Regionaler Bebauungsplan nicht eingehalten. Wer haftet?

Diskutiere Regionaler Bebauungsplan nicht eingehalten. Wer haftet? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich habe eine Grundsätzliche Frage zur Einhaltung von Bauvorschriften . Es geht um einen Kunden, der eine Zaunanlage in Auftrag gibt,...

  1. #1 Gartenmatz, 28.06.2013
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    Hallo

    Ich habe eine Grundsätzliche Frage zur Einhaltung von Bauvorschriften .

    Es geht um einen Kunden, der eine Zaunanlage in Auftrag gibt, die nach LBO in Ordnung ist, die er aber nach dem Bebauungsplan der sein Wohnviertel betrifft nicht bauen darf.

    Er sagt was er haben will, bekommt ein Angebot, erteilt den Auftrag.
    Material wird eingekauft, alle Abläufe geplant ect.....

    Am Tag des Baubeginns stellt der Kunde fest dass er so nicht bauen darf und stoppt, d.h entzieht dem Handwerker den Auftrag und beschuldigt ihn weil er verpflichtet gewesen wäre die Kundenwünsche auf ihre Legalität zu überprüfen....

    Wie sehen das die Fachleute..... schon mal was Ähnliches erlebt ?


    Viele Grüße.... Matz
     
  2. #2 sk8goat, 29.06.2013
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    Der AG sollte eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragen. Diese erteilen die Bauämter besonders gerne, denn damit verdienen die Gebühren.
     
  3. #3 planfix, 29.06.2013
    planfix

    planfix Gast

    was wurde im B-plan ferstgesetzt?
    höhe?
    transparenz?
    bestimmte materialien?

    mit welcher begründung?

    in wohngebieten gelten gerade in einmündungsbereichen, abhängig von der zulässigen verkehrsgeschwindigkeiten und satrßenführung, festsetzungen für zäune, damit genügend einsicht in den straßenverkehr möglich ist. ... gerade wenn das sichtdreieck nicht sehr groß ist.
     
  4. #4 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Lt. Bebauungsplan sind KEINERLEI Umzäunungen zu öffentlichen Flächen oder zur Straße zugelassen. Lediglich gärtnerische Gestaltung.
    Das Bauamt sagt es gibt keine Ausnahmen.
    Wenn sich jemand beschwert MUSS rückgebaut werden.

    Es ist in einem Anderen Zusammenhang schon eine Mauer errichtet, die so auch nicht stehen darf.... es hat sich nur noch keiner beschwert.
    Muss der Bauherr nicht in seinen Bebauungsplan schauen bevor er eine Zaunanlage oder eine Grenzmauer in Auftrag gibt ?

    Matz
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
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    Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, as der Kunde zu Euch :D gesagt hat:
    oder
    und ihr habt ihm diesen Zaun vorgeschlagen.

    Wenn der Kunde mit einer verbindlichen Vorgabe kommt, kann, denke ich als jur Laie, der Unternehmer davon ausgehen, dass dieser Zaun zulässig ist.
     
  6. #6 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Es stand vorher auf der Grenze eine 2,2m hohe Hecke , die das Bauamt nach eigenen Angaben großzügig als gärtnerische Gestaltung durchgehen ließ.
    Die Zaunanlage war vom Bauherren als Ersatz für diese Hecke geplant, wobei nach LBO sowieso nach 2metern Schluss ist.

    2 Meter hoher Gabionen-Steinzaun mit Doppelstabmatten unterbrochen von gleichhohen Holzelementen war angefragt und beauftragt.

    Aber ich denke selbst dann wenn er gesagt hätte bau mir nen schicken Zaun wären meine Pflichten als Handwerker mit der Einhaltung der LBO befolgt.

    Wir müssten ja sonst bei jeder Angebotsstellung erst zum Bauamt um heraus zu finden was der Kunde überhaupt bauen darf.

    Etwas anderes ist das denke ich wenn ein Landschaftsarchitekt die Planung übernimmt und diese Planung Geld kostet.

    Matz
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
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    Nein - Du denkst falsch.

    Wenn Kunde kommt und sagt mach ma Zaun, dann plant Ihr und wer plant, hat diese Planung sach- und fachgerecht vorzunehmen! Auch entsprechend dem geltenden Baurecht!
    Macht er/sie das nicht, tritt die Planerhaftung ein.

    Viele Handwerker wollen das nur nicht begreifen, weil sie dann nicht mehr so sorglos wurschteltn können!
     
  8. #8 Gast036816, 29.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das herbeiführen von behördlichen genehmigungen und einhaltung von öffentlich-rechtlichen bauvorschriften ist sache des auftraggebers. ob der unternehmer hier nach einer genehmigung zum zaunbau hätte fragen müssen oder sich hätte vorlegen lassen müssen, kann nur anwaltlich geklärt werden. aus meiner sicht, muss der auftraggeber dafür gerade stehen.
     
  9. #9 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Genau so sieht das auch der Anwalt meiner Rechtschutzversicherung auch wie ich gerade höre.
    Wenn der Bauherr diese Dinge delegieren möchte muss er sie explizit beauftragen und selbstverständlich auch bezahlen.
    Unserer Sorgfaltspflicht ist mit der Einhaltung der LBO Genüge getan.


    Matz

    Ps: Was wäre da los, wenn Bebauungspläne und auch Bepflanzungsvorgaben der Behörde vom Handwerker selbst beschafft und eingesehen werden müssten. Dies müsste ja vor JEDER Angebotserstellung erfolgen.
    Wenn es einen Bebauungsplan gibt muss der AG den Handwerker darauf hinweisen und gegebenenfalls einen Planer beauftragen bzw. mit dem Bauamt abklären was er darf und was nicht.



