Bauvoranfrage ..andere Dachneigung?

Diskutiere Bauvoranfrage ..andere Dachneigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Fachleute, suche verzweifelt Möglchkeiten nach unseren Wünschen zu bauen, bin aber auch nen bissel kompromissbereit.:shades...

  1. #1 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    Hallo liebe Fachleute,
    suche verzweifelt Möglchkeiten nach unseren Wünschen zu bauen, bin aber auch nen bissel kompromissbereit.:shades
    Eigentlich war unser Plan einen Bungalow m.ca.120m2 WF zu bauen, da ich gehbehindert bin, aber nun haben wir Interesse an einem innerstädtischen Baugrundstück,das sehr zentral liegt. Da wir dennoch möglichst viele Räume (Wohnküche, Wohnzimmer, HWR, Bad, Schlafzimmer, WC u kl Büro, Gäste u 1 weiteres Zimmer akzeptieren wir u.U auch im DG) im EG haben möchten, stellt sich nun die Frage wie wir das genehmigen lassen könnten und wie das Haus dann aussähe?
    Folgender B-Plan besteht:
    **2 Vollgeschosse (zwingend) d.h. i.DG 75% WF ü 2,30m Höhe
    **45° DN zwingend (das gefällt uns gar nicht!
    **Dachgauben sind erlaubt-kosten aber nur und wir bräuchten sie praktisch nicht..-wäre nur Kosmetik.
    **Gebäudehöhe max 6 Meter
    Das Grundstück hat eine Größe von ca 450m2 und es gilt eine GRZ v.0,7 und eine GFZ von 1,4
    Wir dachten eigentlich als Kompromiss an ein verseztes Pultdachhaus, da im Neubaugebiet direkt nebenan 3-geschossig m Staffelgeschoß (Penthauswohnungen) gebaut wird ( ca 5° DN)und wir dann das DG mit 75% WF ganz gut gestalten könnten.

    Welche Möglichkeiten sehen Sie? Was wäre zu beachten wenn wir eine Bauvoranfrage stellen würden? Haben Sie vielleicht eine gute Idee wie wir das Haus gestalten können ohne dabei riesigen überflüssigen Wohnraum zu haben? Ich würde mich sehr über Anregungen, Ideen und Mitteilungen zu meinen Fragen freuen. Evtl. auch ganz anders...?
    Sehr herzlichen Dank
    Name:

    Gudrun
     
  2. #2 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Ich bin Laie, aber beisst sich der B-Plan da nicht irgendwie mit der Gebäudehöhe?
    (Bei uns gilt 8,90 Maximum an Gebäudehöhe für 1-Geschossigkeit...)

    Staffelgeschosse bieten sich meiner Meinung für Gehbehinderung gar nicht an... versetztes Satteldach bauen wir auch, aber eigentlich ist diese Dachform eine Möglichkeit, das zweite bzw dritte Geschoss eher in ein halbes umzuwandeln...

    Euere B-Plan beisst sich ganz gewaltig mit Euren Vorstellungen.
    Kompromiss würde ich das nicht bezeichnen ;)

    P.s. das Neubaugebiet nebenan hat dann wohl einen anderen B-Plan?
     
  3. #3 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    Hallo Kriminelle,
    ja, das Baugebiet nebenan hat einen völlig anderen B-Plan. Dort entstehen sogar 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoß u. nur 3-5° DN. Also Kompromiss dachten wir daran alles Nötige auf der unteren Ebene zu bauen..w.schon erähnt und Gästezimmer und ein zusätzliches Zimmer im DG. Was i.DG übrig wäre könnten wir uns gut als Abstellfläche o. Bodenersatz vorstellen, da wir keinen Keller bauen.. Ich bin zwar gehbehindert aber ich kann durchaus gehen und auch Treppensteigen, weshalb wir alle wichtigen Räume auf einer Ebene haben wollen und vermeiden möchten jeden Tag die Treppe häufig gehen zu müssen.. Uns geht es aber vor allem auch um die Lage, die sehr innerstädtisch ist und wir sind schon etw. älter, Kinder a.d.Haus , jetztiges Haus m Keller riesig und Grundstück auch arbeitsintensiv.
    Die Gebäudehöhe v. 6 Metern bezieht sich auf die Außenwand von natürlichem Boden bis zum Anschluß Dach.
     
