Bei Dachneueindeckung ENEV 2009 pflicht oder nicht?

Diskutiere Bei Dachneueindeckung ENEV 2009 pflicht oder nicht? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, es geht hier um 2 Dächer. Einmal ein Mansarddach plus Spitzboden (Satteldach) nicht Denkmalgeschützt und BJ. 1905. Letzte...

  1. #1 bayernsepp, 27.06.2013
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    Hallo,

    es geht hier um 2 Dächer.

    Einmal ein Mansarddach plus Spitzboden (Satteldach) nicht Denkmalgeschützt und BJ. 1905. Letzte Geschossdecke (zw. Mansarde und Spitzboden) ist eine Fehlbodendecke und NICHT gedämmt. Im Haus sind 8 Sondereigentumseinheiten, also Wohnungen.
    Das Dach muss aus Gründen der Mangelhaftigkeit (grossflächig) neu gedeckt werden und alte latten entfernt werden.
    Der Energieberater hat die Wirtschaftlichkeit einer Geschossdeckendämmung nach ENEV 2009 und einer gesamten ENEV-Eindämmung des neu zu deckenden Daches als wirtschaftlich herausgestellt. Andere Befreiungsgründe gibt es nicht.

    Frage: Muss jetzt NUR die Geschossdecke gedämmt werden?
    Muss jetzt sogar das gesamte Dach nach ENEV-Vorgabe gedämmt werden?

    Grund: ein Dachdecker war da und meinte: Da hier mehr als 10 oder 20% des Daches neu eingedeckt werden muss trifft die ENEV-Dämmung das gesamte Dach und nicht nur die Geschossdecke.

    Wenn das stimmt. Gibt es dazu eindeutige Gesetzestexte im Netz?
    hat jemand einen Link?


    Zum zweiten Dach:
    Dieses Dach steht unter Denkmalschutz (Einzeldenkmal des Mehrfamilienhauses ) Bj. 1898. Im Haus sind 7 Sondereigentumseinheiten, also Wohnungen.
    Das Dach muss aus Gründen der Mangelhaftigkeit (grossflächig) neu gedeckt werden und alte latten entfernt werden.
    Die Wirtschaftlichkeit einer Geschossdeckendämmung sowie auch der ENEV-2009 Dämmung für das gesamte Dach ist vom Energieberater bestätigt worden.
    Ein befreiung könnte es wegen des Einzeldenkmals geben.
    Es stehen jedoch die Chancen gut, das man das auch durchbekommt das gedämmt werden darf, da das Dach nicht einsehbar ist und somit keine optische Änderung sich ergibt.

    Laut meines Energieberaters gibt es bei Einzeldenkmäler spezielle zugelassene Energieberater die sogar die KFW-Dämmung und Förderung für solch ein Dach bekommen könnten.


    Frage:
    Muss jetzt NUR die Geschossdecke gedämmt werden?
    Muss jetzt sogar das gesamte Dach nach ENEV-Vorgabe gedämmt werden?
    Grund: da ja mehr als 20 oder 20% des Daches neu eingedeckt werden müssen.... sofern natürlich die Denkmalbehörde dem zustimmt?

    Viele Grüße

    und schon mal Danke

    Thomas
     
  2. #2 Alfons Fischer, 27.06.2013
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    wenn die Dacheindeckung komplett inkl. Lattung und evtl. im Bestand vorhandener Schalung erneuert wird, muss zunächst mal nach EnEV-Vorgaben gedämmt werden. Egal, ob Denkmal oder nicht. Für Baudenkmale könnte es vielleicht Befreiungen geben, sofern die Maßnahme die Substanz oder das Erscheinungsbild gefährdet...

    Suchen Sie mal nach dem Text der EnEV 2009. Am besten zu lesen ist immer die "nichtamtliche Lesefassung".
     
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