Rechnungsprüfung

Diskutiere Rechnungsprüfung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, vor einem Jahr ist unser EFH fertiggestellt worden. Wir haben LP 1-8 mit einem Architekten vereinbart gehabt. Diese Woche habe ich...

  1. #1 Armbruster, 26.06.2013
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    Hallo,

    vor einem Jahr ist unser EFH fertiggestellt worden. Wir haben LP 1-8 mit einem Architekten vereinbart gehabt.

    Diese Woche habe ich die Schlussrechnung vom Fliesenleger angeschaut und einen Fehler entdeckt: bei der Position für Bodenfliesen wurde uns zu viel berechnet (63 EUR pro QM anstatt 59 EUR). Der Architekt hat dies bei der Rechnungsprüfung übersehen. Er hatte überall seine Häkchen getätigt und auch eine gesondertes Blatt mit den zu zahlenden Beträgen, usw. geschrieben.

    Kann ich das zu viel bezahlte vom Fliesenleger noch einfordern? Die Firma existiert noch. Oder habe ich nach einem Jahr Pech?

    Danke.

    Gruß
    Armbruster
     
  2. #2 Gast036816, 26.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst es probieren, wenn er ohne wenn und aber zurückzahlt, dann ist alles gut. ansonsten klageweg ist mühsam, um wieviel euros geht es denn?

    du kannst das zu viel bezahlte dem architekten in abzug bringen, wenn die schlussrechnung noch offen ist?
     
  3. #3 Armbruster, 26.06.2013
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    Das werde ich dann probieren.
    Es geht um weniger als 160 Euro.

    Die Schlussrechnung des Archis ist schon längst bezahlt worden.
    Wir haben aber häufig kontakt mit dem Archi. Ein anderer Problemfall am Haus wird derzeit bearbeitet.

    Danke.
    Gruß
    Armbruster
     
  4. #4 OLger MD, 26.06.2013
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    Ich habe schon von 2 möglichen Wegen gelesen, die mit Hammerschlag verkündet wurden:
    1. "Architekt haftet für Prüfvermerk auf Rechnungsprüfung"
    2. Nachforderung, wenn der AG seiner "Darlegungs- und Beweislast für die eingebauten Mengen" nachkommt.
    Lohnt es sich denn wirklich? Bei 4 EUR Differenz pro m²?
    Diese Aktion kann aber auch der Auslöser dafür werden, dass der Handwerker eine in seiner Rechnung vergessene Position gegenrechnet.

    Gruß
    Holger
     
  5. #5 Thomas B, 26.06.2013
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    Ist wieder mal eine (weitere) Haftungsfalle für den Architekten :(

    Der Architekt muß im Sinne des BH prüfen. Hat der Handwerker also etwas mal fehlerhaft zu viel abgerechnet (Fehler im Aufmaß), so muß er dies korrigieren. Hat der Handwerker sich zu seinen Ungunsten vertan darf der Architekt dies nicht ändern.

    Nun ist auch ein Architekt nicht unfehlbar. Auch er kann etwas übersehen.

    Für den BH ist dies mehr als komfortabel.

    Er bekommt garantiert das günstigste was möglich ist, evtl. sogar zu Unrecht, weil der handwerker zwar streng kontrolliert wird, aber eben nur und auisschließlich im Sinne des BH. Schleicht sich dann mal ein fehler ein, gibt es ggf. nochmals Geld vom Architekten, obgleich dieser schon so geprüft hat, daß der BH ohnhin weniger zahlt als er eigentlich müßte.....

    Wegen 160 Euronen würde ich jetzt kein Faß aufmachen. Das geht m.E. bei einer solchen Baumaßnahme im Hintergrundrauschen unter. Wenn so etwas häufiger vorkommt, ist es natürlich schon mal ein Gespräch wert.
     
  6. #6 Armbruster, 26.06.2013
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    In der ganzen Zeit der Zusammenarbeit mit dem Architekten habe ich vor, während und nach der Bauphase immer wieder daran gedacht, welche Verantwortung Architekten haben. Die Architekten sind in Punkto Haftung tatsächlich häufig sehr arm dran. Ich möchte den Job nicht machen. (Vergleichsweise haften Mediziner bei Fehlern selten und wenn dann sind die "Strafen" oft Pillepalle.)

    Gruß
    Armbruster
     
  7. #7 Gast036816, 26.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    architekten und ärzte haben die gleiche basis. bei den einen stehen deren sünden über der erde, bei den anderen liegen sie darunter. duckundwech......

    160 € lohnen nur, wenn der fliesör nach einem anruf das geld freiwillig rausrückt. es ist jedoch keine streitwürdige summe.
     
  8. #8 Gast56083, 27.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    mal ne Frage an die Profis in diesem Zusammenhang:
    Wieviel Verschnitt akzeptiert Ihr denn im Normalfall in diesem Zusammenhang, also falls der Fliesenleger ggf. auf das Aufmass wg. Verschnitt an verbrauchten Mengen was draufrechnet? Oder "gilt" nur das reine Aufmaß? Kommt wahrscheinlich immer drauf an, oder?
     
  9. #9 Thomas B, 27.06.2013
    Thomas B

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    Es gilt das Aufmaß.

    abgerechnet werden die m² verlegte Fliesen. Verschnitt, Bruch, usw. gehen zu Lasten des Fliesörs, der so etwas natürlich bei seiner Kalkulation berücksichtigen muß. Es empfiehlt sich aber einige m² Fliesen zusätzlich als Ersatzfliesen (wenn später mal etwas ausgebessert werden muß) zu erwerben.
     
  10. #10 Thomas B, 27.06.2013
    Thomas B

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    Nachtrag: Aufmaß gilt, wenn ich so etwas ausschreibe!

    Kann natürlich sein, daß sich ein BH ein Angebot erstellen läßt, in dem so etwas auch anders gehandhabt wird.
     
  11. #11 Gast56083, 27.06.2013
    Gast56083

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    Danke für die klare Antwort.
     
  12. Baumal

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    menge nach aufmaß.
    verschnitt ist im EP einzukalkulieren.
     
  13. #13 GreenStyle, 26.07.2013
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    An Deiner Stelle würde ich mit dem Fliesenleger reden und mir einen Gutschein ausstellen lassen, z.B. die Silikonfugen könnten in ein paar Jahren nach dem sich Dein Gebäude gesetzt hat fällig werden. So hättet Ihr beide was davon und keiner müsste die Akte/ Steuerunterlagen usw. nochmal rauskramen.
     
Thema: Rechnungsprüfung
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