Hilfe!! Stillegung duch Bauamt für alle Gewerke rechtens?

Diskutiere Hilfe!! Stillegung duch Bauamt für alle Gewerke rechtens? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten! Brauche dringend Hilfe! Habe ein EFH Altbau von1957 gekauft, es entkernt und derzeit erfolgt der Aufbau, Installation und...

  1. #1 kreyselberg, 29.06.2013
    kreyselberg

    kreyselberg

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Krankenschwester
    Ort:
    Sprockvövel
    Hallo Bauexperten!

    Brauche dringend Hilfe!

    Habe ein EFH Altbau von1957 gekauft, es entkernt und derzeit erfolgt der Aufbau, Installation und Elektrik sind fertig, neue Fenster drin. Jetzt sollte Estrich, Heizung Fassade etc. gemacht werden.

    Das Dach wird jetzt neu gemacht mit Dämmung etc. Wir haben eine große Flachdachgaube an der Straßenseite, dort keine Nachbarn.

    Haben uns auf den Dachdecker verlassen, der sagte dass bei gleicher Größe der Gaube ein Umbau in eine Schleppgaube kein Problem ist. Jetzt aber wurde die gesamte BAustelle stillgelegt (mündlich) ein Bauamtsmitarbeiter war vor Ort.

    Ist es rechtens alle Gewerke für den Innenausbau, also Verputzen, Estrich, Heizung mit stillzulegen? Das hat mit der Gaube doch nicths zu tun. Alle Versuche sich mit dem Bauamt gülich zu einigen sind gescheitert, es dürfen keinerlei Aktivitäten stattfinden. Das ist für uns eine Katastrophe, da sich alles verzögert.

    Darf das Bauamt also auch den Innenausbau stillegen wenn es sich doch nur um eine nicht genehmigte Dachsanierung handelt??

    Brauche dringend Eure Hilfe!

    Danke!!

    Paulina Kreyselberg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ob es es darf, mag ein Jurist beurteilen. Ich kenne nur deren Argument, dass sie alles stilllegen, damit bei einem Weiterbau der "Schwarzbauer" sich nicht auf unverhältnißmässige Kosten für den Rückbau berufen kann.

    Nehmt Euch einen Fachmenschen, der sich das ansieht und mit dem Bauamt Lösungen bespricht!
     
  3. #3 the motz, 29.06.2013
    the motz

    the motz

    Dabei seit:
    10.03.2011
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    regeltechniker/operater
    Ort:
    Großmugl
    Was mich mehr wundert, ist die mündliche ansage des Baustopps-
    Sollte so etwas nicht schriftlich erfolgen?
     
  4. #4 wasweissich, 29.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manche mitarbeiter mancher bauämter ..........
     
  5. #5 Gast036816, 29.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    motzki - die erste ansage vom amt erfolgt immer mündlich. da gefahr im verzug bestehen kann, ist die mündliche ansage das erste für die sofortige wirkung. du brauchst dir keine sorgen machen, das schriftliche folgt schon, da steht dann auch der die angedrohte strafgebühr drin, die bei missachtung folgt.

    zum thema schwarzbau - ihr habt kein baugesuch eingereicht oder euch auch nicht erkundigt, dass solch ein massiver umbau in der bausubstanz verfahrensfrei ist. sucht euch einen versierten planer, der die weiteren arbeiten überwacht und mit euch beim bauamt möglichst viel rettet. bedauern kann man euer vorgehen nicht.
     
  6. #6 kreyselberg, 29.06.2013
    kreyselberg

    kreyselberg

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Krankenschwester
    Ort:
    Sprockvövel
    @ rolf

    Naja, dass die Gaube anders gedeckt wird als vorher ist ja nicht gerade ein massiver umbau. Und das ist das einzige was bemängelt wurde, alles andere , also die Entkernung war OK, es betrifft ja nur Böden, Putz, Sanitär und Elektrik. Meine Frage war ja ob es rechtens ist dass das Bauamt bei so einer kleinen Baumaßname (Umbau des Gaubendachs im Zuge einer Neueindeckung des Hausdachs unter Beibehaltung der Gaubengröße) alles lahmlegen darf (Verhältnismäßigkeit). Retten müssen wir auch nichts, da die Genehmigung des Umbaus klar gehen wird. Nur die Verzögerung ist für uns das Problem. Und ich verstehe nicht was das Verputzen, Heizung etc. das jetzt starten sollte mit der Dachgaube zu tun hat.

    Allen anderen vielen Dank für die Antworten.
     
  7. #7 Gast036816, 29.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die verzögerung musst du jetzt in kauf nehmen, auch wenn es schmerzt. da ist nichts dran zu rütteln.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    was sagt der jetzt?
     
  9. #9 the motz, 30.06.2013
    the motz

    the motz

    Dabei seit:
    10.03.2011
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    regeltechniker/operater
    Ort:
    Großmugl
    @ Rolf: das, wenn Gefahr im Verzug herrscht, ein Gebäude gesperrt wird, verstehe ich, und ist ja auch mmn rechtens...

    Was ich nicht verstehe, ist, wenn nur die Deckung einer Gaube verändert wird (was im Endeffekt nur eine rein optische Änderung ist), warum die restlichen Gewerke ebenso gesperrt werden...

    Soll es so sein, daß für die Gaubenänderung irgendein Stempel fehlt- ok...

    Aber was hat das mit den Verputz,- Estrich, oder Elektroarbeiten zu tun?
     
