Mängelbeseitigung-Austausch Laibungsplatten ?

Diskutiere Mängelbeseitigung-Austausch Laibungsplatten ? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Ihr, so langsam kommt unser Generalunternehmer in die Gänge und macht sich an die Behebung der erstellten Mängelliste:yikes! Im...

  1. #1 agrokate, 26.06.2013
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    Hallo Ihr,

    so langsam kommt unser Generalunternehmer in die Gänge und macht sich an die Behebung der erstellten Mängelliste:yikes!
    Im Kinderzimmer hat unser Sachverständige, die mit Schimmel kontaminierten Laibungsplatten bemängelt und diese werden jetzt (nach zähem Kampf), wie gewünscht, ausgetauscht.
    Da wir das Haus schon bewohnen, sind die Malerleistungen/Tapezierarbeiten bereits fertig gestellt und der GU hat uns vorab schriftlich erklärt, daß er nach Austausch der GK Platten, den Übergang wieder anputzt, aber die Malerarbeiten uns obliegen...!
    Ich dachte bis dato, daß er, wenn er Mängel beseitigt und Folgegewerke beschädigt, verpflichtet ist, diese auch wieder auf seine Kosten in Ursprung zurück zu versetzen.

    Stimmt das?

    Viele Grüße, agrokate!
     
  2. #2 Gast036816, 26.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da hast du richtig gedacht.
     
  3. #3 Gast943916, 26.06.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Bingo
     
  4. #4 agrokate, 27.06.2013
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    Danke!Ich war mir zwar 100 pro sicher, aber mit Eurer Bestätigung, schreibt es sich noch leichter, dies einzufordern!

    Schönen Tag allerseits,agrokate!
     
  5. #5 ralph12345, 27.06.2013
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    Hmmm...
    In unserem Vertrag stand beispielsweise drin, daß die Malerarbeiten erst beginnen dürfen, wenn der Trockenbau abgenommen ist, bzw. der Beginn von Malerarbeiten (Eigenleistung) durch uns stellt einen Abnahme des Trockenbaus in dem Raum dar. Da hätte man schlechte Karten, einen Mangel aufzuzeigen und neu Malern zu fordern.
     
  6. #6 agrokate, 27.06.2013
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    Hallo,

    da bei uns vertraglich keine Teilabnahmen geregelt wurden und der BGB auch keine vorsieht, ist es bei uns anders gelagert!Auch haben wir die Laibungsplatten der Fenster aus diversen Gründen, Schimmel im Kizi und Luftdichtigkeit der Fenster noch nicht "angerührt", sprich diese sind nicht gestrichen.Ich fordere auch nicht, daß er die neu eingesetzten Laibungsplatten streicht, sondern das er beim Ausbau und Wiedereinbau unsere teils tapezierte, gestrichene Wand wieder in Orginalzustand bringt (diese werden wohl beschädigt!)!

    Liebe Grüße,agrokate!

    PS: Laut meines Wissens ist auch beim Mangel nach der Abnahme/in der Gewährleistung, (wie es in Deinem Fall wäre), so vor zu gehen, nur daß die Beweislast des Mangels dann bei Dir liegt!
     
  7. #7 Baufuchs, 27.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, wenn der Mangel an den Laibungen bei Beginn der Malerarbeiten schon vorhanden war, hätte man -so der Maler ein Unternehmer gewesen wäre- verlangt, dass dieser vor Beginn der Arbeiten Bedenken anmeldet (mangelhaftes Vorgewerk).

    Dass der Mangel bei Beginn der Malerarbeiten schon vorhanden war schliesse ich daraus:
    Stell Dich mal darauf ein, dass der GU wohl mit diesem Argument um die Ecke kommt....
     
  8. #8 agrokate, 27.06.2013
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    Es wurden bereits sofort nach Auftreten der Flecken, Bedenken angemeldet, daß war kurz nach Einbringen des Innenputzes!
    Nach langem Hin und her, hat er es dann mit Alkohol abgewischt und nach dem Besuch unseres Sachverständigen und einer Baubiologin, erklärt er sich jetzt bereit, die befallenen Platten zu tauschen.


    Viele Grüße,agrokate!
     
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