Hintergrundinformationen bei der Suche nach einem Gutachter

Diskutiere Hintergrundinformationen bei der Suche nach einem Gutachter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem ich mit den Forumsteilnehmern hier meine Baumängel bei der KWL und der Heizung aufgedeckt und besprochen habe, möchte ich Euch...

  1. vOlli

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    Hallo,

    nachdem ich mit den Forumsteilnehmern hier meine Baumängel bei der KWL und der Heizung aufgedeckt und besprochen habe, möchte ich Euch bitten, mir bei der Auswahl eines Gutachters für ein privates Beweissicherungsverfahren zu unterstützen.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73251-Zentrale-Wohnraumbel%FCftung-und-L%E4rm
    http://www.bauexpertenforum.de/show...rmepumpe-verbessern-Zusammenfassung-von-Tipps

    Worauf soll ich achten, welche Dokumente soll der Gutachter vorlegen?

    Wie ist es zu beurteilen, wenn der Gutachter nicht "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist?

    Ist eine Versicherungspolice vorzulegen?

    Mit welchen Fragen kann ich im Vorfeld herausbekommen, ob der Gesprächspartner der richtige für meine Wünsche ist (unabhängig und vor Gericht glaubhaft)

    In welche Fallen kann ich bei der Beauftragung eines Gutachters treten?

    Welcher Preis ist für ein objektives Gutachten (Stundenhonorar) mit Ausblick und Wertschätzung zur Mangelbeseitigung fair?

    Vielen Dank für die Unterstützung.
    Gruss
     
  2. vOlli

    vOlli

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    Zusatzfrage: Kann die Fragestellung beantwortet werden oder ist die Beantwortung kritisch?

    Danke!
     
  3. H.PF

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    Du suchst also gerade einen Sachverständen für die Suche nach einem Sachverständigen...
     
  4. vOlli

    vOlli

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    Ich suche jemanden, der mir die Frage beantwortet, was einen Sachverständigen auszeichnet und wie ich einen guten von einem schlechten unterscheide. Genauso hätte ich gerne die Frage beantwortet, welche Unterschiede ggf. ein Richter bei der Vorlage eines Sachverständigen macht, wenn dieser öffentlich vereidigt ist oder nicht.

    Genaus wie mit Baufirmen, denen im Vorfeld der Vertragsanbahnung nicht die richtigen Fragen gestellt habe, lese ich hier von negative Erfahrungen bei der Wahl eines Sachverständigen.

    Diese negative Erfahrung möchte ich minimieren. Daher die Fragestellung, worauf ich achten sollte.

    Gruss
     
  5. kike

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    Zu der Frage wie man einen guten Sachverständigen erkennt kann ich leider auch nur wenig beitragen, aber was ich zuerst hinterfragen würde ist: Was willst du denn mit einem "privatem Beweissicherungsverfahren" erreichen?

    Ggf. könnte die Beiziehung eines Baurechtsanwalts sinnvoll sein, denn der kann dann eher die richtigen Fragen stellen und hat in der Regel auch einen gewissen Überblick, welcher (wenn es ein außergerichtliches Verfahren sein sollte) Gutachter geeignet sein könnte.
     
  6. vOlli

    vOlli

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    Die Sache liegt ja beim Anwalt. Der will nur am Ende nicht derjenige sein, der sich für ein schlechtes Gutachten verantwortlich fühlen möchte. Ich hoffe nicht, dass es ein Hinweis dafür ist, dass er die Situation für schlecht einschätzt. Mithilfe meiner grösstmöglichen Versuche objektiv zu sein, sollten aber in der Lieferung wesentliche Mängel vorliegen, die zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigen.

    Grund für das private Beweissicherungsverfahren ist, dass ich mit dem Lieferanten für meine technischen Geräte in Zukunft nichts mehr zu tun haben will.

    Schlage ich den Weg des gerichtlichen Beweisverfahrens ein, muss ich am Ende die Ausbesserungsarbeiten mit dem aktuellen Lieferanten bewerkstelligen - das Vertrauen wurde aber massgeblich zerstört. Zumindest diese Möglichkeit der Wahlfreiheit möchte ich mir noch schenken....

