Darf ich im Keller wohnen auch wenn dieser nicht als Wohnraum ausgewiesen ist?

Diskutiere Darf ich im Keller wohnen auch wenn dieser nicht als Wohnraum ausgewiesen ist? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wenn ein Keller als "nicht Wohnraum" ausgewiesen ist und die Fensterfläche (10%?) fehlt, darf ich den Keller trotzdem später ausbauen...

  1. #1 Gast36259, 18.06.2013
    Gast36259

    Gast36259 Gast

    Hallo,

    wenn ein Keller als "nicht Wohnraum" ausgewiesen ist und die Fensterfläche (10%?) fehlt, darf ich den Keller trotzdem später ausbauen und dort wohnen? Der Keller gehört zum Haus, hat keinen eigenen Zugang, keine eigene Küche, ...

    LG
     
  2. #2 wasweissich, 18.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :shades
     
  3. #3 Skeptiker, 18.06.2013
    Skeptiker

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    Kennste keine Erdkeller? :wow
     
  4. #4 Sacki999, 18.06.2013
    Sacki999

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    machs doch einfach?! ... solange du den nicht vermieten willst würd mich das garnicht interesieren was ich in MEINEM haus darf und was nicht ...
     
  5. H.PF

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    Heute Abend würde mir sogar meine Isomatte reichen dafür... Da wäre mir Baurecht egal ;)

    Ich habe 30 Grad im Schlafzimmer...
     
  6. #6 Gast36259, 18.06.2013
    Gast36259

    Gast36259 Gast

    Prinzipiell denke ich so wie du. Aber das Bauamt sieht dies vielleicht anders. Oder die Versicherung?

    Was ist, wenn ich mit dem Kellerausbau die GFZ überschreite?
     
  7. #7 Sacki999, 18.06.2013
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    und woher will das baumt das wissen?
     
  8. #8 Gast036816, 18.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kannst du denn in dem keller den 2. fluchtweg sicher stellen?
     
  9. #9 Gast36259, 18.06.2013
    Gast36259

    Gast36259 Gast

    Vom Keller führt zusätzlich eine Treppe in den Garten. Ist damit der 2. Fluchtweg gemeint?
     
  10. #10 Gast036816, 18.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn damit die anforderungen der lbo bw für den 2. fluchtweg erfüllt werden.
     
  11. #11 sk8goat, 19.06.2013
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    War echt heiß heute . . .
     
  12. KATMat

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    Erinnert mich an "Papa ante portas" von Loriot.
     
  13. HelgeK

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    Weißt Du, wie hoch die Hürden für einen Hausdurchsuchungsbefehl in Deutschland sind?!

    Einfach machen ...
     
  14. #14 ManfredH, 19.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich frage mich, ob Leute, die solch schlaue Ratschläge erteilen, im Ernstfall (den ich niemandem wünsche) auch ihren Kopf dafür hinhalten würden - Stichwort z.B. der schon angesprochene Brandschutz / 2. RW.
     
  15. #15 Gast36259, 19.06.2013
    Gast36259

    Gast36259 Gast

    Deswegen meine Anfrage hier im Bauexpertenforum. Zu diesem Sachverhalt können sich sicherlich hier ein paar User konkret äußern.
     
  16. Baumal

    Baumal

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    "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung
    eines Brands praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der
    Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand
    ausbricht beweist nicht, dass keine Gefahr besteht sondern
    stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende
    jederzeit gerechnet werden muss".
    Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5K1012/85 und Oberverwaltungsgericht Münster 10A363/86

    zu welchem sachverhalt soll man sich äußern?
    was dir blühen kann, wenn du z.b. gegen brandschutzbestimmungen
    verstößst, kannst du doch selbst ergoogeln.
     
  17. #17 Gast036816, 19.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was soll man dir da antworten? du hast eine frage gestellt, die den anschein stellt, es könnte sich um eine umgehung von vorschriften handeln. wer dir eine antwort gibt, die du wahrscheinlich am liebsten hättest, begibt sich aufs glatteis.

    erfüllen die kellerräume die mindestraumhöhe nach lbo für eine wohnnutzung?
     
  18. Taipan

    Taipan

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    Mindestraumhöhe ist doch egal. Die Mindestbelichtung/Belüftung ist doch schon gerissen. er darf dort keinen Aufenthaltsrau etablieren. Tut er es trotzdem ... tja.
     
  19. #19 Gast36259, 19.06.2013
    Gast36259

    Gast36259 Gast

    Danke für deinen Beitrag. Prinzipiell würde alles weitere passen, sprich Raumhöhe, Heizung könnte ich nachrüsten, 2. Rettungsweg ist (vermutlich) durch die Kellertreppe vorhanden, ... nur die Fensterfläche reicht nicht aus.
    => Buddeln, Loch in die Mauer hauen, Fenster rein und schon sollte ich mir den Zusatzraum genehmigen lassen können. Die Info werde ich mir zuvor natürlich vom Amt einholen lassen.

    Nur bezüglich der GFZ müsste ich aufpassen.
     
  20. Piet

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    Viele machen das auch bei Dachgeschossen, wird deklariert als Hobbyraum, ohne Genehmigung ausgebaut und später normal bewohnt. Wie hier schon mehrfach betont, sollte man sich der Verantwortung dafür SEHR bewußt sein. Was ist, wenn es brennt... Wenn jemand zu Schaden kommt, wird niemand mehr sagen: "Das machen doch alle." Ich persönlich sehe auch einen Unterschied darin, ob man selbst ein kleines Risiko eingeht, oder andere (z.B. seine Kinder) einem solchen aussetzt. Unabhängig von der rechtlichen Seite: Keller sind oft (gerade im Sommer) feucht. Außerdem waren sich gerade in den letzten Tagen viele sicher, das sie nicht wassergefährdet sind und pumpen jetzt immer noch.
     
Thema: Darf ich im Keller wohnen auch wenn dieser nicht als Wohnraum ausgewiesen ist?
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