Fernwärme, Klärung Kostenübernahme Bauträger oder Bauherr s. Beitrag. Bitte um Rat.

Diskutiere Fernwärme, Klärung Kostenübernahme Bauträger oder Bauherr s. Beitrag. Bitte um Rat. im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und betreffend des Themas Bauen absoluter Laie. Umso mehr erhoffe ich hier sachlichen Rat und...

  1. #1 DJD34332, 29.06.2013
    DJD34332

    DJD34332 Gast

    Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und betreffend des Themas Bauen absoluter Laie.
    Umso mehr erhoffe ich hier sachlichen Rat und Hilfe zu finden.

    Nun zu meinem Anliegen:
    -der Bauträger wurde zur schlüsselfertigen Erstellung eines Hauses beauftragt
    -das Haus wird über Fernwärme beheizt (Fußbodenheizung)
    -im Bauvertrag wurde unter dem Punkt Heizung folgendes vereinbart:
    "Anschluss an die vom Fernwärmenetzbetreiber gelieferte Übergabestation (einschließlich Regelung)."
    -somit ist klar, dass ich die Kosten für die Übergabestation tragen muss
    -beim gemeinsamen Termin mit den örtlichen Stadtwerken und Bauträger hieß es seitens des Bauträgers nun,
    dass die standardmäßig gelieferte Übergabestation nicht genüge und ich zusätzlich die Installation von sogenannten Pumpen für Heizung und Warmwasser kostentechnisch übernehmen müsse. Dies ist ein nicht unerheblicher Betrag.
    -Nach diesem Treffen habe ich mit den Stadtwerken telefoniert und erhielt dort die Auskunft, dass die "Standard-Übergabestation" eine Regelung (Temperatur etc.) enthält und die Pumpen der Hausanlage bzw. -zentrale zugeordnet werden müssten
    -der Bauträger selbst behauptet aber, dass der Satz oben gem. Bauvertrag (Regelungen etc.) die Installation der Pumpen durch den Bauherrn enthalte

    Leider bin ich auch nach Recherche im Internet noch nicht viel schauer geworden und bitte daher um Rat und Info. Vielen Dank.
     
  2. HansH

    HansH

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    Hallo DJD,

    ich bin in der Sache Ahnungslos und gebe nur Rat bezüglich der Vorgehensweise:

    Ich würde beim Bauträger genau nach einer genauen (schriftlichen) Spezifikation der erforderlichen Übergabestation fragen. Dann bei dem (vielleicht auch bei mehreren) Fernwärmeanbietern nachfragen, ob sie entsprechende Anschlüsse anbieten. Eventuell zeigt sich dabei, dass man diese Pumpen grundsätzlich braucht -- dann denke ich, hätten Sie gute Karten.

    Viele Grüße
    Hans
     
  3. Julius

    Julius

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    Vermutlich ist es gar kein Bauträger.
    Daher: Wem gehört das Grundstück?
     
  4. #4 DJD34332, 29.06.2013
    DJD34332

    DJD34332 Gast

    Grundstückseigentümer bin ich selbst. Es geht um die Heizungsinstallation im Hause. Übergabestation muss durch mich gem. Bauvertrag gestellt werden. Dies ist auch kein Problem, aber die Pumpen für die beiden Kreisläufe gehören eigentlich zur Hauszentrale und somit nach meiner Ansicht durch den Bauträger zu stellen. Unter dem Punkt Heizung steht nur o.g. Passus. Frage ist gehören die Pumpen zur oben zitierten Regelung oder nicht?
     
  5. #5 ThomasMD, 29.06.2013
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    Dass es um die Heizung geht, ist uns schon klar.
    Julius fragte nach der Konstellation, um herauszufinden, wer für die Schnittstellenkoordination zuständig ist.
    Wie es scheint, liegt der schwarze Peter bei Dir.

    Du hättest vorher mit dem FW-Lieferanten den genauen Übergabepunkt zwischen Lieferanten- und Kundenanlage klären müssen. Erst danach kannst Du die Leistungspflicht des Bauunternehmers vereinbaren.

    Aber wass soll das Gejammer? So eine Hausnummer ist das bischen Heizkreis- und Speicherladepumpe doch nicht.

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  6. #6 DJD34332, 29.06.2013
    DJD34332

    DJD34332 Gast

    Mein Anliegen sollte keinesfalls wie "Gejammer" wirken.
    Aber zu verschenken hat man eben auch nichts. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 1500 Euro.
    Aber nach Deiner Aussage zählen diese Pumpen ja zur Regelung, so daß ich die Kosten tragen muss und nicht der Bauträger.
    Der Bauträger selbst hatte aber sämtliche Lieferbedingungen und technischen Voraussetzungen des FW-Lieferanten vorliegen, ebenso den Aufbau der Übergabestation. Seine Argumentation ist schlichtweg zur Regelung gehören die Pumpen.
    Danke für Eure Antworten.
     
  7. #7 ThomasMD, 29.06.2013
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    Wo habe ich was von "gehört zur Regelung" geschrieben? Zur Regelung gehört per se überhaupt nichts.
    Zu einer Schachtel Streichhölzer gehören auch keine Zigaretten.

    Eine Regelung regelt ein paar Ventile, Pumpen, u.U. Brenner usw.
    Aber das Zeugs gehört deswegen nicht zur Regelung.

    Meine Fernwärmestationen haben durch die Bank alle eine Regelung, Stellventile und Heizung sowie Speicherlade- und Zirkulationspumpen. Die kommen da aber nicht von selbst rein, sondern sind da, weil vertraglich vereinbart. Das hatte ich mit der Klärung zw. Anschlußnehmer und Fernwärmelieferant gemeint.
    Hättest Du wirklich einen Bauträger, hätte der die Schnittstelle zum Versorger klären müssen.

    1500 Glocken sind allerdings ganz hübsch für zwei oder drei Pumpen, ein Paar Armaturen usw. Da scheint jemand einige Verluste kompensieren zu wollen...
     
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