Perimeterdämmung nicht nach Plan. Absicherung? Abnahme?

Diskutiere Perimeterdämmung nicht nach Plan. Absicherung? Abnahme? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der Rohbau unseres Passivhauses aus Kalksandsteinen ist bald fertig. Die Endabnahme folgt in ca. zwei Wochen. Bei der Verlegung der...

  1. #1 Nestbauer1, 17.06.2013
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    Hallo,

    der Rohbau unseres Passivhauses aus Kalksandsteinen ist bald fertig. Die Endabnahme folgt in ca. zwei Wochen.

    Bei der Verlegung der Styrodur Dämmung (BASF CS 4000) unter der Bodenplatte wurde die Dämmung nicht wie geplant 10 cm über den Rand der Bodenplatte hinausgeführt, sondern schließt genau mit dieser ab. Mein Architekt und Bauleiter (LP 1-8 vergeben) hat das erst entdeckt, als es nicht mehr rückgängig zu machen war.

    Die Wahrscheinlichkeit späterer statischer Schäden dadurch ist gering (laut meines Statikers und Architekten), aber nicht völlig ausgeschlossen.

    Ansonsten bin ich mit der Rohbaufirma relativ zufrieden.

    Mir war gerade ein gutes Fundament sehr wichtig, umso mehr hat mich der Fehler geärgert.

    Kann ich mich gegen eventuelle spätere Schäden irgendwie absichern, z. B.:

    1. Die Schlussrechnung wird deswegen um X % gekürzt.

    2. Die Gewährleistung für wird speziell für dieses Versäumnis/Risiko verlängert auf 10 oder 20 Jahre. Beim Rest der Arbeiten wird es bei den 5 Jahren bleiben.

    3. ...?

    Kann und sollte ich etwas unternehmen? Wie ist die rechtliche Situation? Auf jeden Fall kommt der Fehler ins Abnahmeprotokoll.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Thomas B, 17.06.2013
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    Wieso (nicht auszuschließende) statische Schäden. Die nun nicht überstehenden 10 cm hätten doch wohl kaum Lasten ableiten....quasi als "Bodenplatte" fungieren können?

    Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

    Schlußrechnung um X % kürzen? Weswegen? Klar: weniger WD eingebaut = weniger WD bekommt der BU vergütet. Aber ansonsten?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2013
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    Der erste Grundsatz des Bauherrendaseins - Rechnung wird gekürzt!

    So ganz erklären kann ich mir das jetzt mal nicht, das mögen die beiden mal erläutern!
    Natürlich will sich die Last ab UK Bodenplatte gemäß dem Lastausbreitungswinkel ausbreiten. Da aber XPS ist nicht biegesteif ist, kann es an Stellen, die keine (wesentliche) Auflast haben, keine Lasten oben nach unten durchleiten.
    Wieso sollte also die geringere Breite des Dämmpolsters statische Wirkungen haben.

    Suchen die zwei schon ein Hintertürchen??? Ich hoffe nicht!
     
  4. #4 Nestbauer1, 17.06.2013
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    Die Kalksandsteine sitzen genau am Rand der Bodenplatte und die Styrodur Dämmung unter der Bodenplatte geht genau bis zum Rand, da der 10 cm Überstand vergessen wurde. Dadurch wird es am Rand Lastspitzen geben.

    Ich denke, man braucht kein jahrelanges Studium, um einzusehen, dass ein Styrodur-Überstand besser ist.

    Es ist keine Katastrophe und ich will nur einige Meinungen, ob ich mich gegen eventuelle spätere Schäden irgendwie absichern soll.

    Die weniger Wärmedämmung ist mir unwichtig (das korrigiert der Fassadenbauer). Mir geht es nur um das statische Risiko.
     
  5. #5 Thomas B, 17.06.2013
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    Dann soll halt der Statiker seinen rechner anschmeißen und das mal durchrechnen. Hinterher weißt Du dann, ob ein Problem vorhanden ist oder nicht.

    Die Aussage: "Die Wahrscheinlichkeit späterer statischer Schäden dadurch ist gering ..., aber nicht völlig ausgeschlossen." ist doch etwas unverbindlich.

    Ent oder weder!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2013
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    Wo der Überstand in statischer Hinsicht besser sein soll, erschliesst sich mir nicht.

    Wie soll ein nicht biegesteifes Material ausserhalb des Bodenplattenbereichs statisch wirksam werden??
     
  7. #7 ManfredH, 17.06.2013
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    ManfredH Gast

    Würde denn ein evtl. späterer statischer Schaden bei einer Kürzung der Schlussrechnung leichter hinzunehmen, weniger störend oder ungefährlicher oder was auch immer sein ?

    Ansonsten wie R. Dühlmeyer: Auch mir ist nicht klar, inwiefern der Überstand der Dämmung statisch relevant sein sollte.
     
  8. #8 Nestbauer1, 17.06.2013
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    Spreche ihn nochmal darauf an, was ich schon gemacht habe. Ich habe den Eindruck, mein Statiker scheut diese Berechnung.

    Ich hoffe, Sie haben recht, dass der fehlende Überstand nichts macht.
     
  9. #9 Nestbauer1, 17.06.2013
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    Nein.

    Daher wäre mir speziell für dieses Versäumnis/Risiko eine Verlängerung der Gewährleistung auf 10 oder 20 Jahre lieber.
     
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    Du hast doch einen Architekten und Statiker beauftragt und zwar damit, dass das sie Dir genau das nachweisen (das kein Schaden auftritt). Ein Vielleicht würde ich nicht stehen lassen. Entweder eine klare Aussage des Statikers und Architekten oder es wird eben nachgearbeitet. Wen willst du in 10 oder 20 Jahren noch belangen, das ist doch Augenwischerei?

    Ich hätte bei dem oben im Zitat Markieren meine Probleme - Bau ist ja keine exakte Wissenschaft. Was ist, wenn es doch nicht bündig ist, sondern mal ein paar Zentimeter auch unter der Bodenplatte fehlen? Oder hat man noch die Chance das über den gesamten Umfang zu prüfen?
     
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