Ist das wirklich kein Mangel?

Diskutiere Ist das wirklich kein Mangel? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, an die Experten, ich habe einen Anbau ans Haus erstellen lassen, jetzt platzt nach 3 Jahren der Putz ab, und es bilden sich Risse. Da...

  1. #1 fourangel, 27.06.2013
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    Hallo, an die Experten,

    ich habe einen Anbau ans Haus erstellen lassen, jetzt platzt nach 3 Jahren der Putz ab, und es bilden sich Risse. Da ich noch in der Gewährleistung bin, (BGB) habe ich es beim Bauleiter reklamiert. Der Anbau hat keinen Keller, und Abdichtung fehlt auch. Habe ich zwar schon in der Bauphase reklamiert, aber das hat keinen interessiert. (Rohbauer sagte: braucht man nicht)
    Bauleiter sagt, kein Mangel. Stimmt das?

    Und falls doch, wie saniert man das richtig?
     

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  2. #2 Gast036816, 27.06.2013
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    Gast036816 Gast

    dach drüber?
    so wie es auf bild 2 aussieht, ist es ein mangel! du musst ihn aber beweisen. wer hat bauleitung gemacht? fehlende abdichtung im abnahmeprotokoll festgehalten?
     
  3. #3 fourangel, 27.06.2013
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    Hallo rolf a i b,

    zuerst mal danke für die Rückmeldung.
    Bauleitung machte GU. Dach ist drauf mit 50 cm Vorsprung, Anbau ist zweistöckig.Ich hatte auch schon einen Gutachter eingeschaltet, der leider erst nach dem Verputzen gekommen ist. Ich hatte ihn zwar angerufen, aber er hatte keine Zeit, und mir gesagt, ich soll den Bauleiter unterschreiben lassen, dass der Rohbau ohne Mängel sei. Das hat er mir auch unterschrieben.
    Bei der Begehung hat der Gutachter dann nach mehreren anderen Mängeln ins Protokoll geschrieben, dass der Bau so nicht abnahmefähig sei. Ein Abnahmeprotokoll ist zwar vereinbart, hab ich aber bis heute nicht.
    Ich hatte jetzt den Bauleiter verständigt, dass ich das ausgebessert haben will. Er meinte, ich soll eine Skizze machen, wie ichs haben will, damit mirs passt. Deshalb wüßte ich gerne, was ich ihm sagen soll, bzw. wie man das am besten in Ordnung bringen kann.
    Der Sockel hat um den ganzen Anbau Risse.
     
  4. Einmal

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    Es reicht, wenn du den Mangel benennst - diesen fachgerecht zu beseitigen, ist der Job Deines Bauleiters!

    Im Gegenteil, wenn Du eine Lösung vorschlägst, wird sich der BL in Zukunft darauf berufen, dass er auf Deine Vorgabe gehandelt hat.
     
  5. #5 Gast036816, 27.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    falsch Einmal, sie hat keinen bauleiter. der bauleiter ist in diensten des bauunternehmers. der wird keine interessen des bauherrn vertreten.
    der bereich ist nicht überdacht, ergo gehört die treppe abgedichtet. die abdichtung fehlt, also liegt ein mangel vor. typischer fall bei arbeiten ohne planung.
    ein toller gag ist der wunsch des sachverständigen, der firmenbauleiter möge die mängelfreiheit schriftlich bestätigen und nachher scheitert die abnahme wegen mängeln.
    wohnst du denn schon im nicht abgenommenen haus?
     
  6. Jan81

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    Nach 3 Jahren ... wird sie wohl schon drin wohnen.
     
  7. #7 Gast036816, 27.06.2013
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    dann hat sie es u. u. abgenommen - mit mängel, wenn jetzt noch die schlussrechnung bezahlt wurde, kann sie das warten auf das abnahmeprotokoll aufgeben.
     
  8. #8 fourangel, 27.06.2013
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    So wie ich euch verstanden habe, soll ich keine Skizze machen, sondern nur sagen, dass es fachmännisch repariert wird.

    rolf a i b: der Anbau besteht nur aus einem Zimmer, bzw. zwei, da zweistöckig. Im Haus wohn ich schon seit 20 Jahren.

    Könnte mir vielleicht jemand sagen, wie man das fachmännisch repariert, nur für mich, damit ich es wei?, wenn wieder gepfuscht wird.
     
  9. #9 fourangel, 27.06.2013
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    Ich habe eine Schlussrechnung erhalten, aber aus verschiedenen Gründen (z.B. Bauzeitüberschreitung, Gutachterrechnung etc.) belief sie sich auf 0,00 Euro
     
  10. #10 Gast036816, 27.06.2013
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    wenn du dann dem unternehmer mitgeteilt hast, dass die auszahlung null beträgt und der einbehalte wegen bauzeitüberschreitung und weiteres vorgenommen wurde. in dem fall brauchst du einen anwalt, der dir sagt, ob die abnahme vollzogen ist.
    wenn die abnahme vollzogen ist, musst du dem unternehmer nachweisen, dass er den mangel zu vertreten hat.
     
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