Liegt Vollendung Leistungsphase 3 vor?

Diskutiere Liegt Vollendung Leistungsphase 3 vor? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, leider müssen wir die Zusammenarbeit mit einem Architekten abbrechen. Einen schriftlichen Vertrag, in dem die einzelnen zu...

  1. #1 Anna1985, 19.06.2013
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    Hallo zusammen,

    leider müssen wir die Zusammenarbeit mit einem Architekten abbrechen.

    Einen schriftlichen Vertrag, in dem die einzelnen zu beauftragenden Leistugsphasen festgehalten worden sind, gibt es nicht. Es gab lediglich 2 persönliche Gespräche und E-Mail-Austausch, in dem wir anhand unserer Anforderungen auch nach einer Kostenaufstellung für die Bank gebeten haben. Diese haben wir gem. DIN 276 auch erhalten. Er hat auch einige Grundrisse gezeichnet, die leider bis zum Schluss nicht unseren Vorstellungen entsprochen haben. Und auch auf unsere "Vorschläge" (z.B. eine mittig liegende Treppe mit der an der Hauswand abseits gelegenen Küche zu tauschen, da wir einen großen Wohn-/Ess-/Küchenraum haben wollten) wurde nicht eingegangen.

    In seiner Schlussrechnug bezieht er sich auf die abgeschlossene LP3.

    Natürlich werden wir den Architekten bezahlen, und ein Teil ist auch schon geflossen.

    Da wir nun mal Laien auf diese Gebiet sind, wollte ich vorhab hier im Forum nachfragen, ob die LP3 komplett abgerechnet werden kann, oder ob vorausgesetzt wird, dass die Entwürfe passen und von uns weiterverwendet werden können. D.h. diese müssten doch dann auch entsprechend ausgehändigt worden sein und nicht nur eingescannte Handzeichnungen.

    Lieben Dank für eure Anmerkungen und Meinungen
    Anna
     
  2. #2 Thomas B, 19.06.2013
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    Beendigung der LP 3 bedeutet: der Entwurf ist fertig und kann nun (LP 4) in dieser Form in die Bauantragsunterlagen eingearbeitet und eingereicht werden.

    Ist der Entwurf noch nicht vollendet, so befinden wir uns in der LP 2 oder evtl. auch schon in der LP 3, diese ist dann aber sicher noch nicht abgeschlossen.
     
  3. #3 Anna1985, 19.06.2013
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    aber was genau bedeutet denn "Entwurf ist fertig"?

    Denn wie gesagt, er hat zwar Grundrisse und auch Ansichten gezeichnet, jedoch sind wir noch nicht da angelangt, dass wir gesagt haben, das ist unser Entwurf und so würden wir gerne bauen!

    Lieben Dank
    Anna
     
  4. Eric

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    Darlegen und beweisen muß der Archi erst einmal, dass überhaupt ein Vertrag ( schon ) zustandegekommen ist. Denn das

    könnte auch noch Akquisition gewesen sein. Warum hat er denn überhaupt schon mit der LPH angefangen, wenn es zunächst nur um die in LPH 2 zu erbringende Kostenschätzung für die Bank ging?

    Wenn der Archi das Zustandekommen eines Vertrags beweisen kann, kommt für ihn die nächste Hürde: Vertrag mit welchem Inhalt und Umfang.

    Esrt danach wäre zu klären: Was hat er denn von den beauftragten Leistungen bereits erbracht und was ist daraus herzuleiten, dass er an den Wünschen der BH vorbei geplant hat.

    Ergebnis: Was im Einzelnen von der Rechnung zu halten ist, muß von einem Bauanwalt geklärt werden.
     
  5. #5 Thomas B, 19.06.2013
    Thomas B

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    Naja....das er eben ferig ist. Das Ihr sagt. "so paßt das, so reichen wir den Entwurf beim Bauamt ein". Das Einreichen selber wäre dann schon LP 4.
     
  6. #6 Anna1985, 19.06.2013
    Anna1985

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    ok, so in etwa hätte ich es auch gesehen...

    Wäre es also nachzuvollziehen, wenn wir das Honorar der LP 3 kürzen wollen, d.h. ihm den ensprechenden Vorschlag unterbreiten?
     
  7. Eric

    Eric

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  8. #8 Anna1985, 19.06.2013
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    um Akquise handelt es sich ja nicht. Mit LP 1 & 2 bin ich ja vollkommen einverstanden. Leistung wurde ja erbracht.
     
  9. #9 Gast036816, 19.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    entwurf fertig heisst in phase 3, dass der auftraggeber die planung auch unterschreiben könnte als freigabe zum nächsten schritt. am besten mal nach einer honorarteilleistungstabelle, z. b. Heinz Simmendinger, googlen. dort sind die honorarphasen in einzelne arbeitsschritte gegliedert und mit punkten versehen. daran kann der arbeitsstand abgeglichen werden und daraus eine abrechnungssumme gefasst werden.
     
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