Überbauung durch Nachbarn und Flurkarte zeigt falsche Grenzen

Diskutiere Überbauung durch Nachbarn und Flurkarte zeigt falsche Grenzen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Gute Nachbarschaft hin oder her - ein wenig ansehnlich darfs schon aussehen, oder? Der Nachbar belastet mein Grundstück schließlich auf insgesamt...

  1. 808bit

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    Gute Nachbarschaft hin oder her - ein wenig ansehnlich darfs schon aussehen, oder?

    Der Nachbar belastet mein Grundstück schließlich auf insgesamt 35 m mit Überhängen, Regenwasser, Überbauung und Gewächsen. Und wenn er schon seinen Messie-Nachbarn losgeworden ist, sollte auch er sich freuen, wenn es ein wenig ordentlicher wird. Da sollte niemand bockig drüber werden. Und wenn doch, dann ist es ohnehin keine gute Nachbarschaft. Also was solls...
     
  2. #22 Corinna72, 25.06.2013
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    Lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kannst Du auf einen Rückbau bestehen. Vorsatz kannst Du ihm niemlas beweisen. Grobe Fahrlässigkeit wohl auch kaum. Und im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit oder Unwissen musst Du seinen Überbau ohnehin dulden.

    Daher besser nicht die juristische Ebene betreten, sondern lieber alles in Ruhe positiv und konstruktiv mit dem Nachbarn besprechen. Vielleicht ist er ja wirklich froh, wenn nun ein paar Dinge endlich in Ordnung kommen und wenn Du ihm sogar dabei hilfst.
     
  3. 808bit

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    Selbstverständlich lasse ich die juristische Ebene um himmels Willen außen vor. Auf einen besseren Anblick bestehe ich allerdings. :motz ;)

    Fahrlässigkeit liegt allerdings schon dann vor, wenn "sich der Errichter bei Bauarbeiten in Grenznähe nicht fachkundiger Hilfe, z.B. eines Vermessungsingenieurs, bedient, um Grenzverletzungen zu vermeiden.". Siehe BGH AZ: V ZR 360/02 im Jahre 2003.

    Eventuell tun sich andere "Schlupflöcher" auf: §912 BGB ist nämlich nicht anzuwenden, wenn "es sich um leicht abtrennbare Gebäudeteile handelt. Wie z.B. Balkone, Markisen oder Fensterläden.". Das beträfe möglicherweise auch einfache Schuppen, verzichtbare Dachüberstände, Dachrinnen oder einfache Anbauten. Die hier beanstandete Überbauung besteht aus einreihigem Ziegelmauerwerk (11er), unfachmännisch gemauert ohne fachgerechte Anbindung (Verzahnung, Maueranker) an das Hauptgebäude mit aufgelegten Wellasbestplatten.

    Sicher bedarf das mal wieder eine Durchleuchtung durch wissende und befugte Stellen. So werde ich das natürlich ableuchten, bevor ich irgend etwas anfasse. Denn ganz ehrlich: dieser Anbau durchbricht die Terrassenlinie, das Sichtfeld, begrenzt den Lichteinfall und ist in seiner Standfestigkeit fraglich (von Rissen übersäht und durchfeuchtet). Wenn es irgendwie geht und keine Unwägbarkeiten über bleiben, werden wir uns schon bemühen, den Überbau loszuwerden. Abgesehen davon steht der Anbau leer. :shades




    Andere Idee, andere Frage: mal angenommen so ein Überbau ist baufällig geworden - ist dann eine Sanierung zulässig oder darf dann abgetragen werden?
     
  4. #24 Corinna72, 25.06.2013
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    Im Falle von Baufälligkeit oder Einsturzgefahr ist eine Sanierung sogar ein muss.
    Was aber nicht geht, ist abreissen und an der gleichen Stelle neu errichten. Ist das Ding mal weggerissen, darf nicht einfach wieder an gleicher Stelle ein Überbau entstehen, auch nicht wenn Bestandschutz vorliegt, z.B. weil es zu der Zeit als es errichtet wurde den Bauvorschriften entsprach.
     
  5. Markul

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    Eines ist aber klar. Es entstehen dabei Kosten. Und wenn dein Nachbar nicht mitspielt, dann gehts zum Anwalt. Also wieder kosten. Und wenn Anwälte im Spiel sind, dann kommen auf jeden Fall die Vermesser. Und das kostet wieder....... Und das alles wegen der Optik.

    Aus Sicht der Nachbar ist der Fall klar. Bisher war alles gut... Jetzt kommt der "neue" und macht Streß......
     
  6. 808bit

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    Das mit den Kosten ist klar. Das muß man vorher abschätzen und entscheiden. Sicher werde ich zunächst keine Vorhaben durchboxen, deren Ausgang unklar erscheint. Die Themen Wuchergebüsch und Regenentwässerung sind klar, kostenneutral (zumindest für mich) und durchsetzbar. Der Überbau ist sicher fraglich.

    Und jetzt sagst du, Markul, "alles nur wegen der Optik". Wenn du wüßtest, was das hier für eine Optik ist, dann würdest du es verstehen.

    Den Überbau könnte ich auch aussitzen - die Baufälligkeit schreitet voran, in den nächsten 2-3 Jahren würde sich das Problem möglicherweise alleine lösen. Ob ich darauf warten will, weiß ich jetzt noch nicht. Das entscheidet sich vielleicht aus der Reaktion des Nachbarn zum Gesamten Thema. Die Grenze wurde zumindest heute durch Katasteramt und Vermesser bestätigt, bleibt die Frage nach der Duldungspflicht.
     
