem ich hier jetzt schon einige Monate "heimlich" mitlese, um möglichst wenige Fehler beim geplanten Bauvorhaben zu begehen,
    möchte ich nun auch mal eine Frage loswerden.

    Nach dem klassischen Werdegang eines Baulaien: Fertighauscenter - Katalog Massivhaushersteller - Forum - Architekt,
    hatten wir letzte Woche unser zweites Erstgespräch mit einem Architekten (der erste wollte offenbar nicht mit uns bauen).

    Da wir keinen Wert auf Schnickschnack (Gäubchen, Erkerchen, Bussystem, usw.) legen, allerdings Energieeffizienz eine große
    Rolle spielt, trafen wir uns also mit einem ausgewiesenen Passivhaus Spezialisten.

    Unsere urprüngliche Anforderung war:

    Passivhaus, 120 - 140qm, 1,5 Geschosse, rechteckig oder quadratisch, Satteldach, Vollkeller innerhalb der Hülle (vorerst jedoch nur als Nutzkeller mit späterer Möglichkeit auszubauen).
    Bauweise eben so ökonomisch wie möglich.
    Budget: ca. 300.000 ohne Grundstück und Außenanlagen.

    Seine Antwort war:
    Da erfahrungsgemäß von einem qm-preis von 2200-2400€ auszugehen ist, wäre das Haus zu realisieren, allerdings ohne Keller.
    Als Alternative nannte er uns die Möglichkeit 1,5 geschossig (ohne Keller) zu bauen mit einer Grundfläche von ca. 120qm und das
    OG als Ausbaureserve zu nehmen.

    Jetzt stelle ich mir natürlich folgende Frage:
    Ist die Alternative wirklich günstiger, da wir dann ja die Räume wie Bad, Schlafzimmer und Kinderzimmer
    im EG unterbringen müssten?


    Desweiteren gab er uns einen Mustervertrag mit, der mir preislich recht happig vorkommt.
    Rechtfertigt das Passivhaus tatsächlich diese HZ? (Das war jedenfalls seine Aussage)
    Und ist der Vertrag, abgesehen von den "Preisen", so ok?


    Den Anhang Arch_Ver.pdf betrachten

    Vielen Dank schonmal.
     
  2. #2 Gast036816, 16.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    meiner ansicht nach ist das kein architektenvertrag, sonder ein gesamtplanungsvertrag oder generalplanervertrag ohne aussenanlagen. ob die honorarzonen gerechtfertigt sind, kann so niemand beurteilen. da gibt es in der hoai kriterien, nach der die honorarzone zu ermitteln ist. diese ermittlung soll er dir vorlegen und erläutern - muss er machen!
     
  3. #3 MoRüBe, 16.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Das hängt doch wohl nicht mit Deinem Nick zusammen? :D

    Zum Vertrag: das bunte Bildchen ist Zone 4, die arme Sau, die sehen muß, das das hält ist Zone 2:confused:

    20% obwohl nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur 5 % drin sind ohne Nachweis, rechnet der Archi damit, daß das sowieso in die Hose geht?

    Insgesamt: fürstlich! :konfusius

    Aus meiner Sicht und zu seinen Ansichten: mit dem würd ich nicht bauen
     
  4. #4 Baufuchs, 16.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wegen der 5% braucht es keine höchstrichterliche Entscheidung, die sind in dem vom schlauen Architekten angeführten Paragr. 649 BGB so geregelt. Nicht der Bauherr muss nachweisen, dass mehr als 20% eingespart wird, sondern der Architekt muss nachweisen, dass die 5% zu wenig sind.
     
  5. mls

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    nebenthema: nebenkosten.
    die können tatsächlich "reinhauen", wenn für jedes gewerk
    10 oder 20 LV´s (mit plänen) gedruckt/verschickt werden
    müssen. ob das wiederum zielführend ist? meins wärs ned.

    hauptthema: honorar.
    ohne bemessungsgrundlage (anrechenbare kosten) und ohne "zahlen"
    ist das angebot wenig aussagekräftig.

    haupthauptthema: leistung!
    nicht bewertbar - dabei ist das thema am wichtigsten.

    nebenbei: keller in der therm. hülle + passivhaus = no go.
    der kandidat hat schon in der ersten runde gepunktet.
     