    Gruss
     
  7. kike

    kike

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    Ich habe mir die beiden Threads noch nicht komplett durchgelesen - aber warum glaubst du, dass es einen Unterschied bei der Frage wer die festgestellten Mängel beseitigen kann/darf zwischen einem gerichtlichen Beweisverfahren und einem "privaten" geben sollte?

    Was spricht dagegen erst Mal einen Gutachter mit einer ersten Sichtung zu beauftragen, dann siehst du auch schon, in welche Richtung das Ganze geht?
     
  8. H.PF

    H.PF

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    Kike, ein gerichtlich bestellter Gutachter beantwortet DIE Fragen, die ihm gestellt sind., der Private arbeitet genau DIESE Fragen aus. Man braucht beides...
     
  9. vOlli

    vOlli

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    Ich hatte bereits einen sog. Sachverständigen im Haus. Er hat mir ein Gutachten zur Durchsicht gegeben. Dort stand nichts weiter als die Mängelauflistung mit möglichen Ursachen - die Mängel habe ich ihm fast "wortwörtlich" vorgekaut. Der Anwalt ist der gleichen Meinung, dass diese Ausarbeitung sehr dürftig ist. Jetzt will ich aber auch nicht 5 x 2-3 Stunden mit einem SV investieren, sonder einen finden, der mir entsprechende Ausarbeitungen liefert. Ich hab auch nen Job, den ich ausführen muss. Jammern aus.

    Privates Beweisverfahren in Verbindung mit Rücktrittserklärung vom Vertrag: Ich habe für den Fall, dass ich gewinne, die Rechtsfolge für den Lieferanten in der Hand, kann den Lieferanten aus dem Haus jagen und die Mangelbeseitigung selbst regeln sowie Schadenersatz fordern, wenn ich zu Recht zurückgetreten bin.

    Gerichtliches Beweisverfahren: Es wird vom Gericht ein Gutachter beauftragt, der meine deklarierten Mängel bestätigt / nicht bestätigt. Der Richter entscheidet - auch wenn ich gewinne, was weiter passiert. Er kann meinen aktuellen Lieferanten, der mich bereits von seiner hohen Inkompetenz überzeugt hat verurteilen nachzuliefern. Der Richter kann also entscheiden, dass ich die Mangelbeseitigung nicht mit einem Alternativlieferanten bestreite.

    Jemand der mir eine KWL liefert, aber keine Ahnung hat, was ein Telefonieschalldämpfer ist, sollte aus meinem Haus verbannt werden! daher brauche ich einen SV, dessen Wort und UNABHÄNGIGE Schlußfolgerung ernst zu nehmen ist.

    Es stellt sich also die Frage, ob ich auf Zertifizierungen achten soll, auf einen öffentlich Vereidigten, einen bei der IHK gelisteten oder auf andere Dinge achten soll.

    Mir liegt eine Auftragsbestätigung eines SV vor, bei dem ich zitter, ob er in der Lage ist, meine Anforderungen zu erfüllen. Ich habe ein Angebot erwartet und eine Auftragsbestätigung nach dem gemeinsamen Telefonat bekommen. Der Betreff Auftragsbestätigung ist so gross geschrieben, dass es den Anschein erweckt, dass hierüber die Intention nochmal klar ausgedrückt wird. Zudem steht dort "Sachverständigen-Beurteilung" - ist das das was ich brauche? Oder benötige ich ein SV-Urteil? Oder ein Gutachten. Oder sind am Ende alle Begriffe gleich einzuordnen.

    Schlimm genug, dass ich ein Gutachten benötige. Ich will bei der Auswahl des SV nicht die nächste Fehlerquelle öffnen...

    Gruss, vOlli
     
  10. #10 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klär mich doch mal auf, was Du mit "wenn ich gewinne" meinst.
     
