Hintergrundinformationen bei der Suche nach einem Gutachter

Diskutiere Hintergrundinformationen bei der Suche nach einem Gutachter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann lass uns das mal durchgehen: Das habe ich (bin in ähnlicher Lage wie du) anders verstanden. Bin aber auch nur Laie. Nach meinem...

  1. vOlli

    vOlli

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    Dann lass uns das mal durchgehen:


    Habe ich auch geschrieben. Es beschreibt lediglich den Vorgang, dass Du mit einem privat beauftragten Gutachter Beweise sammelst. Dieser Vorgang hat bis dahin nichts mit dem Gericht zu tun.

    Hier bringst Du die zwei Dinger durcheinander.

    privates Gutachten: Es wird privat beauftragt und erstellt und hat erstmal keine Bedeutung für den Vertragsinhalt zwischen Dir und dem Liefaranten. Auf Basis von Mängeln entscheiden wir uns bezogen auf das mangelhaft gelieferte Vertragsverhältnis mit einem Lieferanten eine Willenserklärung abzugeben, die eine neue rechtliche Situation herbeischafft. Ich spreche von einer einseitigen Willenserklärung, die nicht der Zustimmung der Gegenseite bedarf. Dies könnte der Rücktritt vom Vertrag sein, wodurch die Rückabwicklung initiiert wird. Holt der Lieferant die Sachen ab und gibt Dir das Geld zurück ist alles paletti. Holt er die Sachen ab und gibt Dir das Geld nicht zurück, knallts. Er sagt, dass Du zurückgetreten bist und er hat deshalb die Sachen abgeholt. Er könnte behaupten, dass Du grundlos zurückgetreten bist und verwehrt die Rückzahlung von Kaufpreis, Montagekosten und ggf. Schadenersatz. Du wirst Dir das wahrscheinlich nicht gefallen lassen und willst den Betrag gerichtlich einfordern, mit der Begründung, dass Du rechtmässig wegen erheblicher Mängel und nicht erfolgter Beseitigung zurückgetreten bist. JETZT kommt erst das private Gutachten ins Spiel. Alle Teile sind abgebaut und durch den Lieferanten zurückgeholt worden. Ein Beweis der Mangelhaftigkeit ist faktisch nicht mehr nachweisbar - dies ist nur noch mit dem zuvor erstellten Privatgutachten möglich. JETZT brauchst Du es, um die Mangelhaftigkeit nachzuweisen, die ja nur so lange Bestand hatte, bis die geschuldete Lieferung zurückgebaut wurde.

    vom gericht bestellter Gutachter: Die gesamte zeitliche Kette und die Intention ist hier anders. Alles ist noch mangelhaft verbaut und Du hast Deinen Lieferanten erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Über einen Anwalt lässt Du vor Gericht Klage gegen den Lieferanten erheben, mit dem Ziel, dass die Mängel beseitigt werden. Vor Gericht verneint aber der Lieferant , für die von Dir vorgetragenen Mängel verantwortlich zu sein. Hier wird das Gericht einen Gutachter einsetzen, der ein entsprechendes Gutachten bzgl. der tatsächlichen Mängel erstellt und anhand der Verträge die Verantwortlichkeit ermittelt. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Gutachter ausschliesslich die von Dir vorgetragenen Mängel überprüft - nichts anderes. Hast Du als Laie die Mängelliste erstellt und ist diese fehlerhaft, kannst Du richtig Pech haben. Daher gab es bereits einen Einwand, dass Du ggf. 2 Gutachter benötigst. Privat im Vorfeld um die Mängel vollständig zu dokumentieren, während das Gericht mit Beginn der Verhandlung über einen weiteren Gutachter die Mängel bestätigen lässt. Kommt als Ergebnis dieses Gutachtens heraus, dass Dein Lieferant verantwortlich ist, wird der Richter zu dessen Lasten die Beseitigung der Mängel veranlassen sowie diesem die Gerichtskosten auferlegen. Der Richter entscheidet aber auch, ob Dein Lieferant beispielsweise Ersatzlieferung tätigen muss oder Aubesserungsarbeiten erledigen muss. Du kannst zwar einen Antrag stellen, welcher die Rücknahme des gelieferten Gewerkes beinhaltet, allerdings wird ein Richter definitiv auf Schadensbegrenzung aus sein und dem Lieferanten wahrscheinlich ermöglichen den Schaden selbst zu beseitigen - insofern der Richter die grundsätzliche Lieferfähigkeit des Lieferanten nicht anzweifelt.

