Vorstatik im Kenntnisgabeverfahren erforderlich?

Diskutiere Vorstatik im Kenntnisgabeverfahren erforderlich? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, ich habe eine Frage, die hoffentlich nicht zu speziell für das Forum ist, denn ich habe ähnliches bisher nicht gefunden. Ich...

  1. #1 kleinermaulwurf, 17.06.2013
    kleinermaulwurf

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    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage, die hoffentlich nicht zu speziell für das Forum ist, denn ich habe ähnliches bisher nicht gefunden.

    Ich befinde mich gerade in einer Bauplanung einer Doppelhaushälfte in Ba-Wü. Das eine Haus steht schon, ich baue dran.
    Zu Beginn habe ich mit einem Architekten geplant, der mir angeboten hat, bis zum Baugesuch die Leistungen zu erbringen und anschließend zu wählen, mit ihm weiter zumachen oder mit dem Plan einen passenden Bauträger zu suchen.

    Da ich von Beginn an alle Bauvorschriften des Wohngebiets einhalten wollte, habe ich mich, gemeinsam mit dem Architekten, für das sog. Kenntnisgabeverfahren entschieden, bei dem ein verkürztes Genehmigungsverfahren angewendet wird. Das Bauamt prüft nicht jeden Strich, sondern der Architekt und der Bauherr unterschreiben im Baugesuch, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Welche Ausnahmen und Freistellungen dabei möglich und auch erforderlich sind, möchte ich hier nicht näher beleuchten.

    Meine Frage geht in eine andere Richtung. Während der Planungsphase empfahl der Architekt, einen Statiker hinzu zu ziehen, um die Vorstatikberechnung für das Baugesuch durchzuführen und auf diesem auch zu unterschreiben. Er erwähnte jedoch von Beginn an, dass eine endgültige Statik später vom ausführenden Bauträger in jedem Fall nochmal erfolgen muss. Da ich es nicht besser wusste, beauftragte ich den Statiker per E-Mail. Aus unterschiedlichen Gründen habe ich mich von dem Architekten getrennt. Insbesondere waren diverse Aussagen nicht korrekt, wie z.B. dass man vor dem Baugesuch einen Wärmeschutznachweis benötigt (den der Statiker in seiner Eigenschaft als Energieberater auch gleich mit angefertigt hat).

    Frage: Ist es zwingend erforderlich, eine Vorstatikberechnung durchführen zu lassen, bevor ein Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren eingereicht werden kann? Oder kann dies auch später erfolgen (genauso wie der Energiepass, der noch 6 Monate nachgereicht werden kann)?
    Abgesehen davon, dass mich der Spaß mehr als 2K€ kosten würde und ich bisher keinerlei Berechnungen oder sonstige Unterlagen von dem Statiker gesehen habe, fühle ich mich nebenbei noch übers Ohr gehauen.

    Wäre toll, wenn es bereits Erfahrungen mit diesem Thema gibt und ihr mir darüber berichten könnt.

    Es grüßt herzlich
    Der kleine Maulwurf
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    .. zur lbo b-w werden andere mehr schreiben können, aber das gibt mir zu denken:
    was war vereinbart?
    hast du bezahlt, ohne gegenleistung zu erhalten?
    ich würde lph 3 nach hoai erwarten - das muss der kollege in
    irgendeiner geeigneten (beweisbaren) form darlegen.
     
  3. #3 Gast036816, 18.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es ist bestimmt nicht verkehrt mit vorbemessenen teilen des tragwerks den entwurf fertig zu stellen und das baugesuch zu stellen. der spätere bieter kann ebenfalls sicherer kalkulieren, da das tragwerk im wesentlichen schon bemessen wurde. du hast auch vorteile mit dieser arbeitsweise.
     
  4. Baumal

    Baumal

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    ohne statiker kein kenntnisgabeverfahren.

    der statiker muß im kenntnisgabeverfahren mit seiner
    unterschrift bekunden, dass er mit der erstellung des
    standsicherheitsnachweises beauftragt ist.

    der standsicherheitsnachweis kann nachgereicht werden,
    muß aber spätestens vor baubeginnn vorliegen.

    ergo, ohne unterschrift des statikers hättest du dein
    gesuch nicht einreichen können.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Vor allem - wie willst Du eine baurechtlich korrekte Planung ohne EnEV-Nachweis und Vorstatik bekommen???
    Decken, Wände, Pfeiler, Sparren, sollten schon mal dimensioniert sein. Ebenso die Dämmdicken.
    Sonst kann es später zu massiven Abweichungen zum eingereichten Plan kommen, wodurch Du automatisch einen Schwarzbau hättest.

    Tolle Wurst. Ich wünsche Deinem GÜ viel Freude mit Dir!
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Jojo,

    da gibt es irgendwo einen anderen Thread, der genau das Dilemma hinterher aufzeigt.

    Unterlagen, wie den Energiepass hinterher noch einzureichen, heißt nicht, bis dahin braucht man nix.

    Kenntnisgabe bedeutet, man hält alles ein - auch die Vorgänge.
    In dem Wisch - Kenntnisgabeformular - steht doch irgendwo drin, dass jemand bestätigt die statischen Nachweise zu erstellen und der Bauherr bestätigt den beauftragt zu haben. Zudem ist irgendwo in den Formularen/Vorschriften vermerkt, dass die Unterlagen vor Ausführung vorliegen müssen. Das unterschreiben beide - Ersteller und Bauherr.

    Zurück zum Thema mit dem anderen Thread. Bei manchen Themen muss einer bestätigen, dass ausgeführt wurde nach den Unterlagen xyz. Der Energiepass kommt aus der Ecke. Jetzt finde jemanden, der das nachträglich nach Schätzen, Gefühl, irgendwie ausstellt.
    (DVO zur EnEV in BW: Bestätigung des Planverfassers oder... dass nach den ..Nachweisen ausgeführt wurde... -> Energiepass fasst das auch noch rechtlich zusammen. Upps)
    Klar man findet für alles jemanden. Nur muss man dann auch mal andere Kröten wie Kosten, Ärger, Verzögerungen, Nutzungsversagen, Strafgebühren ... schlucken. Pokern
    Übrigens passiert das auch ab und an bei statischen Unterlagen. Nix da, nachträglich was erstellen, bestätigen: Dickes Fell erforderlich.

    Oder vorher klären. Festlegen - wer macht was.
    Was benötige ich.
    Was bekomme ich für was und wann.

    Spätestens mit der Unterschrift auf dem eingereichten Formular hat der Bauherr den Auftrag zur Erstellung der statischen nachweise erteilt.
    Ist nix weiteres schriftlich vereinbart worden -> Vollauftrag ohne Baustellenüberwachung, Baulietung ist erteilt worden.
    Mal durchlesen, was da so alles auf den Formularen steht... "Ich habe ... mit der Erstellung ... beauftragt."


    Zur Überschrift:
    Es ist die gesamte Statik zum Kenntnisgabeverfahren erforderlich.
    (Und auch der EnEV Kladderadatsch.)
    Damit ich nach 4 Wochen anfangen kann zu bauen - der Sinn des Kenntnbisgabeverfahrens.
     
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