  11. vOlli

    vOlli

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    Ich gewinne bedeutet: Ich bin in der Lage, die bestehenden Mängel als wesentliche Mängel in der Lieferleistung so nachzuweisen, dass sie zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigen.
     
  12. kike

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    Beim selbstständigen Beweisverfahren werden aber lediglich (Tat)sachen festgestellt. Deshalb meine Frage.
     
  13. #13 Baufuchs, 04.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @vOlli

    An Dein Privatgutachten ist der Lieferant/Unternehmer nicht gebunden, der kann das als Parteingutachten ablehnen.

    Außerdem berechtigt Dich eine Mängelauflistung/Gutachten nicht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag, die Regeln zu Nacherfüllung/Fristen etc./Rücktritt wg. Unzumutbarkeit finden sich im BGB.

    Im übrigen wird kein Gutachter rechtliche Schlussfolgerungen a la "Mängel sind so gravierend, dass ein Rücktritt vom Vertrag angeraten scheint" in ein Gutachten schreiben.
     
  14. vOlli

    vOlli

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    Wahrscheinlich hast Du Recht.
    Nur soll er auf der Basis des Gutachtens das Gegenteil bewisen.

    Auf Basis des Rechtsanwalts habe ich folgende Info erhalten: Ich habe den Lieferanten seit Juli 2012 mit erheblichen Mängeln konfrontiert. Sind diese wesentlich, berechtigen diese zum Rücktritt vom Werkvertrag. Bislang ist die Wesentlichkeit eine Vemutung. Der SV soll die Wesentlichkeit der Mängel, die mehrfach angemahnt wurden und zur Beseitigung zur Disposition standen bestätigen. Bestätigt er die, ist ein Rücktritt geplant mit Folge der Rückabwicklung. Nach Rückabwicklung sind die Mämgel nicht beweisbar - daher das Gutachten vor Rückabwicklung.

    Sollte der Lieferant rückabwickeln, ist der Mangel der Lieferung nur mit Gutachten beweisbar - daher meine Penetration diese Gutachten wasserdicht erstellen zu wollen.

    Hilft das?
     
  15. kike

    kike

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    M.E. ist das alleinige private Gutachten für das, was du erreichen willst nicht die beste Lösung im Sinne von "wasserdicht", denn WENN es zu einer gerichtlichen Klärung kommt ist dieses Gutachten eben nur ein Parteivortrag, dem der Richter folgen kann, aber nicht muss.

    Die Feststellungen eines selbständigen Beweisverfahrens können dagegen nur in besonderen Ausnahmefällen (offensichtliche Unrichtigkeit) angegriffen werden. Es ist halt wichtig, das dein Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Gutachter die richtigen Fragen stellt.

    Das selbständige Beweisverfahren dauert halt ein wenig, dafür gibt es aber mehr Sicherheit und nach den Feststellungen kannst du dann (so sie deine Einschätzung bestätigen) mit weniger Risiko den Werkvertrag kündigen.
     
  16. vOlli

    vOlli

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    Hi Baucfuchs,

    ich habe natürlich angemahnt und die Nachbesserung eingefordert.
    Ob gravierende Mängel vorliegen, wird der Richter entscheiden, die Aufgabe meines Anwalts ist, diese juristisch einwandfrei zu formulieren und ander Formalitäten einzuhalten.

    Ich muss der ganzen Sache ehrlich gegenüber stehen und nicht übertrreiben und versuchen sachlich zu bleiben.
     
  17. kike

    kike

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    Antwort zum 1. Absatz von #7 würde mich ja schon interessieren..
     
  18. vOlli

    vOlli

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    Sorry - dachte ich hätte das beantwortet:

    Die Frage lautet:

    warum glaubst du, dass es einen Unterschied bei der Frage wer die festgestellten Mängel beseitigen kann/darf zwischen einem gerichtlichen Beweisverfahren und einem "privaten" geben sollte?