    Matz
     
  10. #10 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Eine andere Frage die sich aus der Ganzen Sache ergibt ist die, dass dem Handwerker der erteilte Auftrag ohne Eigenverschulden entzogen wurde. Ein klarer Vertragsbruch.
    Ist so was nicht ein Fall für Schadenersatz in Höhe der Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen?

    Matz
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
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    Was dann los wäre? Dann müssten die Handwerker endlich mal alle vergleichbare Angebote abgeben!

    Nicht die einen, die im Sinne Ihres Kunden verantwortungsvoll handeln wollen und solche Klärungen durchführen, den Aufwand dafür preistreibend einrechnen und die anderen zackzack haumanhin alle Verantwortung dem Bauherren zuschieben ohne diesen auf seine Verantwortung hinzuweisen und so die verantwortungsvollen Anbieter ausstechen!

    Wenn es keine Planung gibt, dann fordert der Handwerker diese entweder ein oder er übernimmt selber die Planung, dann aber bitte mit ALLEN Konsequenzen.
    Nicht erst den Auftrag abfegen und hinterher kann ich doch nicht wissen schreien

    Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß???
     
  12. #12 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Wenn jemand vergleichbare Angebote möchte, dann muss er einen Planer beauftragen der ihm ein Leistungsverzeichnis erstellt für den Plan den er macht. Das schickt er an 10 Gartenbauer und dann kann er vergleichen weil sich alle Angebote auf den gleichen Plan beziehen.
    Das ist eine komplett eigene Dienstleistung die man sogar studieren kann...:-)

    Wenn ein Kunde 10 Gartenbauer anruft bekommt er logischer Weise von jedem ein anderes Angebot weil der eine in seinem Konzept die Terrasse 10m² grösser plant als der andere und dafür die Rasenfläche kleiner.
    Das sich diese Angebote innerhalb der LBO bewegen müssen ist eh klar.
    Ansonsten genügt aber sicher auch dann der Hinweis, dass der Kunde bitteschön abklären soll ob ein B-Plan existiert und wenn ja was er vorschreibt.

    Das ist doch den Planern nicht recht wenn die Handwerker ihren Job mal nebenher als Service-Leistung mitmachen.
    Und das nicht mal schlecht.....:-)

    Matz
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
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    Nun - wenn sie es nicht schlecht machen, was soll dann das Gejaule von wg. wir können doch nicht die Bauordnung und die B-Pläne und und und abfragen?

    Entweder ganz oder gar!
     
  14. #14 Gast036816, 29.06.2013
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    Ralf - öffentlich rechtliche genehmigungen und einhaltung von b-plänen müssen bauherrenaufgaben bleiben. wenn er den nicht lesen oder verstehen kann, muss er sich schlau machen oder ein stück honorar bezahlen. etwas bestellen, dann feststellen geht, alles einstellen und dann den unternehmer wohl auch noch ohne vergütung sitzen lassen - da wird es jetzt wohl drauf hinaus laufen - ist schon ein stück aus dem tollhaus. seit der liberalisierung der lbo-vorschriften meinen bauherren, dass sie jetzt einen freifahrschein haben und noch mehr bescheuerte gestaltungsideen verwirklichen. das amt kontrolliert ja nicht.
     
  15. #15 Gartenmatz, 29.06.2013
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    Es geht nicht um die Bauordnung oder um und und und.....
    Um Die Bauordnung und andere Dinge wird sich ja selbstverständlich gekümmert.

    Es geht hier explizit um ein Bebauungsplänchen welches für gerade mal 2 Straßenzüge gilt.
    Die Stadt um die es geht ist nicht sehr groß ca 18000Einwohner.
    Es gibt dort mehr als 100 unterschiedliche B-Pläne.
    Das ist einer pro 180 Einwohner
    Ein Bauherr hat seinen B-Plan zu kennen oder zumindest muss er wissen ob es einen gibt der von der LBO in größeren Teilen abweicht..
    Das gehört für mich zur Bürgerpflicht und zur Eigenverantwortung als Grundstücksbesitzer zu wissen was man darf und was nicht.

    Matz
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
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    Ja na und. Entweder plane ich ganz oder gar nicht!

    Wenn planen, dann auch einen B-PLan für 3 Flustücke herausfinden, lesen, verstehen, berücksichtigen.

    Aber das ist genau das, was ich oben gewschrieben habe: Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß.

    Bei solcher Haltung bekomme ich einen Würgereiz!
     
  17. #17 Gast036816, 29.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich bekomme den würgereiz bei der haltung des bauherrn.
     
  18. H.PF

    H.PF

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    Rolf, ich würg mit dir...
     
  19. #19 wasweissich, 29.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es ist schon nicht einfach , mit der bauherrschaft . ;)

    aber bevor ich ein bollwerk aus gabbionen in 2 m höhe auf der grenze in angriff nehme , dann hake ich doch mal nach ..... daaaf dat dat ??
     
  20. #20 likema33, 29.06.2013
    likema33

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    Es dürfte wohl so sein, dass der Kunde sich um die Einhaltung des B-Plans kümmern muss. Schließlich gehört dies zur Eigenverantwortung des Bauherrn. Ob der AN dann die Pflicht hat, noch einmal ausdrücklich nachzufragen, ist eine Sache des Einzelfalls. Diese Pflicht würde ich bejahen, wenn das gewünschte Objekt schon von der LBO abweicht oder so gar nicht in die Umgebung zu passen scheint.
     
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