Bau wie auf grundstücke aufteilen?

Diskutiere Bau wie auf grundstücke aufteilen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich stehe gerade vor der Frage wie ich mein Bau aufteile. Gebaut werden soll ein EFH mit einer Doppelgarage. Zur Verfügung stehen 2...

  1. #1 vollmond, 27.06.2013
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    Hallo,

    ich stehe gerade vor der Frage wie ich mein Bau aufteile.
    Gebaut werden soll ein EFH mit einer Doppelgarage.
    Zur Verfügung stehen 2 nebeneinanderliegende Grundstücke. Der Bebauungsplan weist auf dem 2ten Grundstück keine Bauvorgaben aus. Auf dem 1ten Grundstück steht ein altes Haus das abgerissen werden soll.

    Am besten würde es mir gefallen wenn ich auf ein Grundstück das Haus und auf das andere die Garage jeweils direkt auf die Grenze bauen würde (Durchgang vom Haus in die Garage).

    Meine Frage hierzu:
    - muss ich die Grundstücke zusammenlegen???
    - Verbau ich mir die Möglichkeit das 2te Grundstück(incl. der Garage) im Alter zu verkaufen wenn ich das Haus auf die Grenze setze (Ein alternativer Standort für die Stellplätze auf Grundstück 1 wäre vorhanden. Für Grundstück2 wäre der Garagenstandort ideal)??.
     
  2. #2 Miamistyle, 04.07.2013
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    In Anbetracht der Tatsache das niemand sehen kann was denn im konkreten Fall alles im Bebauungsplan festgehalten ist, kann auch niemand eine wirkliche Hilfestellung auf Ihre Frage geben. Es gibt Menschen die haben einen Beruf gelernt und kennen sich mit solchen Dingen bestens aus. Meistens sind es Architekten und/oder Bauingenieure die hier Planerich tätig werden können und den Bebauungsplan korrekt "lesen" können...
    Es gibt meistens einen Zeichnerichen Bebauungsplan, in dem sind Grundstücksgrenzen, Baulinien, evtl. Baumbestand etc. und einen Schriftlichen Teil in dem genau formuliert ist "wie" gebaut werden darf, Höhen, Größen usw.
    Deshalb ist es Ratsam hierzu einen Fachmann die Planung machen zu lassen, der kann dann auch gleich die entsprechenden Bauanträge korrekt bei der Gemeinde stellen...
     
  3. #3 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

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    Durchgang vom Haus in Garage bedeutet, das das Gebäude als eine Einheit angesehen wird. Da ein Gebäude jedoch nicht auf 2 Grundstücken errichtet werden kann, ist zumindest eine sog. "Vereinigungsbaulast" erforderlich.

    Die Garage darf konstruktiv nicht mit dem Wohnhaus verbunden sein, damit im Falle des Verkaufs die Eigenständigkeit gegeben ist. Natürlich muss beim Verkauf der Durchgang zum Wohnhaus geschlossen werden.


    Wenn das Haupthaus auf der Grenze errichtet wird, wird wg. Brandschutz auch noch eine "Freiflächenbaulast" nötig sein, d.h. bei einem evt. Verkauf des 2. Grundstücks muss der neue Eigentümer einen Grenzabstand von mind. 5m einhalten.

    Näheres erfährst Du bei einem Architekten oder öffentl. bestellten Vermesser. Öff. bestellte V. kennen sich i.d.R. mit Baulasten ect. aus.

    Meine Meinung:

    Bau Haus und Garage auf Grundstück 1, sonst wird es bei einem evtl. Verkauf von GS 2 schwierig einen Käufer zu finden.
     
  4. #4 vollmond, 07.07.2013
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    Danke für die Antwort Baufuchs.

    Eine Option die mir genannt wurde ist beide Grundstücke zusammenzulegen (Nachteil wäre eine spätere Trennung ist dann nicht mehr möglich).

    Garagen werden (warscheinlich) Fertiggaragen oder Holzständer auf jeden Fall mit einem eigenen mit dem Haus nicht verbundenem Fundament.

    Einfacher wäre es natürlich den Bau so umzugestalten dass Haus und Garage auf einem Grundstück sind, aber mir gefällt der direkte Zugang zum Haus durch die Garage.

    Das auf einem Grundstück hinzubekommen wird schwierig...
    - Baugrenzen (Sichtdreieck in Kurve einhalten)
    - Abstand der Garage zur Strasse 5m (+6m Garage) gegen 2. Grundstück Garage quer hoffentlich 1m Abstand zur Strasse.....
    - Grundstück fällt ca. 10% Haus ist auf 1,5m ubter Strassenniveau geplant. ( Garage würde EG und OG verdecken)

    Der Verkauf von GS2 soll nur eine Option für das Alter sein. Die Position der Garage wäre auch für das GS2 nicht nachteilig...

    Gibt es auf der "Gebührenseite" was zu beachten??
     
  5. #5 ralph12345, 08.07.2013
    ralph12345

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    Du kannst natürlich auf Grundstück 1+2 vereinigen. Kostet halt Notargebühren für die Grundbuchänderung.
    Später einen Teil verkaufen geht auch, wieder die gleichen Kosten.
    Vorteil: Der später abgetrennte Teil muß nicht demheuten GS. 2 entsprechen. Aber vorsicht, ein per B-Plan nicht bebaubares 200qm Grunstück kauft auch keiner...
     
  6. #6 Baufuchs, 08.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn aus 2 Grundstücken eins gemacht wird, entfällt die Grenze zwischen den Grundstücken. Wenn später verkauft werden soll, gibts einen Teilungsantrag + Teilungsvermessung = höhere Kosten.

    Einfacher/kostengünstiger ist Vereinigungsbaulast.
     
  7. #7 vollmond, 10.03.2014
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    Kurz noch zum Abschluss:

    Wir haben die Grundstücke durch den Notar "rechtlich vereinigen lassen.
    Dadurch wird das grundtück für die Bebauung als ein Grundstück angesehen.
    Haus und Garage stehen nicht fest verbunden auf je einem Grundstück.
    Eine spätere Trennung ist dann unter Eintragung der Abstandsflächen ect. möglich.
     
  8. #8 malgucken, 11.03.2014
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    ...Haus und Garage stehen nicht fest verbunden auf je einem Grundstück....
    Wie hast du denn das geschafft, dachte du willst von der Garage ins Haus gehen?

    Würde nämlich auch gerne ein geschlossenes Treppenhaus außerhalb am Haus gebaut als Nebengebäude/Nichtwohngebäude außerhalb des Baufenster hinbekommen...
     
  9. #9 vollmond, 16.03.2014
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    Die Garage hat ein eigenes Fundament. Die Fertiggaragen stehen "press am Haus".
     
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