Hausverkauf - bisher ohne Energieausweis

Diskutiere Hausverkauf - bisher ohne Energieausweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen , meine Eltern sind grad dran Ihr Haus , BJ 1974, zu verkaufen. Es war auch ein potentieller Käufer da, der sogar schon die...

  1. #1 ToniDoppelpack, 26.06.2013
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    Hallo zusammen ,

    meine Eltern sind grad dran Ihr Haus , BJ 1974, zu verkaufen.
    Es war auch ein potentieller Käufer da, der sogar schon die mündliche Zusage gegeben hat.
    Allerdings hat er nicht nach einem Energieausweis gefragt.
    Er hat nur gefragt was wir im Jahr an Heizöl benötigen.

    Wie läuft das jetzt mit dem Energieausweis?
    Ich weiß , normal ist es seit 2009 Pflicht solch einen Energieausweis zu haben.

    Allerdings haben wir bisher keinen.

    Müssen wir trotzdem einen erstellen lassen , auch wenn der Käufer nicht danach fragt ?
    Oder wie läuft das genau ab ?
    Wird dieser Ausweis dem Kaufvertrag hinzugefügt bzw. frägt der Notar danach ?
    Oder hat der Käufer einfach selber Schuld wenn er nicht danach fragt.

    Oder kann er dann in einem Jahr kommen und sagen das hätten wir vorzeigen müssen ?


    Wie lange dauert es bis so einer ausgestellt ist ?
     
  2. #2 Baufuchs, 26.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist Pflicht:

     
  3. #3 ToniDoppelpack, 26.06.2013
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    wenn er es aber nicht verlangt ???
    was ist dann ?

    kann es nach dem kaufvertrag dann noch probleme geben ?
    oder wird es dort sogar vermerkt ?

    kann man evtl. vermerken das der käufer keinen bauausweis benötigt ?
     
  4. #4 coroner, 26.06.2013
    coroner

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    Steht doch da... unverzüglich zugänglich machen
    Also ohne schuldhaftes zögern ihm die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben, oder?
    Das wird schwer,wenn das Dingens noch nichtmal vorhanden ist...

    So stehts halt geschrieben - klar auch, dass ihr euch die Kosten dafür sparen möchtet.
     
  5. #5 ToniDoppelpack, 26.06.2013
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    wir weden den jetzt wohl schon besorgen , weis jmd. wie lange die auswertung dauert ?

    frage mich halt ob es auch nötig ist wenn der käufer sagt das er es nicht braucht...
     
  6. #6 Baufuchs, 26.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @coroner

    unverzüglich, aber nur:
    Verlangt er nix, kriegt er nix.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 26.06.2013
    Alfons Fischer

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    mit der kommenden EnEV (um die es momentan komischerweise recht ruhig ist) wird sich genau dieser Punkt sehr wahrscheinlich ändern. Dann wird man den E-Ausweis unaufgefordert vorlegen müssen. zum Beispiel schon einem Interessenten bei einer Mietwohnungsbesichtigung.
     
  8. #8 ToniDoppelpack, 26.06.2013
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    ToniDoppelpack Gast

    ja aber das ist ja genau die frage um die es hier geht.

    er verlangt bisher keinen. hat schon mündlich zugesagt.

    jetzt ist die frage ob wir trotzdem noch einen besorgen müssen oder wie es ausschaut.

    können wir strafbar gemacht werden wenn wir keinen vorlegen , auch wenn er jetzt keinen verlangt , aber wenn er dann in 2 jahren einen brauch.

    oder hat er ganz einfach pech wenn er jetzt keinen fordert.

    wie würder ihr vorgehen ?

    oder muss man ihn sogar beim notar mit dem kaufvertrag vorlegen ?
     
  9. dani86

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    Hi,

    in unserem Entwurf des Notarvertrags steht ausdrücklich drin, dass auf den Energieausweis verzichtet wird. Wenn ihr euch also einig seid, dass er keinen will, dann brauchst du auch keinen machen lassen.

    Das sollte halt geklärt werden. Das ist jetzt halt so ein Thema mit "schlafende Hunde wecken", aber vermutlich unumgänglich. Bevor ihr ihn also machen lasst, würde ich ihn tatsächlich fragen. Sagt er ja, er will einen, musst du ihn machen lassen und wenn nicht, dann halt nicht.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2013
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    Mensch Leute - vergesst doch mal dieses blöde bunte Stück Papier, weil die verbrauchsabhängigen so aussagekräftig sind wie ein Darmwind.

    Solange die Dinger nicht verpflichtend gebäudebezogen erstellt werden müssen (was erheblich teurer ist), haben die keinerlei Aussagekraft.
    Aber wie so vieles in und an der EnEV ist das nur politische Augenwischerei!
     
  11. #11 ToniDoppelpack, 26.06.2013
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    jo aber eigentlich ist es halt pflicht wenn der käufer einen sehen will..

    aber vllt können wir dann auch so vorgehen das wir den käufer fragen ob er einen benötigt. wenn nicht , dann müsste man das halt auch so schreiben lassen beim notar.
    dann kann es danach keine probleme mehr geben ?
     
  12. #12 lastdrop, 26.06.2013
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    Habe erst ein Haus gekauft, ohne den Energieausweis gesehen zu haben. Keine Ahnung, obs einen gibt. Halte ich eh für nicht aussagekräftig, wie oben schon gesagt.

    Ein Verkäufer kann aber Probleme bekommen, wenn er ohne verkauft ... ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit?
     
