Unterscheidung gewachsener Boden / Auffüllung

Diskutiere Unterscheidung gewachsener Boden / Auffüllung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben aktuell einen kleinen Disput mit unseren Nachbarn: Diese haben ihr Grundstück massiv aufgefüllt, behaupten jetzt...

  1. #1 Knobler, 30.06.2013
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    Hallo zusammen,

    wir haben aktuell einen kleinen Disput mit unseren Nachbarn: Diese haben ihr Grundstück massiv aufgefüllt, behaupten jetzt aber, es seien nur ca. 20 cm gewesen. Wir mussten unser Grundstück an der Grenze dagegen abgraben. Erschwerend kommt hinzu, dass der Nachbar erwiesenermaßen auch einen Teil seines überschüssigen Aushubes bei uns "abgeladen" hat. Wir haben nun notwendige Stützmaßnahmen ergriffen, jedoch selbstverständlich nur für den von uns abgebrabenen Teil unseres gewachsenen Bodens (d. h. ohne die Erde des Nachbarn, die dieser unrechtmäßig zu uns herübergeworfen hat). Frage: Kann mir jemand von den Bodengutachern anhand dieses Bildes, das die Grenze zeigt, sagen, wo in etwa unser ursprünglicher gewachsener Boden verlief ? Oder wäre dies nur mit einer detaillierten Bodenanalyse vor Ort möglich ? 3.jpg

    Gruß Knobler
     
  2. #2 Wieland, 30.06.2013
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    Nach dem Querschnitt des Aushub sieht alles gewachsen aus !

    Sofern Sie auf Nummer Sicher gehen wollen sollten Sie einen Geologen konsultieren.

    Grüße.
     
  3. #3 wasweissich, 30.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    schmeiss deine glaskugel weg , die taugt nichts .

    der dunkle streifen kann (wird wahrscheinlich sein) die ursprüngliche oberdodenschicht sein .


    wie lange läge die aufschüttung zurück ? der lehmige boden ist in ein paar jahren so gesetzt , dass es kaum auffällt . ein geologe kann da schnell klarheit schaffen , und das auch (gerichts usw.) belastbar
     
  4. #4 Knobler, 30.06.2013
    Knobler

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    @wasweissich: die Aufschüttung liegt vermutlich 2-3 Jahre zurück. Kann ein Geologe hier auch den Zeitpunkt der Aufschüttung näherungsweise feststellen oder ist dies unmöglich ?
     
  5. #5 wasweissich, 30.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das kann der geologe besser beantworten als ich , aber ich denke , sollte kein problem sein , die stellen auch 20 jahre alte aufschüttungen fest :D
     
  6. KATMat

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    Bin zwar Geograph (mit Schwerpunkt Bodenkunde), freue mich aber trotzdem, was uns hier zugetraut wird.
    Bei Kenntnis der lokalen Geologie und Bodenbildung kann man zwar einiges sagen, aber mit einem Bild...
    Ich würde mich grundsätzlich wasweissich anschließen. Allerdings sieht mir der "humose" Horizont für eine frühere Ackernutzung (Lössboden?) etwas zu dünn aus.
    Kriterien für Auffüllung sind natürlich auch immer bodenfremde Bestandteile (Holzkohle, Metall, Plastik, ortsfremde steinbröckchen, Ziegel)
     
  7. #7 Gast vS, 01.07.2013
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    jepp - ob die unterlagernden Materialien auch aufgefüllt / umgelagert sind ?? Keine Ahnung - sieht aber erst einmal nicht so aus.

    Das Alter der Auffüllung lässt sich nicht ermitteln (also 2, 5, 10, 20 ... Jahre) - das funktioniert z.B. durch Vegetation ggf. nur in die andere Richtung oder bei älteren Auffüllungen auch durch die Art der Fremdbeimengungen.

    Iin deinem Fall aber: nein, da würde auch eine Untersuchung vor Ort nicht helfen.
     
  8. #8 Knobler, 15.07.2013
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    Danke erstmal für die Antworten. Der Zeitpunkt der Auffüllung kann demnach nicht genau festgestellt werden. Wie gesagt, ich gehe von 2-3 Jahren aus.

    Der Boden besteht lt. Baugrundgutachten aus feinsandigen Schluffen, steif und weich-steif. Könnte mir ein Baugrundgutachter durch Inaugenscheinnahme vor Ort sicher sagen, welche Höhe aufgefüllt wurde ?
     
  9. KATMat

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    Mit großer Wahrscheinlichkeit ja.
     
  10. Neutal

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    Mit etwas Chance hat vielleich noch jemand Aufnahmen des Grundstücks aus frühren Zeiten oder es gibt vermessungsprotokolle beim Erschliesser des Grundstücks.
     
  11. #11 Alfons Fischer, 17.07.2013
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    hat Ihnen das Grundstück denn vor 2-3 Jahren schon gehört oder haben Sie erst kürzlich gekauft?
     
  12. #12 Knobler, 17.07.2013
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    vor 2-3 Jahren war ich noch nicht Eigentümer, sondern erst seit einigen Monaten
     
  13. #13 Alfons Fischer, 17.07.2013
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    was wollen Sie denn dann von Ihrem Nachbarn? Der ist doch gar nicht Ihr Ansprechpartner! :konfusius
     
  14. #14 Knobler, 18.07.2013
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    Nun, er ist ja lt. Nachbarechtsgesetz verpflichtet, seine Erhöhung abzustützen. Dies hat er seit seiner Auffüllung vor 2-3 Jahren jedoch einfach nicht getan. Die Stadt hat dies als damaliger Grundstückseigentümer anscheinend jedoch nicht interessiert...und nun stellt er sich hin und behauptet, er hätte ganz rechts nur ca. 20 cm aufgefüllt, obwohl es nachweislich deutlich mehr war.
     
