Schaden an Filigrandecke Keller/EG

Diskutiere Schaden an Filigrandecke Keller/EG im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Meine Frage ist nun, was kann ich zur Regulierung des Schadens vom Lieferanten verlangen? Wenn Du mit GU baust, kannst Du vom Lieferanten der...

  1. #21 Nutzername, 26.06.2013
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    Wenn Du mit GU baust, kannst Du vom Lieferanten der Decke gar nichts verlangen, denn das ist der Nachunternehmer (NU) Deines GU. Mit diesem hast Du kein Vertragsverhältnis. Der Mängel ist deinem GU anzuzeigen, fordere ein Sanierungskonzept.

    Angesichts des Vertragsverhältnisses sollte man annehmen, dass Dein GU sich gegenüber dem NU absichert und auf einer ordentlichen Mangelbeseitigung besteht - schließlich muss er ja später auf dieser Leistung später aufbauen. Auswirkungen auf die Tragfähigkeit sind jedenfalls sicher auszuschließen. Da wäre eine schriftliche Stellungnahme des Statikers angebracht.

    Anspruch auf eine Entschädigung (etwa für das Duchführen der Spachtelarbeiten) hast Du zunächst nicht. Der AN (also Dein GU) hat erstmal das Recht, eine Mangelbeseitigung durchzuführen.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2013
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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
     
  3. #23 Nutzername, 26.06.2013
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    Und beim Wände hochmauern ist das Auflegen der Decke enthalten? Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das lässt sich aus dem zitierten Satz nicht eindeutig bestimmen.

    Wäre also zu klären, in wessen Auftrag der Kranführer die Decke aufgelegt hat.

    Gesetzt den Fall der Kran gehört zum Deckenlieferanten und dieser wurde direkt durch den TE beauftragt (was ich nicht verstehen würde - warum beauftragt man einzelne Gewerke selbst trotz GÜ?), dann hätte der Lieferant ebenfalls erst das Recht auf Nacherfüllung. Den GU und seinen Statiker bekommt der TE ebenfalls mit ins Boot, wenn er sie über den Mangel informiert. Die können nicht losbauen ohne sicher zu sein, dass es kein Problem mit der Vorleistung gibt, auf der sie aufbauen.
     
  4. #24 Baufreak86, 26.06.2013
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    Der Keller wird von uns selbst in Eigenleistung erstellt, der Deckenlieferant wurde daher von uns selbstbeauftragt. Die Leistungen des Statikers laufen über den GU. Somit muss ich direkt mit dem Lieferanten die Sache klären, kann aber den Statiker über den GU jederzeit zur objektiven Beurteilung mit heranziehen.
     
  5. #25 gunther1948, 26.06.2013
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    hallo
    der querverlaufende riss geht ganz sicher bis auf die untere bewehrung der decke. d.h. Korrosionsschutz muss hergestellt werden- evtl verpressen, aber nix mit gipsspachtel zuschmieren. der ausgerissene träger lässt sich sanieren- statiker problem.

    gruss aus de Pfalz

    hab ganz wenig zeit für das be steh voll unter Zeitdruck.
     
  6. #26 JamesTKirk, 26.06.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    OFFTOPIC
    Ist aber schön, wieder was von Dir zu lesen ...
     
  7. #27 Gast036816, 26.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine konstellation, die man keinem bauleiter als bauüberwachungsaufgabe wünschen wird. viel glück, hoffentlich kannst du im ernstfall den nachweis so führen, dass dir keine finanziellen nachteile entstehen.

    gunther - schön von dir zu lesen!!!
     
  8. #28 Baufreak86, 04.07.2013
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    So, die beiden Statiker haben sich nun den Schaden persönlich angesehen. Unser Statiker sieht keine bedenken in der Tragfähigkeit und vom Statiker der Betonfirma habe ich sogar schriftlich das es keine Auswirkungen auf die Stabilität hat. Die kosmetischen Arbeiten in Form von Spachteln der Decke sowie eine Gewährleistung der Spachtelarbeiten von 5 Jahren übernimmt die Betonfirma.

    Noch eine letzte Frage dazu: Kann ich die Rechnung trotzdem mindern mit der Begründung das die Ware nicht in einwandfreiem Zustand geliefert wurde oder hat sich das mit der Nacherfüllung der Betonfirma erledigt?

    Vielen Dank! Der Baufreak
     
  9. Lebski

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    Ohne Schaden kein Schadenersatz.
     
  10. Julius

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  11. #31 Baufreak86, 04.07.2013
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    Alles klar, dachte ich mir schon.

    Vielen Dank an alle Antworter für die Hilfe!
     
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