Brandschutztür

Diskutiere Brandschutztür im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Kann man eine t30 Brandschutztür ausbauen und an anderer stelle wieder einbauen? Eventuell mit neuer Zarge? Oder erlischt dann der...

  1. #1 Muetze982, 28.06.2013
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    Hallo,

    Kann man eine t30 Brandschutztür ausbauen und an anderer stelle wieder einbauen?
    Eventuell mit neuer Zarge? Oder erlischt dann der Brandschutz?
    Vielen Dank für eure Hilfe.
     
  2. Julius

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    Warum sollte das nicht gehen?
    Wenn sorgfältig gemacht, wird die Türe weder bei Einbau noch bei Ausbau beschädigt.
    Nur die Justage wird dann etwas aufwendiger, weil die werkseitig eingebauten Distanzstücke fehlen dürften. Aber da kann man improvisieren.
     
  3. #3 Muetze982, 28.06.2013
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    Mein Tischler meint, die Tür wird mit Zarge zertifiziert. Braucht man also eine neue Zarge erlischt der Brandschutz. Stimmt das?
     
  4. #4 Schwarz, 28.06.2013
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    theoretisch sag ich zunächst einfach mal ja ... ABER ...

    ... nur mal aus dem ärmel ein paar punkte hingeworfen:

    - welchen genehmigungs- und zulassungsstand weist die tür auf? regelmäßig gewartet oder allgemein übliche verbeulte zustand, ggf. mit zusatzbohrungen, blechen etc.?
    - ist der erhaltungszustand = 100% (nach demontage und nutzung meist nicht)
    - erfüllt sie sämtliche (!) rahmen(einbau)bedingungen auch am neuen einbauort?
    - liegt die alte zulassung vor? gilt diese weiterhin fort bzw. ist sie exakt in der form verlängert worden? die laufen nämlich zu bestimmten daten ab und dann baust du an neuer stelle eine tür ohne zulassung ein; d.h.: zulassung abgelaufen/erloschen = nix mehr verwendbar
    - wie wird die alte tür ersetzt? wenn eine tür ausgetauscht wird, hat das ja meist einen grund.

    tja, gibt es denn überhaupt noch passend zum alten modell eine neue zarge. ist das entsprechend in zulassung geregelt. können die einbauvorschriften für die tür überhaupt noch vollständig eingehalten werden (z.b. bestimmte dübeltypen etc.).

    so eine nummer wirft letzten endes zu viele frage und folgeprobleme auf, als dass es sich unterm strich lohnen dürfte so eine nummer durchzuziehen.
    standard t-30 bekommst du im internet für um die 300 öcken +x.

    schwarz
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2013
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    Ähh -wie? Du willst das Türblatt einer T30 Tür an Ort A aushängen, die Zarge aber an Ort A belassen, das Türblatt zu Ort B verbringen und dort mit einer neuen Zarge montieren???

    Die Aktion kann - wenn überhaupt - nur gelingen, wenn Du eine Zarge mit der selben Prüfnummer vom selben Hersteller wie die alte bekommst.
    Hat sich die Prüfnummer mittlerweile geändert oder nimmst Du gar einen anderen Hersteller, ists Essig mit der Zulassung.

    Kauf Dir einfach eine neue Tür mit Zarge. Ist unterm Strich preiswerter als das ganze Gebastel!
     
  6. #6 Muetze982, 28.06.2013
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    Mmm.. Zähneknirsch...
    Wahrscheinlich habt ihr recht. Leider geht es nicht um eine Standard Blechtür,sondern um eine einigermaßen hübsche. Kosten: 1250€.
    Also wird eine neue Tür eingebaut
     
  7. #7 Schwarz, 28.06.2013
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  8. #8 Muetze982, 28.06.2013
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    Ja, das stimmt. Wäre alles kein Problem, wenn die Anforderung an den Brandschutz nicht erst nachträglich gekommen wäre. So ist es etwas ärgerlich.
     
  9. #9 Gast036816, 28.06.2013
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    Gast036816 Gast

    wäre die brandschutzanforderung vorher gekommen, wäre es auch nicht preiswerter.
     
  10. H.PF

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    Aber von Anfang an eingeplant gewesen! Kosten müssen zusätzlich aufgebracht werden, Zeit muß dafür aufgebracht werden, es dauert länger...
     
  11. #11 Schwarz, 01.07.2013
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    naja, derartige anforderungen tauchen selten "plötzlich" auf. die sind schon immer da, nämlich in form der jeweils gültigen bauordnung. die umsetzung ist dann sache der zuständigen planer bzw. bauleiter. die bauaufsichten setzen, in bundesländern wo ein brandschutzkonzept zum baugesuch kein pflicht ist, natürlich voraus, dass die beteiligten ihre vorschriften kennen und entsprechend umsetzen. oder gab es grüneintragungen in den bauantragsplänen, die keinem aufgefallen sind?
     
  12. #12 the motz, 01.07.2013
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    Das kommt auch auf den zuständigen "Stempel-Beamten" an...
    Hab ich bei mir selbst erlebt, daß der zuständige Amtsleiter in der Gemeinde eine ausführung bemängelt hat, die er selbst vor 5 Jahren freigegeben hat...
     
  13. Julius

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    Ich verstehe nicht, warum Du nicht die Tür MIT ihrer Zarge aus- und an der anderen Stelle neu einbauen lassen kannst?
    Vorausgesetzt, sie ist nicht zu alt und noch in Ordnung.
     
Thema: Brandschutztür
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