Baupfusch oder Pech?

Diskutiere Baupfusch oder Pech? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; An ein bestehendes Haus (Altbau), wird ein Anbau (Neubau) gesetzt. Errichtet werden KG und EG. EG Betondecke fehlt, Verschalung ist bereits...

  1. #1 Oppijoe, 23.06.2013
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    An ein bestehendes Haus (Altbau), wird ein Anbau (Neubau) gesetzt.
    Errichtet werden KG und EG. EG Betondecke fehlt, Verschalung ist bereits gesetzt.

    Trotz Hinweis des Bauherrn (mir) gegenüber dem Bauunternehmer, das eine Unwetterwarnung bestand, wurde die Verschalung nicht mit einer Folie gegen Durchregnen gesichert.

    Folge:
    im Neubau fiel ungehindert sehr starker Regen, im EG ca. 5-6cm hoch, im KG ca. 10cm.

    Vom Neubau EG (Wohnzimmer) floss ausserdem das Regenwasser in den Altbau EG (Durchbruch), von dort gelang das Wasser von den Wänden abwärts in den Keller (Altbau).

    Der Sicherungskasten im Altbau liegt an einer der Wände und wurde von Wasser umspült.
    Verdächtige Geräusche kamen aus dem Kasten. Strom wurde durch Energieversorger abgestellt.

    Der Bauunternehmer nimmt sich davon nichts an, das Wasser wurde sowohl im Neubau als auch im Altbau nicht entfernt (Aussage, das trocknet von alleine)

    Frage: Haftet der Bauunternehmer? Welche Versicherung kommt dafür auf? Wessen Versicherung tritt dafür ein? Oder haben wir einfach nur Pech?
    Vielen Dank im Vorraus
     
  2. #2 Gast036816, 23.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dass es während der rohbauphase in einen rohbau reinregnet, das ist normal, das kann niemand verhindern. dass vom rohbau beim anbau das niederschlagswasser in den bestandsbau läuft ist dummheit, wenn auch durchbrüche geschaffen wurden.

    sind die durchbrüche zum anbau erforderlich und wer hat die durchbrüche angelegt? hier ist die verursacherfrage zu stellen.
     
  3. #3 Oppijoe, 23.06.2013
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    Hallo,
    der Durchbruch war Notwendeig, da dort 2 Stahlträger eingebaut wurden. Der eine Stahlträger für den Altbau, der andere für den Neubau. Der Bauunternehmer hatte darauf bestanden die gesamte alte Mauer abzutragen, damit die Träger mit einer Maschiene hochgestemmt werden konnte.
    Da die Träger noch nicht verfüllt und zugemauert waren, ist auch dort das Wasser von der Deckenverschalung in den Altbau gelangt.
     
  4. #4 Gast036816, 23.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann hätte der unternehmer sofort nach einbau der träger die öffnungen gegen eindringendes niederschlagswasser sichern müssen. ist eine besondere leistung, die du hättest bezahlen müssen, kostet jedoch einen bruchteil der schadensregulierung. die folie oben irgendwo drauf, hätte nicht viel gebracht. den schaden darfst du zur regulierung an den verursacher weiterleiten. es sei denn, er hat dich auf die notwendigkeit der provisorischen abdichtung hingwiesen und du hast verneint. wer macht die bauleitung als dein erfüllungsgehilfe?
     
  5. #5 Oppijoe, 23.06.2013
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    Hallo Rolf,
    die Bauleitung macht ein Architekt (Nachbar) von uns, da wir keine Ahnung von sowas haben.
    Eigentlich hätte die Betondecke laut Aussage vom Unternehmer schon ein Tag vorher drauf (Mittwoch) sein sollen.
    Dann wäre es auch nicht zum Schaden gekommen, ausser der Beton hätten gelitten.
    Der Unternehmer hatte am Dienstag gesagt, er mache den Beton auch drauf wenn es Hagelt oder schneit. Stattdessen hatte er erst am Freitag die Stahlmatten fertig montiert und komischerweise dann eine Folie über das Dach gespannt.
    Aber das war nur mündlich im beisein aber von Zeugen.
     
  6. #6 Gast036816, 23.06.2013
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    Gast036816 Gast

    in dem fall muss der bauleiter auch auf vermeidbare folgen von eindringendem niederschlagswasser achten. macht er das nicht, dann liegt ein überwachungsfehler vor und der bauleiter kann mit zur schadensregulierung (mit) herangezogen werden. es ist in diesem zusammenhang egal ob die decke vor dem regen noch drauf gekommen ist oder nicht. die provisorische abdichtung ist notwendig, bis das gebäude dicht ist und der durchbruch endgültig verschlossen ist.
     
  7. #7 Oppijoe, 23.06.2013
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    danke für die Info rolf,
    leider macht der Architekt die Bauleitung umsonst , da Nachbarschaftshilfe und es exestiert kein Vertrag oder so. Wir haben zwar einen Bauvertrag, der aber nur die Errichtung der Gewerke aufführt, nicht aber wie eventuelle Schutzmassnahmen auszusehen haben.
    Unser Nachbar hat zwar gegenüber unserer Bank und dem Bauamt sich schriftlich als Bauleiter ausgewiesen.
     
  8. #8 Gast036816, 23.06.2013
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    es gibt richterliche urteile, dass der bauleiter auch in solchen fällen haftet, auch wenn er kein honorar erhält. das kann teuer, sehr teuer werden, wenn man den stempelaugust macht. ich schätze, es macht jetzt keinen sinn, dies weiter zu verfolgen, da das nachbarschaftliche verhältnis nicht aufs spiel gesetzt wird. es kann aber sein, dass der unternehmer bei einer schadensregulierung vorbringt.

    da bleibt dir nur der bauunternehmer, den du zur schadensregulierung heranziehen solltest. die argumente habe ich dir aufgezählt. dann versuch auch, deinen nachbarn aus dem thema raus zu halten.
     
  9. #9 Tarunio, 24.06.2013
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