  6. #6 MoRüBe, 16.06.2013
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    MoRüBe Gast

    mls

    :konfusius
     
  7. #7 Gurkensalat, 16.06.2013
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    Naja, immerhin scheint er ihnen ja den Keller beim PH ausreden zu wollen; das war die Idee des TE.
     
  8. #8 alex2008, 16.06.2013
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  9. Roth

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    Ich (Laie) halte den Vertrag für sehr "architektenfreundlich".

    Beispiel folgenden Passus in § 7: "Wird der Arch. für einen Fehler bei der Überwachung der Leistungen eines Dritten in Anspruch genommen, haftet der Arch. nur, wenn der Bauherr von dem Dritten auch durch gerichtliche Maßnahmen keinen Schadensersatz erlangt; das gilt nicht, wenn dem Arch. Fahrlässigkeit oder grober Vorsatz vorzuwerfen ist."

    Würde ich nicht unterschreiben.
     
  10. #10 Gast036816, 16.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum nicht?
     
  11. bento

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    Ist die Frage jetzt ernst gemeint?
     
  12. Roth

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    Weil ich inzwischen aus eigener Erfahrung weiß, wie lange "gerichtliche Maßnahmen" dauern können. Fünf Jahre sind da nichts.
    Ich würde keinen Vertrag unterschreiben, das die Haftung eines an meinem Bau Beteiligten (hier Arch.) zu meinem Nachteil beschränkt.
     
  13. #13 Gast036816, 16.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du einen mangel feststellst, kannst du sowohl dem mangelverursacher als aus auch dem verantworlichen objektüberwacher den streit verkünden, wenn der mangel nicht beseitigt wird. dauert aber ebenso lange. der passus gibt nichts anderes wieder, dass der architekt gesamtschuldnerisch haftet, wenn der mangelverursacher z. b. infolge insolvenz nicht mehr in anspruch genommen werden kann. dies ist sowieso der fall.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    jaaa .. aber vor dem zugriff auf den architekten muss
    der zugriff auf den dritten gescheitert sein - nach meiner
    leseart. da ist ein gut versicherter architekt als erstes
    "ziel" bauherrlicher begierden doch viel sympathischer ;)
     
  15. #15 Gast036816, 17.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das muss man auch immer im einzelfall sehen. wurde der mangel erkannt und der unternehmer ist aus der gewährleistung raus, dann haftet der planer, wenn er noch in seiner gewährleistung ist. wird der mangel während der gewährleistungszeit erkannt, ist der unternehmer insolvent, haftet ebenfalls der planer. ich kann mir nur vorstellen, dass ein unternehmer vom gericht nicht verdonnert wird, da er nachweisen kann, das der planer ihm geschrieben hat, mach so, wie ich das will, auch wenn gegen din xx xxx verstoßen wird. dann ist die sache auch wieder klar. ist der umstand bekannt, kann der bauherr beiden den streit verkünden, die schadensregulierung und eine mögliche quotelung dem gericht überlassen.
     
  16. Orkati

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    Auf jeden Fall sollte man bei solchen Passagen möglichst eigenen Sachverstand auf eigener Seite hinzuziehen. Die gegnerische Seite will ja erstmal (legitimerweise) möglichst viel verdienen mit möglichst wenig Aufwand/Risiko. Da sollte man einen Ausgleich schaffen, wenn man fachlich nicht tief drin steckt, um nicht ins offene Messer zu rennen.
     
  17. #17 Dr Arroganto, 17.06.2013
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    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich entnehme der Diskussion, dass die Sache mit der Gewährleistung offenbar keiner festen gesetzl. Regelung unterworfen ist.
    Also kann ich davon ausgehen, dass auch durchaus Verträge angeboten werden, in denen der Architekt sozusagen in erster Instanz haftet?