  4. #4 likema33, 29.06.2013
    likema33

    likema33

    Dabei seit:
    07.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherrin
    Ort:
    Würzburg
    Kannst Du den Bebauungsplan mal einstellen? So wird Dir niemand etwas sagen können. Welche Dachform ist denn eigentlich vorgeschrieben?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bist Du sicher, dass die zwei Vollgeschosse ZWINGEND sind. Bei einem 45° Dach wäre das dann ein 6 m breites Haus mit einem EG und einem ausgebauten DG.
    Irgendwie passen Deine Angaben vorn und hinten nicht zusammen!
     
  6. #6 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Wieso 6 Meter breit? 6 Meter Höhe!
    Würde heissen: EG+OG+DG mit 45Grad.... ???
     
  7. #7 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Hallo Gudrun, dann müsstest/könntest Du EG für alles Wichtige, OG für Abstell, Hobby und Gast und Puffer und DG kannst Du vermieten ;)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Gebäudehöhe = höchster Punkt des Bauwerks = First, wenn Sattelach Vorschrift.
    3 m für EG + Sockel + Decke
    3 m von Decke bis First macht bei 45° nach Adam Riese, Eva Zwerg und dem ollen Pytagoras 6 m Hausbreite (2*3m)

    Das kann ich grad noch ohne Taschenrechner
     
  9. #9 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Vielleicht wirklich mal den B-Plan einstellen ;)
     
  10. #10 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    Hallo LIKEMA33,
    Dn 45° zwingend oder mehr!
    Mein Scanner ist defekt-beantworte aber gern alle Fragen.
    Danke
     
  11. #11 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    Also: Im B-Plan steht, daß die Gebäudehöhe vom natürlichen Boden bis Anschluß Dach gemessen wird. Also wäre das EG und dann gleich DG mit einer WF von 75% des EG.Heißt für mich Erdgeschoß max 6Meter hoch plus Dach mit mindestens 45°.
     
  12. #12 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    OK, ja, so würde ich das auch sehen. ...doch im B-Plan steht, daß die Gebäudehöhe ab natürlichem Gelände bis zum Anschluß Dach gerechnet wird.
     
  13. #13 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Klingt nach Kirche :)

    Dach müsste dann mit Kniestock, damit es ein Vollgeschoss wird... verstehe ich das richtig?
     
  14. #14 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
  15. #15 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
  16. #16 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    Ich bin mit dem B-Plan überfordert und werde am Montag auf der Maatte des Bauamtes stehen und mir den Plan erklären lassen müssen.
     
  17. #17 tornadofan, 29.06.2013
    tornadofan

    tornadofan

    Dabei seit:
    27.06.2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Kassel
    B-Plan u Textfestsetzungen hab ich eingestellt. Vielleicht findet sich doch noch ein Weg...oder jemand erklärt mir was ich falsch interpretiert hab.?
    Danke u schönen Sonntag
     
  18. #18 Kriminelle, 29.06.2013
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.461
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Ist das eine Altstadtbebauung?
    Fahr doch mal hin und schau Dir den Altbestand an, die mussten sich schliesslich auch nach dem alten B-Plan richten.

    gute Nacht
     
  19. #19 MoRüBe, 30.06.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ralf:

    warum kommt mir das so bekannt vor??:mega_lol:
     
  20. #20 Baufuchs, 30.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach diesem BPlan ist Gebäudehöhe so definiert wie üblicherweise Traufhöhe.
    Zwingend 2-geschossig als kein Problem.
     
Thema:

Bauvoranfrage ..andere Dachneigung?

Die Seite wird geladen...

Bauvoranfrage ..andere Dachneigung? - Ähnliche Themen

  1. Bauvoranfrage zurückgezogen

    Bauvoranfrage zurückgezogen: Hallo liebe Forenmitglieder, wir befinden und gerade in einer sehr bescheidenen Lage. Wir haben im Februar 2023 ein Grundstück in Niedersachsen...
  2. Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage?

    Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage?: Hallo zusammen, weiß jemand ob lediglich der Antragsteller der Bauvoranfrage einen positiven/negativen Bescheid erhält oder auch der Eigentümer...
  3. Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen

    Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen: Guten Abend, Wir haben eine Ablehnung für unsere Bauvoranfrage erhalten. Geplant war ein 25qm großer Anbau, seitlich an ein Reihenendhaus In...
  4. Bauvoranfrage selbst einreichen?

    Bauvoranfrage selbst einreichen?: Guten Morgen, wir wollen ja in Niedersachsen einen Bungalow mit Garage bauen. Bevor ich das Grundstück kaufe, möchte ich ja wissen ob ich die von...
  5. Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun?

    Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun?: In unserem B-Plan Nr. 29 (Gemeinde Oststeinbek) steht unter anderem eine Mindestdachneigung von 32 Grad. Nun hat unser "Traumhaus" aber nur eine...