    Diese Vermutung kann zutreffen - muss aber nicht zwangsläufig.

    Trittst Du vom Vertrag zurück wie oben geschildert und es erfolgt ein Rückbau, kann der Lieferant auch nicht mehr beweisen, dass das von Ihm gelieferte Gewerk mangelfrei war. Du wirst aber nur vor Gericht stehen, wenn Du beim Rücktritt vom Vertrag die Rückabwicklung und Schadenersatz einforderst und dier nicht gezahlt wird. Zwischenzeitlich wurde jedoch das Gewerk vom Lieferanten zurückgebaut.
    Vor Gericht steht es dann bzgl. Meinungsunterstützender Gutachten 1:0 für Dich. Das bedeutet aber nicht, dass Du dann auch Dein Geld bekommst. Der Richter wird dann entscheiden:

    1) Lagen Mängel vor (ja lt. priv. Gutachten)
    2) waren die Mängel für das Gewerk wesentlich ((ja lt. priv. Gutachten) ==> das wird der Lieferant versuchen zu bezweifeln
    3) Wenn der Richter Deinem Gutachten Glauben schenkt, wird er den Lieferanten zur Auszahlung des Wertes der gelieferten und Rückabgewickelten Gegestände verurteilen - tut er das nicht, hast Du weder die Gegenstände inkl. Montage noch die Kohle, die Du aus dem Rücktritt erwartest. Hier liegt das Risiko des privaten Beweissicherungsverfahrens
    4) Schadenersatz: Wie es damit aussieht, ob bei einer Bejahung von Punkt 3 in jedem Fall Schadenersatz gezahlt werden muss, weiss ich noch nicht. Ich bin gerade bei der Sammlung der Beweise.

    Ich glaube ich habs jetzt nochmal ausführlich beschrieben.

    Gruss, vOlli
     
  2. vOlli

    vOlli

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    kann jemand #20 löschen?
     
  3. kike

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    Da fängt m.E. dein Mißverständnis an. Beim selbständigen Beweisverfahren musst du keine "Klage" erheben, sondern du beantragst einen Beweisbeschluss.

    Dass du in Vorbereitung dafür einen eigenen Gutachter & Rechtsanwalt benötigst, um die richtigen Fragen für den dann vom Gericht zu bestellenden Gutachter zu stellen ist offensichtlich.
     
  4. vOlli

    vOlli

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    Du zitierst einen Bereich aus dem gerichtlichen Beweisverfahren und begründest, dass es sich beim selbständigen Beweisverfahren anders verhält. Ja, das ist so (-;

    Der Beweisbeschluss beschreibt mit einem juristischen Begriff, wie in einem Gerichtsverfahren (Zivilstreit) eine Entscheidung gefällt wird. Dies kann sowohl in einem Streit passieren, der nach dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder nach dem privaten Beweissicherungsverfahren läuft.

    Der Zivilprozess könnte m.E. nicht unbedingt ausschließlich mit einer Klage definiert werden, aber sowohl die unterschiedlichen Beweissicherungsverfahren als auch der Beweisbeschluss sind Bestandteil eines Prozesses.

    Ich weis jetzt nicht ob bezogen auf die Formulierungen jeder Prozess eine Klage voraussetzt oder jede Klage einen Gerichtsprozess beschreibt....
     
  5. kike

    kike

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    Uff,

    Guckstdu § 450 ZPO.

