Grundschulden / Löschung bzw. Änderung der Zweckerklärung

Diskutiere Grundschulden / Löschung bzw. Änderung der Zweckerklärung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, ich möchte die aktuell niedrigen Zinsen gern dazu nutzen einen (KfW) Kredit vorzeitig mit einem "normalen" Bankdarlehen abzulösen. Bei der...

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  1. #1 coroner, 17.06.2013
    coroner

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    Hi,
    ich möchte die aktuell niedrigen Zinsen gern dazu nutzen einen (KfW) Kredit vorzeitig
    mit einem "normalen" Bankdarlehen abzulösen. Bei der Unterzeichnung des neuen Darlehens
    möchte ich nun keine Fehler machen. Durch die Ablösung des KfW Kredites werde ich der
    Möglichkeit verlustig, jederzeit in beliebiger Höhe Sondertilgungen zu leisten. Das ist mir
    bewusst und macht auch nichts, da die Sondertilgungen anderer Kredite mit höheren
    Zinssätzen vorrangig zu bedienen wären. Mir fiel jedoch ein anderer Umstand bei der
    Durchsicht der Unterlagen auf. Die Zweckerklärungen der Grundschuldeintragungen.

    Wir haben aus der Historie heraus zwei Grundschuldeinträge für unsere Häuschen.
    Beide in ähnlicher Höhe. Die Bank hat naturgemäß den Wunsch die Zweckerklärung
    aller Grundschulden auf alle Kredite die mit dem Bau zusammenhängen auszudehnen.
    (Insg. 4 Darlehen verschiedener Höhe, Laufzeit und Annuität)

    Meine Frage lautet nun: Wenn in der Zukunft mal die Summe aller Restschulden kleiner als
    eine der beiden Grundschuldeintragungen sein wird, welche Möglichkeiten hat man dann,
    diese Zweckerklärungen zu ändern, so dass sich die Bank nur noch auf eine Grundschuld
    beschränkt und man die andere Grundschuld anderweitig nutzen könnte.

    Oder sind die Grundschuldeintragungen bis zur vollständigen Begleichung aller Darlehen
    an diese Bank gebunden?

    Viele Grüße

    coroner
     
  2. papeFT

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    Das hängt leider total vom guten Willen der Bank ab! Die Zweckerklärungen in der Grundschuld und die weiteren Erklärungen zum Verwendungszweck der Grundschuld kann von der Bank so ausgelegt werden, wie sie es braucht. Vermutlich kann man sich dagegen dann nur im Klageverfahren wehren. So meine eigene Erfahrung. Um klare Verhältnisse zu schaffen würde ich die Kosten von Löschung und Neueintrag vorziehen; oder Abtretung und Eintrag an die eigene Person, wenn es um den Erhalt der Rangstelle geht.
     
  3. #3 bobby81, 18.06.2013
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    Genau so ist es. In der Regel die Banken aber eine Teilvalutierung.
    Heißt:
    Die Bank tritt ihre bestehende Grundschuld teilweise (also die freie Höhe) ab.
    Oder noch einfacher, du machst das Darlehen bei der gleichen Bank!
     
  4. #4 coroner, 18.06.2013
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    Das ist sicherlich am einfachsten - und auch aktuell der von mir gewählte Weg.
    In einigen Jahren jedoch, wenn die erste Zinsbindungsphase eines Darlehens
    ablaufen wird, wäre ich aber lieber etwas freier in der Wahl des zukünftigen Partner.

    Euch beiden erstmal vielen Dank für eure Beiträge!
    -c
     
  5. papeFT

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    Mir ist zwar bekannt, dass sich die Bankenwelt in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert hat. Aber, wenn die Hausbank eine solche ist und nicht eine Bank irgendwo in Europa, und wenn mit dieser Bank eine zufriedenstellende Geschäftsbeziehung besteht, dann sollte es möglich sein, dass die Bank berechtigten Wünschen nachkommt. Für mich würde dies heißen: über Jahre hinweg gleiche Ansprechpartner bei der Bank, auch im Kreditsektor. Wenn die Kreditabteilung alle zwei Jahre Leitung und Leute ausgewechselt bekommt weil die Vorstandsetage dies für richtig hält, dann hätte ich Bedenken.
     
  6. Julius

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    Generell gilt, daß jede Bank auf Anforderung stets den Teil der Sicherheiten freigeben muss, der die noch offene Restkreditsumme übersteigt. Die Verfahrenskosten dafür trägt der Kreditnehmer.
     
  7. #7 coroner, 19.06.2013
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    @Julius
    vielen Dank, wenn du das sagt ist das ja fast Gesetz... :biggthumpup:

    aber gibts das auch irgendwo zum nachlesen?
     
  8. Eric

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    Palandt, Kommentar zum BGB, § 1190 BGB.
     
  9. #9 coroner, 19.06.2013
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    Vielen Dank an alle :)


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  10. #10 bobby81, 19.06.2013
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    Ich wüsste auch nicht warum eine Bank das nicht machen soll! Sie verlangt ja dafür Gebühren!

    Der Paragraph bezieht sich auf die Bestellung einer Grundschuld!
     
  11. #11 coroner, 19.06.2013
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    @bobby81
    Naja, prinzipiell bindest du dich mit diesen vorrangingen Eintragungen ja an diese eine Bank.
    Wird also mal ein Forward benötigt ist man in seiner Auswahl eingeschränkt.
    Daran kann die Bank schon ein vitales Interesse haben. Insbesondere wenn der Termin
    dann naherückt und man keine große Zeit hat dies höchstrichterlich auszufechten.
    Somit werde ich jetzt ein Auge darauf haben wenn eine der beiden Grundschuldeinträge
    nicht mehr benötigt wird, diese herauszunehmen oder Abtretung und Eintragung an mich
    selbst wie oben geschrieben - wenn sowas geht.
    Oder in eine Briefgrundschuld umwandeln und damit machen was ich will...
    -c
     
  12. papeFT

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    Das Umwandeln einer Buchgrundschuld in eine Briefgrundschuld allein bringt noch keinen Vorteil, denn das Grundbuchamt schickt Nachrichten nur an eingetragene Beteiligte. Ich möchte von der Bank hören, die eine Briefgrundschuld als Sicherheit annimmt, ohne selbst im Grundbuch zu stehen. Das hat zu Zeiten funktioniert, in denen Grundbuchamt und Bank im gleichen Hause lebten.
     
  13. Eric

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    Ich schließe den Thread. Denn es wird mir zu viel Halb- und Unwissen am Thema vorbei verbreitet.

    Der Banker hat nicht einmal verstanden, dass ich auf entsprechende Nachfrage des TE,

    den Standartkommentar mit Fundstelle genannt habe. TE war vollauf zufrieden und will dort jetzt nachlesen.
     
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