probleme mit dem bauträger, gesetze,

Diskutiere probleme mit dem bauträger, gesetze, im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten tag , Ich habe ein kleines problem mit meinem bauträger. Kann mir jemand sagen ob es eine mindest entfernung von einem haus zum...

  1. #1 denis5586, 01.07.2013
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    Guten tag ,

    Ich habe ein kleines problem mit meinem bauträger.

    Kann mir jemand sagen ob es eine mindest entfernung von einem haus zum nächsten grundstück gibt ?

    Bei mir ist es so, dass mein wohnraumfenster im keller so gut wie keinen lichteinfall hat weil nur 77 cm da sind um einen lichtschacht zu bauen bis zum nachbarn.
    Jetzt kommt noch hinzu das er vor dieses fenster noch ein rohr der regenentwässerung legen will weil er ja nicht auf das nachbargrundstück darf.


    Ich wurde mich freuen wenn mir hier jemand helfen kann.


    Mfg denis
     
  2. Neutal

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    ??? Hattet Ihr denn vorab keinen Plan wo das Haus steht?
     
  3. #3 Thomas B, 01.07.2013
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    Dann wird es sich wohl kaum um einen Wohnraum handeln...

    An Wohn (bzw. aufenthalts)räume sind verschiedene Maßgaben geknüpft um als solche genutzt werden zu können. Das sind die Raumhöhe, die Möglichkeit der Belichtung und Belüftung, sowie die Sichersetllung von mind. 2 Fluchtwegen (Bsp: 1. Fluchtweg: Tür. Ist diese blockiert (weil zB Feuer im Flur wütet) nimmt man flugs den 2. Fluchtweg: Fenster). Fluchtwege wiederum haben auch gewisse Anforderungen, die es einzuhalten gilt.
     
  4. #4 Schwarz, 01.07.2013
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    rheinberg? nordrhein-westfalen?

    mindestabstände gegenüber grundstücksgrenzen und anderen gebäuden werden in der landesbauordnung geregelt.

    http://www.feuertrutz.de/landesbauordnungen.html

    hier §6 "abstandflächen" suchen.

    sollten in der regel mindestens 3m sein, falls sich nicht anhand des nachweises der abstandsflächen oder eventueller anderer regelungen andere größere oder z.b. durch baulasten kleinere abstände ergeben.

    77cm finde ich jetzt erst einmal sehr "seltsam". habt ihr wirklich vorher keinen plan gehabt, wo so etwas eingetragen ist? oder (bauträger?) werdet ihr nachträglich in irgendeiner form herausparzelliert?

    sachverstand vor ort einkaufen ist hier, glaube ich, ein guter rat.

    schwarz
     
  5. #5 denis5586, 01.07.2013
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    Schonmal danke für die ratschläge und erklärungen. Ich werde wohl mal beim anwalt vorbei schauen
     
  6. #6 wasweissich, 01.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wird ein bauträgerreihenhaus sein , und da ist die fensterlaibung 77cm ab komunwandfuge (falls es die gibt) gemessen
     
  7. #7 denis5586, 02.07.2013
    denis5586

    denis5586

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    IMG-20130627-WA0010.jpg CAM00416.jpg

    Das sind mal 2 bilder zum anschauen.
    Ich habe die pläne natürlich vorher gesehen aber leider nicht darauf geachtet. Aus unwissenheit. Finde es einfach nur tierisch eng.

    Vorallem kommen da noch 2 steinreihen drauf ...

    Als notausgang kommt wohl ein drittes fenster in frage. Dieses kann ich soweit ich will in meinen garten legen.

    Mfg denis

    Als notausgang kommt wohl ein drittes fens
     
  8. #8 Baufuchs, 02.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist das für ein Aufenthaltsraum, der hinter diesem Fenster liegt?

    OT:
    Ein Fenster, dass Du in den Garten legst wird nicht als 2. Rettungsweg anerkannt.:biggthumpup:

    Leg es besser auf die Strasse.
     
  9. Julius

    Julius

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    Hast Du mal eine Lageplan des Gebäudes?
     
  10. #10 denis5586, 02.07.2013
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    Ich kann es ja nochmal ausbauen lassen und auf die strasse legen.

    Dahinter ist mein schlafzimmer, des weiteren sind unten noch bad und ankleidezimmer
     
  11. #11 denis5586, 02.07.2013
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    Das habe ich gerade als einziges zur hand

    1372769065822.jpg


    Es geht um das linke haus. Links daneben ist eine große asphaltierte platte die zu einem weiteren gebäude gehört. Von dort aus läuft das wasser auch noch in die richtung meines hauses weil es zu mir abfällig ist
     
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