    Zum Rest ist es vielleicht sinnvoll, wenn mal jemand anderes was schreibt...
     
  6. vOlli

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    Das brauchen wir ja gar nicht klären, da es nicht entscheidend ist, ob Du ein gerichtliches oder privates Beweissicherungsverfahren anstrebst.

    Wichtig bei dieser Entscheidung ist, was Du am Ende willst.

    a) Beseitigung der Mängel, egal wie ==> gerichtliches Beweisverfahren
    b) Unbedingte Rückgabe der gelieferten Sachen und Zusammenarbeit mit anderem Lieferant ==> unbeding privates Beweissicherungsverfahren

    Beide Verfahren sind ungleich - können das selbe ab zum Zweck haben.

    Will man gestalten (Änderung Lieferant, Technik, Ausführung, etc) muss man das private Beweissicherungsverfahren durchziehen.

    Greetz.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

  8. vOlli

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  9. Lebski

    Lebski Gast

    Warum suchst DU dann einen SV? Den bestellt das Gericht!
     
  10. kike

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    Vielleicht liegt es daran, dass du die Begriffe durcheinanderwürfelst!? Das was auf der Seite beschrieben ist, das ist sicher nicht das von dir behauptete private Beweis(sicherungs)verfahren, sondern das selbständige Beweisverfahren.

    Guckstdu § 485 (2) ZPO.
     
  11. vOlli

    vOlli

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    Bitte nochmal den Thread lesen. #21 fasst es zusammen.

    Wenn ich rückabgewickelt habe, gibt es nichts mehr zu begutachten. Daher benötige zuvor einen privat beauftragten Gutachter - das ist das private oder selbständige Beweissicherungssverfahren. Und natürlich benötige ich dafür einen von mir beauftragten SV (-;
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Sry, aber du bist sowas von auf dem Holzweg.
     
  13. vOlli

    vOlli

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    Doch, es ist das gleiche.

    ZPO Paragraphen haben mit einen privaten oder Selbständigen Beweissicherungsverfahren nichts zu tun. Es dient ausschliesslich der Sammlung von Beweisen, die eine Mangelhaftigkeit darstellen. Nichts anderes. Erst wenn ich in einem Rechtsstreit diese Beweise benötige - weil sie in der Art nicht mehr vorliegen (es wurde verputzt, die Mängel wurden umbaut, die Mängel wurden durch ein neu beuaftragtes Unternehmen beseitigt) bekommen sie vor Gericht Relevanz. Dann erst bekommen auch Paragraphen der ZPO Relevanz.
     
  14. vOlli

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    Erklär es mir (-;
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Nö. Kann ich nicht. Du hörst nicht zu, bist in deinem Denken zu festgelegt.

    Ein privates Beweissicherungsverfahren (mit privatem SV) ist vor Gericht ziemlich wertlos, wenn die Beweise vernichtet wurden.
    Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren (mit SV vom Gericht bestellt) ist im späteren Prozess fast nicht mehr zu wiederlegen, wenn die Beweise vernichtet wurden. Damit beschäftigt sich mein Link, dein Vorgehen ist nicht empfehlenswert.
     
  16. vOlli

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    Ich habe nichts anderes behauptet. Dann bin ich gar nicht auf dem Holzweg.
    Ernsthaft: Ich ziehe das gerade durch - ich habe mich solange damit beschäftigt (Selbständiges / gerichtliches Beweisverfahren), bis ich die Unterscheidung tatsächlich verstanden habe. Und das tue ich.

    Ob das eine empfehlenswerter oder weniger empfehlenswert ist ausschließlich im Einzelfall bewertbar - was man am Ende weiss.

    Das Risiko eines selbständigen Beweisverfahrens habe ich in #21 unter Punkt 3 genau deklariert. Es kann sein, dass der Richter Deinem nicht mehr prüfbaren Gutachten nicht glaubt. Dann steht man ganz nackig da.

