KfW Darlehen und Wohnungsnutzung?

Diskutiere KfW Darlehen und Wohnungsnutzung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte mein Haus mit einer Einliegerwohnung bauen. Das gibt doch dann zweimal KfW Darlehen für den Hausneubau, oder? Also 2x50.000...

  1. #1 Shadowblues, 27.06.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Hallo,

    ich möchte mein Haus mit einer Einliegerwohnung bauen. Das gibt doch dann zweimal KfW Darlehen für den Hausneubau, oder? Also 2x50.000 zu 1,41% oder 0,9% L-Bank.

    Jetzt hatte mich gestern jemand angesprochen der davon Wind bekommen hat und mich gefragt ob er in meine Einliegerwohnung auch sein Steuerberaterbüro machen könnte. Also mir wäre es natürlich Recht - ruhiger Mieter und kostengünstige Steuererklärung. Aber kann das dann evtl. Stress mit der KfW geben?

    Gruß
    Roger
     
  2. #2 CaresXP, 28.06.2013
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    Der KfW ist es m.E. Schnuppe, ob die zweite Wohneinheit vermietet oder selbstgenutzt ist.
    In meinem Fall (ebenso 2x50k wg ELW) war es der KfW egal.

    Wenn vermietet werden soll, bieten sich einige steuerlich interessante Optionen, die Anschaffungskosten steuermindernd auf die Mieteinnahmen anzurechnen, da darf der künftige Mieter aber gleich schon im Vorfeld beratend tätig sein.
     
  3. Torian

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    Vermietung ist bei KFW in Ordnung, Details auf kfw.de suchen nach 153
     
  4. #4 Shadowblues, 29.06.2013
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    Shadowblues Gast

    Super, danke euch :-)

    Die Grundlagen des 153er Angebots hatte ich durchgelesen, jedoch die Bauträger haben mir das wieder Angst gemacht.

    Gruß
    Roger
     
  5. #5 Stef1969, 29.06.2013
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    Also ich verstehe die Bedingungen so, dass Du zwar schon vermieten kannst, aber nur als Wohnung und nicht als Gewerbeeinheit etc.
    Also lieber noch mal nachfragen, Bank müsste das wissen.

    Zitat Merkblatt 153 (Fettdruck von mir):
    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich
    genutzte Flächen und Wohneinheiten
    ) einschließlich Wohn-, Alten- und
    Pflegeheimen.
     Gefördert wird auch die Herstellung von neuen abgeschlossenen Wohneinheiten
    durch die Nutzungsänderung von bisher unbeheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen
    (Umwidmung).
     Nicht gefördert werden Ferienhäuser
     
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