Haus zu hoch gebaut. Geschossigkeit überschritten.

Diskutiere Haus zu hoch gebaut. Geschossigkeit überschritten. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir bauen hier in NRW gerade ein Zweifamilienhaus. Wir sind etwas an einem Hang gelegen und haben das Haus so planen lassen,...

  1. #1 teletubbie, 16.06.2013
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    Hallo Zusammen,

    wir bauen hier in NRW gerade ein Zweifamilienhaus. Wir sind etwas an einem Hang gelegen und haben das Haus so planen lassen, dass das Untergeschoss entsprechend an einer Seite vollständig in der Erde verschwindet und nur die Vorderseite vollständig herausragt. In dem Baugebiet ist hier die 1-Geschossigkeit vorgeschrieben.

    Jetzt ist das Haus fast fertig. Es fehlt nur noch die Feininstallation und die Erdanfüllung.
    Ich habe jetzt das Gebäude einmessen lassen und dabei wurde festgestellt, dass das Haus satte 80 cm zu hoch gebaut wurde und der Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit des Untergeschosses nach der Flächenberechnung nicht mehr passt. Wir kommen auf insg. erlaubte 77,5 m2 und haben diese mit 88,34 m2 erheblich überschritten.

    Wenn man das geplante Gelände zu Grunde legen würde (Terrasse im hinteren Bereich wird ja fast ebenerdig sein, würde es wieder passen (Länge des Hauses 13,10 Meter. Höhe im hinteren Bereich um genau 1 Meter überschritten).

    Die Berechnung bezieht sich ja aber immer auf das vorhandene Gelände.

    Es bleibt leider kein Spielraum mehr an den Seiten. Man könnte jetzt höchstens noch vorne im Eingangsbereich einen 80cm Wall anfüllen der weit über die Fenster geht.

    Das Haus wurde von einem Bauunternehmen (GmbH) gebaut und von einem Bauing. vorher auch entworfen.
    Die Bauanträge waren in Ordnung. Er hat das Haus im ganzen einfach zu hoch gebaut. Warum ist völlig unklar.
    Wegen anderer Baumängel am Dach, den unzulässigen Wasseranschlüssen und des WDVS gibt es ohnehin schon Streit mit dieser Firma.

    Problematisch stellt sich auch dar, dass der Bauing. sich in einer Privatinsolvenz befindet. Die Baufirma läuft auf seine Frau und den Sohn. Deren Wohnhaus wird hier beim Örtlichen Amtsgericht Anfang Juli zwangsversteigert. Danach sind die vermutlich auch nicht mehr dort ansässig.

    Jetzt will er selbst schnell aus dem Vertrag raus und hat nach der Einstellung der Arbeiten Sicherheiten nach §648a BGB gefordert. (Ist nicht das Problem, aber vermutlich Schikane).

    Hat jemand von Euch eine Idee wie wir da wieder rauskommen?

    Vielen Dank
     
  2. #2 ManfredH, 16.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nachfrage zum Verständnis:
    Heisst das, dass das Gelände vorher richtig und sorgfältig aufgemessen (nivelliert) wurde, es in den Bauantragsplänen auch dementsprechend korrekt dargestellt wurde, und dann später beim Bauen mal eben aus Versehen 80 cm höher gemauert wurde - und das niemandem aufgefallen ist? :Brille
     
  3. #3 teletubbie, 16.06.2013
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    Exakt. Genau so ist es. Wir hatten urspruenglich eine Flaeche zur Nichtvollgeschossigkeitsbestimmung von rund 66qm was deutlich unter dem Erlaubten lag.
    Ich vermute mittlerweile, dass der BU einfach beim Erdaushub eine Einsparungsmoeglichkeit entdeckt hat, da diese im Kaufpreis enthalten waren.
    Die Erde muss jetzt aber natuerlich auch aussen an allen Seiten entsprechend angefuellt werden. Nachvollziehbar ist es nicht mehr. Der BU äussert sich dazu nicht.
     
  4. #4 teletubbie, 16.06.2013
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    Also das Haus ist nicht groesser geworden im Volumen, sondern es wurde nicht genuegend Erde ausgehoben. Die Bodenplatte steht demzufolge höher als geplant.
     
  5. #5 Gast036816, 16.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer hat denn die einmessung vor baubeginn mit höhenfestpunkt gemacht - ein vermesser, der bauunternehmer oder der bau-ing.?
     
  6. #6 teletubbie, 16.06.2013
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    Das war ein Öffentlich bestellter Vermessungsing. aufgrund meines Auftrages zur Einmessung, etc. (Komplettpaket). Also Messfehler liegen hier nicht vor.
    Die damaligen Messpunkte stehen auch heute noch zur Verfügung.
    Beim Feinriss wurden ja keine Höhen nachgemessen.
     
Thema: Haus zu hoch gebaut. Geschossigkeit überschritten.
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