  10. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Wenn ein gravierender Mangel auftritt wird nunmal die ganze Baustelle gesperrt. Sowas ist nicht neu. Die BG macht da auch keinen Unterschied. Bei groben verstößen gegen die Sicherheit wird zugemacht.
    Die nehmen sich das Recht um in Ruhe zu überprüfen was sonst noch falschläuft. Wer einmal auffällig ist, dem traut man nicht.
    Im Strassenverkehr gibt man bei verstößen ja auch den Lappen ab und bekommt nicht nur ne Sperre für die Autobahn. So ist das, erst informieren, dann bauen.....
    In vielen Gegenden gibt es recht eindeutige Gestalltungsvorschriften, Milieuschutz und und und.
    Der Dachdecker ist nicht einmal Vorlageberechtigt und kennt sich da vielleicht nicht so aus. Hier sollte man schon mal eine schlichte Voranfrage beim Bauamt machen. Ein besuch und man weiß was darf und was nicht..
     
  11. #11 kreyselberg, 28.07.2013
    kreyselberg

    kreyselberg

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Krankenschwester
    Ort:
    Sprockvövel
    So... Kurze Nachricht wie es weiterging: Haben einen Anwalt eingeschaltet, Fachanwalt für Baurecht. Der hat mit der Urlaubsvertretung des Herrn gesprochen. Die Dame rief mich dann an und sagte sie würde alles auf sich beruhen lassen und wir sollten weiterbauen, eine Baugenehmigung sei nicht vonnöten bei einer so geringen Veränderung.
    Ich sage nur: hartnäckig bleiben! Und glaubt nicht den ganzen Quatsch der hier teilweise geschrieben wird.
     
  12. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Na, da hast du Glück! Und du solltest nicht alles glauben, was dir eine Urlaubsvertretung am Telefon erzählt.

    Lass es dir schriftlich geben! Sonst kommt nämlich später einer und sagt: WO ist die Baugenehmigung? Na, die Dame am Telefon hat doch gesagt brauch ich nicht... Und dann kommst du ganz schön ins Schwimmen! Wenn du dann nicht beweisen kannst das das so gelaufen ist bekommst du Stress...
     
  13. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Es gab dann vermutlich auch keinen schriftlichen Bescheid, von daher ... hat der TE alles richtig gemacht. Und seinem letzten Satz kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Erst keine Ahnung haben und die kostenlose Beratung abgreifen, und danach alles besser wissen!

    Das sind die beliebtsten Teilnehmer hier. Würde ich an eurer Stelle mal drüber nachdenken. :think
     
  15. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Und dann noch hier eine falsche Vorgehensweise als die allein richtige propagieren...

    Viel Spaß, wenn dann mal der Nachbar nachfragt, dann weiß auf dem Bauamt plötzlich keiner mehr von irgendwas...
     
  16. #16 Baufuchs, 28.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hoffentlich rudert die Dame nicht später zurück.
    Die Änderung von Flachdach zu Schleppdach gehört eindeutig nicht zu den nach Paragr. 65 BauONW genehmigungsfreien Vorhaben.

    Wenn der Anwalt der TE die Änderung -so wie es auch die TE in Beitrag #6 getan hat- lediglich als "Änderung der Dachdeckung" bezeichnet hat, geht die Sachbearbeiterin von falschen Voraussetzungen aus.

    Änderung der Dachdeckung -also z.B. andere Dachpfannen- sind im Gegensatz zu Änderungen der Dachform (liegt hier vor) genehmigungsfrei.
     
Thema: Hilfe!! Stillegung duch Bauamt für alle Gewerke rechtens?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bau stilllegung

    ,
  2. www. stilll legung bsustelle

    ,
  3. bg legt die Baustelle still

    ,
  4. stilllegung Baustelle,
  5. wann darf das bauamt eine baustellr stilllegen,
  6. stilllegung genehmigungsfreier arbeiten,
  7. darf Bauamt Wohnhaus stilllegen ,
  8. Stilllegung Dachgeschoss schwarzbau,
  9. bau stillegung
Die Seite wird geladen...

Hilfe!! Stillegung duch Bauamt für alle Gewerke rechtens? - Ähnliche Themen

  1. Hilfe!! Terrassenboden Katastrophe

    Hilfe!! Terrassenboden Katastrophe: [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] Hallo an alle… Habt ihr eine Idee, wie wir unseren Terrassenboden schön machen können? Da das Haus gemietet ist,...
  2. Hilfe, Feuchtigkeit durch den Verblender?

    Hilfe, Feuchtigkeit durch den Verblender?: Hallo Ihr Lieben, letztes Jahr habe ich eine Terrassenüberdachung gebaut und festgestellt, dass der Regen durch den Verblender an die...
  3. Abflussrohr im Keller: Ratten? Was tun?! Hilfe!!!

    Abflussrohr im Keller: Ratten? Was tun?! Hilfe!!!: Hallo! Ich weiß nicht, ob dies die richtige Kategorie ist, aber ich habe keine passendere gefunden. Wir haben ein 60 Jahre altes Haus...
  4. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  5. Hilfe, Bläschen und etwas Kristallartiges an Außenwand

    Hilfe, Bläschen und etwas Kristallartiges an Außenwand: Guten Tag, An der Außenwand befindet sich nun ein Bläschen und etwas Kristallartiges, dies seit gestern, innenliegend ist das Badezimmer… Wonach...