    Zum Thema Keller in der therm. Hülle.
    Der Architekt meinte hierzu, dass dies grundsätzlich kein Problem darstellt und in aller Regel wenig Mehrkosten verursache,
    da man andernfalls den Bereich der Kellertreppe im EG aus der Hülle rausnehmen müsse, was ebenfalls einen erhöhten Aufwand darstelle.

    Der Keller ist für uns schon ein wichtiger Faktor, daher würden wir im Zweifelsfall vermutlich eher auf den Passiv Standard verzichten.
    Der Architekt (baut ausschließlich Passiv) hat uns eigentlich nur aus Kostensicht vom Keller abgeraten, daher würde mich natürlich interessieren,
    was aus "baulicher" Sicht gegen eine solche Lösung spricht?

    Zum Thema Nebenkosten und HZ:
    Hierzu werd ich den Architekten nochmal ansprechen. Vielleicht lässt er da ja auch mit sich handeln :-)
    Hatte vom Menschlichen her eigentlich ein ganz gutes Gefühl.


    Falls jemand einen guten Planer im Großraum MA/LU/Vorderpfalz kennt, würde ich mich über eine PN freuen.
     
  18. #18 Dr Arroganto, 17.06.2013
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    Ich hoffe doch nicht :D

    Falls es was bringt ändere ich meinen Nick aber auch gerne in MrNiceGuy.
    Daran solls keinesfalls scheitern ;)
     
  19. #19 Thomas B, 17.06.2013
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    Ich finde diesen Passus durchaus i.O.

    Und zwar nicht weil ich selber A. bin, sondern weil es m.E. dem Verursacherprinzip entspricht.

    mahct ein Handwerker Murks, soll er dafür gerade stehen. Macht der Statiker Murks:dto., Macht der A. Murks: nochmals dto.

    Durch die gesamtschuldnerische Haftung aber kann der BH sagen: Der Statiker hat was vergeigt: ich nehme jetzt den A. in Haftung dafür. Gleiches gilt für jeden anderen, am Bau Beteiligten.

    Das ist zwar statthaft, aber m.E. nicht gerecht!

    Der A. will in diesem Vertragspassus eben die Sicherheit haben, daß man sich bitte schön erstmal an den Verursacher einer Fehlleistung/ eines Mangels halten solle. Erst wenn das nicht fruchtet, kann man dem A. den Hosenboden lang ziehen, für etwas, was er gar nicht zu verantworten hat....schlimm genug....
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2013
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    Ich würde mich nicht einmal wundern, wenn die Architektenhaftpflicht so etwas fordert!

    Keller in thermischer Hülle:
    Wenn echter (wie) zu Wohnzwecken geheizter und genutzter Raum, ist das natürlich i.O. An sonsten eher EnEV-Augenwischerei, um durch ein besseres A/V Verhältnis den Wert zu frisieren, was sich dann bei der Energierechnung rächt,sollte der Keller im wirklichen Leben dann eben wir ein Keller geheizt und genutzt werden!

    Ein In zwanzig Jahren könnte es ja mal sein, dass ich/wir vielleicht unter gewissen Umständen möglicherweise...... als Begründung für eine solche Dämmhüllenverschiebung zu nutzen, ist energetisch Wahnsinn!

    Noch ein Hinweis - das Zertifikat vom Herrn Prof. und die Maßnahmen, die zur Erreichung des Siegels erforderlich sind, kosten richtig Geld. Ich rede jetzt nicht von EnEV-Mindeststandard vs. PH, sondern von den letzten paar mm.

    Man sollte sich also gut überlegen, was man/frau will und vor allem, wie man es erreicht! UNd um welchen Preis. Ich rede hier nicht einmal von Amrotisation, sondern z.B. auch von den Kosten für die Zertifizierung (Hr. Prof. verdient an jeder Lizenz mit - irgendwie) und all dem Trara, der damit zusammenhängt.
     
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