    Antwort ist in #9:

    Privates Beweisverfahren in Verbindung mit Rücktrittserklärung vom Vertrag: Ich habe für den Fall, dass ich gewinne, die Rechtsfolge für den Lieferanten in der Hand, kann den Lieferanten aus dem Haus jagen und die Mangelbeseitigung selbst regeln sowie Schadenersatz fordern, wenn ich zu Recht zurückgetreten bin.

    Gerichtliches Beweisverfahren: Es wird vom Gericht ein Gutachter beauftragt, der meine deklarierten Mängel bestätigt / nicht bestätigt. Der Richter entscheidet - auch wenn ich gewinne, was weiter passiert. Er kann meinen aktuellen Lieferanten, der mich bereits von seiner hohen Inkompetenz überzeugt hat verurteilen nachzuliefern. Der Richter kann also entscheiden, dass ich die Mangelbeseitigung nicht mit einem Alternativlieferanten bestreite.

    ====

    In Kurzform und anders erklärt:

    Mit dem privaten Beweisverfahren unterstütze ich meine Absicht vom Vertrag zurückzutreten und versuche die Rechtsfolge des Schadenersatzanspruchs abzusichern. Mein privates Interesse des Vertragsrücktritts steht im Mittelpunkt. Die Beweissicherung erfolgt bevor das Gericht eingeschaltet wird und ich benötige das Gutachten, um beispielsweise nach dem Rückbau eines Gewerkes nachweisen zu können, dass mein Rücktritts auf der basis von Mängeln, die nicht beseitigt wurden, begründet war.

    Beim gerichtlichen Beweisverfahren geht es wie in #8 erklärt darum, zu beweisen, dass tatsächlich Mängel vorliegen, die der Lieferant zu verantworten hat. Das Gericht würde nach dem Beweis dem Lieferant die Mangelbeseitigung per Urteil auferlegen. Die Mangelbeseitigung und der der sie bezahlen soll stehen im Mittelpunkt.

    Wer hat mir das so in zähen stundenlangen Gesprächen beigebracht: 2 Anwälte in einer Anwaltskanzlei. Es ist nicht ganz einfach diese juristsiche Feinheiten (die für einen Jurist klar sind) zu verstehen.

    Gruss
     
  19. kike

    kike

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    Das habe ich (bin in ähnlicher Lage wie du) anders verstanden. Bin aber auch nur Laie.

    Nach meinem Verständnis bedeutet das selbständige Beweisverfahren nicht, dass es einen Prozess geben muss. Auch deine Abgrenzung der Folgen stimmen m.E. nicht "Der Richter entscheidet - auch wenn ich gewinne, was weiter passiert. " - auch beim selbständigen Beweisverfahren kannst du den Vertrag immernoch kündigen.

    Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens ist -soweit ich das verstanden habe-, dass der erhobene Beweis eben in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren nur noch sehr schwer von der Gegenseite angegriffen werden kann.
     
  20. vOlli

    vOlli

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    Dann lass uns das mal durchgehen:


    Habe ich auch geschrieben. Es beschreibt lediglich den Vorgang, dass Du mit einem privat beauftragten Gutachter Beweise sammelst. Dieser Vorgang hat bis dahin nichts mit dem Gericht zu tun.

    Hier bringst Du die zwei Dinger durcheinander.

    privates Gutachten: Es ist beauftragt und erstellt und hat erstmal keine Bedeutung. Auf Basis der Mängel entscheiden wir uns jetzt eine Willenserklärung abzugeben, die eine neue rechtliche Situation herbeischafft. Ich spreche von einer einseitigen Willenserklärung, die nicht der Zustimmung der Gegenseite bedarf. Dies könnte der Rücktritt vom Vertrag sein, wodurch die Rückabwicklung initiiert wird. Holt der Lieferant die Sachen ab und gibt Dir das Geld zurück ist alles paletti. Holt er die Sachen ab und gibt Dir das Geld nicht zurück, knallts. Er sagt, dass Du zurückgetreten bist und er hat deshalb die Sachen abgeholt. Er könnte behaupten, dass Du grundlos zurückgetreten bist und verwehrt die Rückzahlung von Kaufpreis, Montagekosten und ggf. Schadenersatz. Du wirst Dir das wahrscheinlich nicht gefallen lassen und willst den Betrag gerichtlich einfordern, mit der Begründung, dass Du rechtmässig wegen erheblicher Mängel und nicht erfolgter Beseitigung zurückgetreten bist. JETZT kommt erst das private Gutachten ins Spiel. Alle Teile sind abgebaut und durch den Lieferanten zurückgeholt worden. Ein Beweis der Mangelhaftigkeit ist faktisch nicht mehr nachweisbar - dies ist nur noch mit dem zuvor erstellten Privatgutachten möglich. JETZT brauchst Du es.

