Fehler beim Aufmass

Diskutiere Fehler beim Aufmass im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe da mal eine Frage. Ich habe mir ein Angebot für Verputzarbeiten erstellen lassen. Der Meister kam vorbei,hat das Aufmass gemacht,mir ein...

  1. #1 Kaffeetrinker, 17.06.2013
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    Habe da mal eine Frage.
    Ich habe mir ein Angebot für Verputzarbeiten erstellen lassen.
    Der Meister kam vorbei,hat das Aufmass gemacht,mir ein Angebot erstellt.Für dieses Anbebot habe ich den Auftrag für die Arbeiten erteilt.
    In der Schlussrechnung sind nun deutliche Abweichungen zum ersten Aufmass,der Preis hat sich nun deutlich verteuert.
    43m² zu jetzt 70m²
    Kann ich da irgendwas tun,oder muss ich diese Differenz zahlen ?
    Ich weiss,ich hätte ja mal vorher selber messen können und vielleicht auch müssen.

    Viele Grüsse
     
  2. Julius

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    Welches Maß stimmt den nun?
    43m² oder 70m² oder keines von beiden...
     
  3. #3 Kaffeetrinker, 17.06.2013
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    Hallo Julius,
    letzt endlich stimmen die 70m².
    Was mich ein wenig ärgert ist,der Bauunternehmer kommt vorbei,macht ein Aufmaß von 43m² und schreibt an Angebot für die Arbeiten.
    Nach Fertigstellung misst er alles nach,und kommt dabei auf 70m² Wandfläche.
     
  4. #4 baufix 39, 17.06.2013
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    @Kaffeetrinker,
    haste mal vorher grob die Fläche ausgemessen ??
    rein überschläglich kann man doch ermitteln ob das mit dem Angebot so hin kommt.
    Nimm einen Zollstock und überprüfe die Flächen.
     
  5. #5 Kaffeetrinker, 17.06.2013
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    Vorher habe ich nicht gemessen.
    Und so als Baulaie bin ich auch gar nicht auf die Idee gekommen,das die vom Bauunternehmer beim ersten Aufmaß ermittelten Werte so weit von der Realität abweichen.
     
  6. #6 wasweissich, 17.06.2013
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    ein zweites angebot hätte........ wäre......wenn
     
  7. #7 Kaffeetrinker, 17.06.2013
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    Ja,hinterher ist man schlauer.
    Also Mehrpreis zahlen und als Lehrgeld verbuchen ?
     
  8. #8 wasweissich, 18.06.2013
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    wasweissich Gast

    kommt drauf an , wie das angebot formuliert ist .....
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Jein. Die 70 m² bezahlen. Allerdings müsste der Preis pro m² sinken, da die Fixkosten ja auf mehr m² umgelegt werden können. Das dürfte sich allerdings zwischen 3 und 10 % bewegen: Waren es 50 €/m² bei 43 m² = 2150 € und der neue EP wäre 6% günstiger: 47 €/m² bei 70 m² = 3290 € statt 3500 €. Da würde ich schon mal nachfassen.
     
  10. #10 ars vivendi, 18.06.2013
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    Ich frage mich gerade, hast du den Unterschied zw 43 und 70 qm nicht gesehen? Ich mein nur pie mal im Kopf paar Schätzungen von Länge usw überschlagen und man müßte doch stutzig werden.
    Nichtsdestotrotz, wenn er nach Aufmaß angeboten hat (da reicht schon der einzeln aufgeführte qm Preis und Endpreis) wirst du wohl zahlen müßen.
    Ob er dann wegen den Fixkosten weniger je qm verlangt dürfte eher in seinem Ermessen und Güte liegen.
     
  11. #11 Gast036816, 18.06.2013
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    Gast036816 Gast

    du musst bezahlen, was geleistet worden ist. vielleicht sind angebotenen 43 qm auch nur ein blöder übertragungsfehler, den niemand bemerkt hat, oder vertippt im abgebotsschreiben oderoderoder. über wieviel euro mehr ärgerst du dich denn?
     