    Der Vorteil eines selbständigen Beweisverfahrens ist, dass ich gestalten kann, was passiert, wenn ich Recht habe.

    Daher präferiere ich - nur auf meinen aktuellen Fall bezogen - das private / selbständige Beweissicherungsverfahren.
    Ich will mit dem Heizungs- und Lüftungs- Lieferanten nichts mehr zu tun haben.

    Deinem Einwand entnehme ich aber noch etwas, was durch das Wort "Verfahren" ein wenig in die irre führt.

    Ich gehe nicht zum Gericht und beantrage irgendein Verfahren. Ich gehe zu Gericht und Klage entweder auf Rücknahme, Herausgabe, Mangelbeseitigung oder Geld - weil ich beispielsweise von einem Vertrag zurückgetreten bin.

    Mangelbeseitigung: Gerichtliches Beweisverfahren, weil der Mangel wahrscheinlich durch einen vom gericht beauftragten SV nachgwiesen werden kann.

    Herausgabe von Geld, da ich vom Werkvertrag zurückgetreten bin und Material bereits abgeholt wurde: Wenn ich jetzt kein Privatgutachten gemacht habe, steh ich sofort nackig da. Habe ich eines, kann ich in der Beweisaufnahme beantragen, dass mein Privatgutachten zur Beurteilung heran gezogen wird. Und dann hilft beten und ein gewisses Maß an Klarheit des Mangels sowie ein Anwalt, der das sauber vorbereitet hat . nicht zu vergessen: das Privatgutachten.

    Gruss
     
  17. kike

    kike

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    Privates und selbständiges Beweisverfahren sind zwei unterschiedliche Dinge.


    Das eben gerade NICHT, denn die Feststellungen des durch das Gericht bestimmten Gutachters können nur in ganz besonderen Fällen angegriffen werden - im Gegensatz zu denen eines Privatgutachtens. Die Feststellungen eines Privatgutachtens sind nämlich nur Parteivortrag und von daher wesentlich weniger "gerichtsfest"
     
  18. vOlli

    vOlli

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    Also zwei Fragen:

    1) Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen privatem und slbständigem Beweisverfahren?

    2) Wo gibt es eine gerichtliche Feststellung ohne Prozess?

    Ihr seid beide auf dem falschen Weg. Das Beweisverfahren ist nicht ein gerichtliches Verfahren in dem Sinne selbst, sondern es deklariert die Beweiswege, die vorgetragen werden, um innerhalb eines Prozesses die Klage zu begründen.

    Ich gehe den privaten Weg, weil es vor Gericht evtl. nichts mehr gibt, was durch einen gerichtlich bestellten Gutachter bewiesen werden könnte. Ich trete nämlich vom Werkvertrag zurück und das heisst, dass mein Lieferant seinen Mist, den er geliefert hat zurücknehmen darf. Ich muss nur dann klagen, wenn er mir den Kaufpreis und Schadenersatz nicht auszahlt und behauptet, dass die vorgetragenen Mängel nicht zum Rücktritt berechtigt hätten.

    Glaub mir. Es ist genau so (-;

    Oder beantworte die Fragen. Ich bin offen.
     
  19. vOlli

    vOlli

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    Nochmal: ZPO beschreibt Vorgänge im Prozess. Wenn ich heute einen SV beauftrage, mir eine Gutachten zu erstellen, hat das mit einem Prozess rein gar nichts zu tun.

    Die Seite auf die Ihr Euch bezieht ist zimlich unglücklich formuliert. Wie gerade erklärt ist das Beweisverfahren nicht ein in sich eigenes Verfahren sondern es beschreibt wie Beweise innerhalb eines Prozesses vorgetragen werden.

    Fragt am besten Euren Anwalt. Ich habe meinen bis zur Weisglut gequält - bis es klick gemacht hat.
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Bei dir hat nichts klick gemacht.

    Ich kenne beide Versionen. Dein Klick ist gefährlich. Aber lass dich nicht aufhalten, awg.
     
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