    vom gericht bestellter Gutachter: Die gesamte zeitliche Kette und die Intention ist hier anders. Alles ist noch mangelhaft verbaut und Du hast Deinen Lieferanten erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Über einen Anwalt lässt Du vor Gericht Klage gegen den Lieferanten erheben, mit dem Ziel, dass die Mängel beseitigt werden. Vor Gericht verneint aber der Lieferant , für die von Dir vorgetragenen Mängel verantwortlich zu sein. Hier wird als das Gericht einen Gutachter einsetzen, der ein entsprechendes Gutachten bzgl. der tatsächlichen Mängel erstellt und anhand der Verträge die Verantwortlichkeit ermittelt. Kommt als Ergebnis dieses Gutachtens heraus, dass Dein Lieferant verantwortlich ist, wird der Rciht zu dessen Lasten die Beseitigung der Mängel veranlassen sowie diesem die Gerichtskosten auferlegen. Der Richter entscheidet aber auch, ob Dein Lieferant beispielsweise Ersatzlieferung tätigen muss oder Aubesserungsarbeiten erledigen muss. Du kannst zwar einen Antrag stellen, welcher die Rücknahme des gelieferten Gewerkes beinhaltet, allerdings wird ein Richter definitiv auf Shcadensbegrenzung aus sein und dem Lieferanten wahrscheinlich ermöglichen den Schaden selbst zu beseitigen - insofern der Richter die grundsätzliche Lieferfähigkeit des Lieferanten nicht anzweifelt.

    Diese Vermutung kann zutreffen - muss aber nicht zwangsläufig.

    Trittst Du vom Vertrag zurück wie oben geschildert und es erfolgt ein Rückbau, kann der Lieferant auch nicht mehr beweisen, dass das von Ihm gelieferte Gewerk mangelfrei war. Du wirst aber nur vor Gericht stehen, wenn Du beim Rücktritt vom Vertrag die Rückabwicklung und Schadenersatz einforderst und dieser nicht gezahlt wird. Zwischenzeitlich wurde jedoch das Gewerk vom Lieferanten zurückgebaut.
    Vor Gericht steht es dann bzgl. Meinungsunterstützender Gutachten 1:0 für Dich. Das bedeutet aber nicht, dass Du dann auch Dein Geld bekommst. Der Richter wird dann entscheiden:

    1) Lagen Mängel (ja lt. priv. Gutachten)
    2) waren die Mängel für das Gewerk wesentlich ((ja lt. priv. Gutachten) ==> das wird der Lieferant versuchen zu bezweifeln
    3) Wenn der Richter Deinem Gutachten Glauben schenkt, wird er den Lieferanten zur Auszahlung des Wertes der gelieferten und Rückabgewickelten Gegestände verurteilen - tut er das nicht, hast Du weder die Gegenstände inkl. Montage noch die Kohle, die Du aus dem Rücktritt erwartest.
    4) Schadenersatz: Wie es damit aussieht, ob bei einer Bejahung von Punkt 3 in jedem Fall Schadenersatz gezahlt werden muss, weiss ich noch nicht. Ich bin gerade bei der Sammlung der Beweise.

    Ich glaube ich habs jetzt nochmal ausführlich beschrieben.

    Gruss, vOlli
     
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Hintergrundinformationen bei der Suche nach einem Gutachter

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