  12. Neutal

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    Das Argument: Ich bin ja Laie und habe davon keine Ahnung, ist wohl weit verbreitet. Trotzdem nimmt man sich eventuell dann lieber jemanden zur Hand der Ahnung hat. Sie sollten ja auch nicht die qualität der Arbeiten und deren technische Anforderung einschätzen, sondern die Fläche... und ehrlich gesagt ist Flächenberechnung direkt nach der Grundschule dran ;-)
    Den Preis werden Sie wohl nicht reduzieren können. Ob Abzüge wegen größerer Flächen hier schon gerechtfertigt sind, sehe ich bei einer " Großfläche " von 70 m² ehrlich noch nicht.
    Verhandeln Sie mit dem Unternehmer, aber ob das erfolgreich sein wird...?
     
  13. #13 Thomas B, 18.06.2013
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    Also,...eine Abweichung von nahezu 100% ist schon mal viel!

    Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob die angebotene Summe evtl. auf Grund ihrer schieren Größe (oder eben "Nicht-Größe") auftragsrelevant war.

    Nach dem Motto, "ich biete mal lieber etwas weniger an..." (in der Folge geringere Auftragssumme => Auftragserteilung....) und rechne hinterher korrekt ab.

    Grundsätzlich ist daher zu Ausschreibungen zu raten. Da ermittelt + definiert der Ausschreibende die anzubietenden Massen und Qualitäten. Abweichungten dürfet es dann nur in sehr geringem Umfange geben. Überraschungen mithin auch.

    Zugegeben: Nicht für jede kleine Baumaßnahme wird man sich einen Planer ins Haus holen, der alles haarklein aufdröselt. Schließlich kostet ja auch das etwas. Und ob sich das dann am Ende rechnet ist in manchen Fällen fraglich. In manchen aber auch nicht.

    Es wäre aber auch interessant zu erfahren um was es sich hier handelt. 70 m2 statt 43 m2 Dachfläche wären für mich nicht nachvollziehbar, weil so etwas idR rechth einfach und ohne größere Abweichungen korrekt zu ermitteln wäre. Auch vorab.

    Bei Fliesen wird es da schon defiziler: Alle Wände fliesen? raumhoch oder nur 1,50 m? Usw. Da kan es schon Abweichuingen geben...
     
  14. #14 Alfons Fischer, 18.06.2013
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    ist doch ein alter Trick, würde ich sagen. Die Angebote von Dach- und Fassadenhaien vergessen gerne mal ein paar Flächen, um einen niedrigen Angebotspreis zu produzieren (dafür haben sie dann oft saftige EPs).
    Steht ja in der Regel auch drauf: Abrechnung nach Aufmaß.

    Ich kenne solche Fälle von einigen Fällen, in der Praxis kommt das möglicherweise zuhauf vor. Da holzt der private Bauherr selbst Angebote ein und will dann den vermeintlich Günstigsten beauftragen. Wenn man dann einen Preisspiegel mit selbst ermittelten Massen macht, ist der vermeintlich günstigste oftmals eher am oberen Ende der Preisergebnisse...
     
  15. #15 Gast036816, 18.06.2013
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    dann ist es wie in den meisten fällen, entscheidung und auftrag nach unten rechts, inhalt und qualität des angebots ist nachrangig - bis zur schlussrechnung.
     
  16. Julius

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    Tja, der übliche Fall:
    Trotz unzureichender eigener Sachkenntnis darauf verzichtet, externen Sachverstand zuzukaufen.

    Wieder ein Fall für Josefs Ersten Hauptsatz!
     
  17. #17 CastleInGT, 20.06.2013
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    Sachverstand kaufen bei Verputzarbeiten von 70m²... na klar :respekt

    Die Gerichte sehen das ein wenig anders und werden das ganze auf einen Vergleich hinauslaufen lassen. 10-15% Unterschied sind normal. Darüber hinaus muss der AN mit dem AG den EP Preis neu verhandeln. Täuschungen sind daher nicht einfach hinzunehmen.
     
  18. #18 Gast036816, 20.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vorsicht mit solchen ratschlägen. bei angebotsabgabe 70 qm berücksichtigen hat eine höhere auftragssumme zur folge, die im bereich der jetzigen abrechnungssumme liegt und somit sowieso-kosten bedeuten.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2013
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    Bitte Belege für die Aussage zu den Gerichten und den Preisverhandlungen.

    Und das Wort Täuschung ist ein grosses, dass man/frau besser nicht in den Mund bzw die Tastatur nimmt!
     
  20. #20 ars vivendi, 20.06.2013
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    Wenn nach Aufmaß angeboten wurde und aus den 43 70 qm wurden kann dies in Rechnung gestellt werden. Da zählt die 10% Regel nicht.
     
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