  15. #15 Gast vS, 18.07.2013
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    na, da wird noch viel Freude aufkommen ...

    noch einmal: die Auffüllung lässt sich nachweisen, aber Alter, Herkunft, Verursacher ... das verrät die Auffüllung nicht
     
  16. Casa

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    Wie wäre es denn wenn du Einsicht in die Baugenehmigung des Nachbarn nimmst (Als Nachbar hast du das Recht). Hier lässt du überprüfen ob der Nachbar die Höhen eingehalten hat. Geländeaufschüttungen sind nach meiner Kenntnis auch genehmigungspflichtig. Hat er sich an die genehmigten Höhen gehalten kannst du deine Regressansprüche wahrscheinlich in den Wind schießen. Zu der Aufschüttung auf deinem Grundstück würde ich als Richter sagen das zu dem Zeitpunkt als du es gekauft hast doch die Aufschüttung deutlich zu erkennen war, und selbst wenn nicht hast du das Grundstück gekauft wie besehen. Wieso auf einmal die Aufregung?
    Nur mit Bodenproben glaub ich kaum das du nachweisen kannst das das Erdreich vom Nachbarn ist. Könnte ja auch ein Kelleraushub von 3 Häuser weiter sein. Du brauchst Zeugenaussagen und Fotos. Unterschätze nicht die Gefahr das auf einmal das Bauamt von dir verlangt die "illegale" Aufschüttung zu beseitigen, und dein Grundstück auf Ursprungshöhe zu bringen, das wäre wahrscheinlich noch teurer als eine Stützwand. Auch wenn du das Grunstück wie du schreibst von der Stadt gekauft hast, bei uns ist es nämlich so das das Bauordnungsamt und das Liegenschaftsamt da völlig andere sichtweisen haben können.
     
  17. #17 Knobler, 19.07.2013
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    Guter Tipp, ich werde auf dem Bauamt nachhaken.

    Letztlich geht es hier um 2 Dinge: einmal um die illegale Entsorgung von Erde auf meinem Grundstück. Dies ist aber alles schon abgegraben und abtransportiert. Jedoch war aufgrund dessen ja der Unterschied zum Grundstück des Nachbarn nicht so groß, wie es korrekt gewesen wäre !

    Und andererseits geht es darum, dass er die Höhe seiner Auffüllung bestreitet. Der Nachbar hat also 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Er sparte sich die Abfuhrkosten und stellte gleichzeitig die Höhe seiner Auffüllung niedriger dar, als sie ist, indem er bei uns auffüllte. Und ich weigere mich definitiv, dies zu akzeptieren. Und man kann sich doch sicherlich auch nicht hinstellen und sagen, nach 2-3 Jahren sei es gewachsener Boden ? Dies dauert ja Jahrzehnte oder ?
     
  18. #18 derjacky, 20.07.2013
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    Mal eine ganz andere Meinung:

    Klar kann man jetzt mit Anwalt, Akteneinsicht und Gericht kommen...
    klar wird der Nachbar dann einen Teil der Kosten gerichtlich aufgebrummt bekommen....
    klar wird ein Teil der Gerichtskosten an dir hängen bleiben...
    KLAR WIRST DU AUF JEDEN FALL MIT DEM NACHBARN STREIT BEKOMMEN UND DICH DIE NÄCHSTEN 20/30 JAHRE UNWOHL AUF DEINEM GRUNDSTÜCK FÜHLEN....

    Warum also nicht nochmal mit dem Nachbarn in Ruhe reden und ggf. sogar die Kröte an Mehrkosten für die Abstützung schlucken, auch wenn du es als ungerecht empfindest, das hast du in 2 Jahren vergessen.
    Einen Gerichtsstreit vergisst keine Partei so schnell.
    Und gegenüber den Gesamtkosten ist das doch nur Firlefanz, oder?
     
  19. #19 Knobler, 20.07.2013
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    @derjacky: grundsätzlich teile ich Deine Meinung. Jedoch habe ich bereits eine L-Steinwand durch eine Fachfirma erstellen lassen. Und dies so großzügig, so dass wir insgesamt inkl. einer zusätzlichen Abböschung weit mehr als den gewachsenen Boden abstützen können (!) Dieser liegt gemäß mir inzwischen vorliegenden Daten deutlich darunter - nämlich genau beim dunklen Streifen, der hier ja von verschiedenen Usern als Mutterboden identifiziert wurde. Wie weit soll ich dem Nachbarn denn noch entgegen kommen ?

    Und ich soll jetzt neben den ohnehin schon bestehenden Einschränkungen wie weniger Sonnenlicht durch die nachbarliche Auffüllung einen Teil meiner teuer erstellten L-Steine ersetzen lassen ? Ohne Grund ? Würden Sie Ihrem Nachbarn einige Tausend EURO schenken, nur damit er sich zuhause kaputt lacht über Sie ??
     
  20. #20 Gast vS, 20.07.2013
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    Die wären für uns - so als Fakten - naürlich auch interessant.

    Ansonsten, befürchte ich (sollten diese nicht entsprechend rechtlich belastbar sein), renne Sie nur gegen Ihre eigenen L-Steine ....

    Ich weiß jetzt nicht, ob Sie schon einen Rechtsbeistand haben ... wenn nicht - bevor es sich weiter auswächst - würde ich mal grundsätzlich Ansprüche und Machbarkeit klären lassen ..,

    weil, meine Auffassung ist und bleibt erst mal = außer Kopfschmerzen wird es Ihnen so nichts einbringen.
     
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