  7. #27 Kriminelle, 25.06.2013
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    Und nun gibt es diesen Überbau, und Ihr nehmt diesen zum Anlass, um zu versuchen, diesen "Schandfleck" zu beseitigen, damit ... Ihr endlich Licht in der Küche habt und auf keine hässliche Wand schauen musst... :respekt

    Da spielt Dir ja die verschobene bzw. nicht genau definierte Grundstückslinie so richtig in die Hände... :28:
    Ich kenne mich mit dem Baurecht nicht aus (von den anderen hast Du ja schon genug gelesen), dennoch kann ich mir vorstellen, da Ihr die Schandflecke bei Kauf billigend in kauf genommen habt, dass Ihr da an Grenzen bei einem Vergleich stossen werdet.

    Deine gefühlten tausend Argumente ("enorme Einbußen auf x qm", "massive Nutzungseinschränkung", "Vorsatz/Fahrlässigkeit", "starke Einschränkung", "Belastung durch Gewächse" etc) lesen sich etwas überzogen, sind übertrieben und werden auch einer Prüfung nicht Stand halten. Ihr habt Euch da jetzt wohl sehr reingesteigert und den Thesaurus bemüht???

    Ich kann da manch Dörfler verstehen, wenn sie neuen Nachbarn "aus der Stadt" misstrauen, die sich das Flair der Provinz erkaufen, dann aber doch mit Maßband und Rechtsgrundlagen daherkommen.

    Ich finde das etwas dreist!

    Dennoch sollte man natürlich die Entwässerung in Angriff nehmen, wie Du sagst, vielleicht gemeinschaftlich?!
    Ausserdem könnte man mal mit einer gemeinsamen "Schuppenbegehung" überprüfen, ob der Schuppen überhaupt noch gebraucht wird, wenn da schon das Gras heraus wächst. Vielleicht ist der Nachbar mit der Entsorgung einverstanden?

    Was wäre, wenn die Grundstückslinie durch Euer Haus läuft? Was würde Euer Nachbar machen???
     
  8. #28 Mycraft, 25.06.2013
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    Könnte man aussagekräftige Bilder von der "Optik" bekommen?
     
  9. #29 808bit, 25.06.2013
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2013
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    Du hast weder gelesen, noch verstanden! Überflogen und drauf losgehakt triftt's eher!

    Was du dir nicht alles vorstellen kannst!

    Gefühl ist an dieser Stelle fehl am Platz, Fakten zählen - diese versuche ich auszuleuchten. Passiert ist noch gar nichts. Was ich mit dem Thesaurus soll, bleibt mir ein Rätsel...


    Kann ich auch verstehen, aber hier schreibt kein neuer Nachbar aus der Stadt...

    Nicht finden, nicht fühlen, Fakten zählen hier. Soll ich jetzt fühlen, dass du im falschen Beruf gelandet bist?

    Was wäre, wenn wir über Fakten reden würden?
     
  10. #30 the motz, 25.06.2013
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    Dann Liefer mal Fakten!
    Das einzige, was hier bis jetzt passiert, ist viel Wärme Luft und kaffeesudleserei!
    Achja- und ein Gekritzel ausn paint am Anfang des Threads...

    Fotos, grundbuchauszüge, etc...
    Dann kann man vielleicht was dazu sagen- alles andere ist reine Spekulation und nicht seriös!
     
  11. Taipan

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  12. #32 Kriminelle, 25.06.2013
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    Vielleicht solltest Du Dich mal an die Netiquette halten.. aber klar, die anderen müssen nach Deinen Vorstellungen handeln... andersrum funktioniert das bei Dir wohl nicht? (siehe Threadfrage)

    Ja, mach mal... und lass Deine geblühmten und überzogenen Adjektive weg! Die haben bei Fakten nichts zu suchen!
     
  13. #33 Kriminelle, 25.06.2013
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    Irrtum... ! Vergleiche und Abwägungen basieren nicht nur auf Fakten und rechtliche Grundlagen ... Und wenn Du beim Amt so auftrittst wie hier... :mega_lol:
     
  14. 808bit

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    Einzig resultierend aus unsinnigen Belehrungen und Bauchgefühlen einiger hier.

    Okay, dann kritzle das mal bitte maßstabsgetreu in Paint nach!

    Wer, wer bitte ist bereit für jede Frage hier seine persönlichen Daten, Ortsangaben und persönliches Umfeld öffentlich darzustellen?! Wahrscheinlich nur die jungen Faceb**k-Exhibitionisten.

    Nehmt den theoretischen Fall so hin, wie er gegeben ist. Alternativ enthaltet euch und laßt die Belehrungen in der Schublade. Mit den geforderten Unterlagen (hier Fakten genannt) begebt ihr euch in den Raum der Rechtsberatung und produziert damit neue Probleme.

    Wahrscheinlich macht das hier ohnehin keinen weiteren Sinn. Danke!
     
  15. #35 the motz, 25.06.2013
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    Nachdenken kostet extra.
    Es reicht. Alle mal wieder runterkommen.

    Das Wesentliche zum Thema ist gesagt siehe Beitrag #31.
     
Thema: Überbauung durch Nachbarn und Flurkarte zeigt falsche Grenzen
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