  13. #13 ToniDoppelpack, 26.06.2013
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    ToniDoppelpack Gast

    doch , es ist eben pflicht einen zu haben.

    um das geht es mir ja die ganze zeit.

    möchte einfach wissen ob man es schreiben kann das der käufer keinen will.

    oder ob man auf alle fälle einen machen muss da es sonst ärger geben kann . auch nach dem kaufvertrag.
     
  14. #14 Alfons Fischer, 26.06.2013
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    nein, es ist nicht Pflicht, einen zu haben.

    Aber: es ist Pflicht, einen vorzulegen, wenn er vom Käufer verlangt wird. In diesem Fall müssten Sie dann einen erstellen lassen. Aber erst dann.

    Wenn dann schon gekauft hat, hat er m.E. keinen Anspruch mehr. Er ist ja dann der Eigentümer, Ihre Verpflichtung ist dann m.E. erloschen...

    Lesen Sie oben in Beitrag #2 das Zitat von Baufuchs nochmal ganz genau durch, dann können Sie das vermutlich auch herauslesen...
     
  15. #15 coroner, 26.06.2013
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    Meine Güte. Das ganze ist zwar rechtliches Korinthegekacke, aber wer zum Zeitpunkt
    des Verlangens des Interessenten diesen Ausweis nicht vorlegen kann, handelt ordnungswidrig.

    Ob dieser Ausweis jetzt Sinn macht oder nicht.
    Der etwas hölzerne PAssus der "zugänglichmachung" wurde doch nur gewählt, weil im
    ursprünglichen Gesetzentwurf mal die Rede davon war eine Kopie zu übergeben.
    DAvon ist man abgerückt und statt "vorzulegen" wählte man die "zugänglichmachung".
    Um etwas zugänglich zu machen muss es aber ja vorhanden sein!

    Aber wen juckts eigentlich, wenn du den ollen Zettel erst beauftragst, wenn der Interessent ihn
    tatsächlich verlangt. Er wird die Woche wohl warten können und nicht deshalb gleich
    abspringen. Ich würde ihn allein schon deshalb haben wollen, damit ich ihn bei einem
    erneuten Verkauf nicht selbst beauftragen müsste :D

    Es nutzt aus Sicht der Ordnungswidrigkeit auch niemanden,wenn du vertraglich einen Verzicht
    auf die Vorlage mit dem Käufer aushandelst. Ordnungswidrig bleibts trotzdem.

    Weil so gerne Autovergleiche herhalten müssen:
    Du kannst auch mit deinem Kumpel nen Vertrag machen, dass du ihn mit dem Auto besuchst
    und deinen Führerschein zu Hause liegen lässt... wird den Herrn Schutzmann nicht interessieren.
    Im übrigen lässt der dich dann auch nicht den Führerschein erst machen, wenn er dich angehalten hat.

    :mauer
    -c
     
  16. #16 ToniDoppelpack, 26.06.2013
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    ok , und was willst mir damit sagen bzw. wie würdest vorgehen.

    doofe wäre halt wenn er jetzt nichts sagt und wir auch keinen machen.
    aber er kommt dann in einem jahr daher und nicht das wir dann zahlen müssen...
     
  17. #17 coroner, 26.06.2013
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    In einem Jahr kann er ja nicht mehr kommen, etwas zu verlangen, dass damals
    seine Kaufentscheidung beeinflussen sollte... denn nur dafür ist dieser Wisch ja
    gedacht.

    Seine Entscheidung hat er ja dann getroffen.
    Wenn er jetzt das Ding nicht will ists doch ok. Da steht letzenendes eh nicht mehr drauf
    als auf den letzten Heizölrechnungen...

    -c
     
  18. dani86

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    Ich würde das mit dem Käufer klären und wenn ihr in den Vertrag schriftlich aufnehmen, dass kein Energieausweis verlangt wird, dann kann er auch später keinen verlangen. Und eine Ordnungswidrigkeit begeht ihr auch nicht, denn ihr müsst ihn ja nur vorweisen können, wenn er verlangt wird. Wenn er aber schriftlich explizit keinen verlangt, dann müsst ihr auch keinen vorweisen.

    Ihr solltet nur aufpassen, dass ihr keine Notarvertrag unterschreibt, in dem das eben nicht ausgeschlossen ist, denn dann könnte es haarig werden. Du hast m.M.n. nun im Prinzip 2 Möglichkeiten:

    1: Ihr klärt das mit dem Käufer offen, er verzichtet ggf. darauf, alles wird schriftlich fixiert, jeder weiß wo er dran ist und gut ist, gehst dabei die Gefahr ein, dass er gleich sagt, dass er einen möchst und dann musst du eben einen machen.
    2: Du hältst die Füße still, wartest auf den Vertragsentwurf vom Notar und hoffst, dass dort entweder der Ausweis automatisch (warum auch immer) schon ausgeschlossen ist, der Käufer das nicht merkt und unterschreibt. Oder eben nichts derartiges drinsteht und du hoffst drauf, dass das Thema nie mehr zur Sprache kommt.

    Ich würde mich für Variante 1 entscheiden.
     
  19. #19 SmaiLee, 15.07.2013
    SmaiLee

    SmaiLee

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  20. #20 feelfree, 15.07.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Vielleicht solltest Du dazu schreiben, dass dieser Link offensichtlich nur das Österreichische Recht widerspiegelt...

    Sehr nett. Nach Abs. §7 Abs. 1 passiert also genau gar nichts, wenn der Käufer den Energieausweis nicht angefordert hat.
    Wenn er ihn angefordert, aber nicht bekommen hat, dann darf er ihn nachfordern. Was er dann wohl davon hat, außer den Verkäufer zu ärgern?
     
Thema: Hausverkauf - bisher ohne Energieausweis
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