Mehraufwand für Tektur trotz Pauschalpreis

Diskutiere Mehraufwand für Tektur trotz Pauschalpreis im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, st die Vergütung von Mehraufwand aufgrund einer notwendigen Tektur der Genehmigungsunterlagen zu einer zum Pauschalpreis vereinbarten...

  1. #1 markus s, 03.07.2013
    markus s

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    Hallo,

    st die Vergütung von Mehraufwand aufgrund einer notwendigen Tektur der Genehmigungsunterlagen zu einer zum Pauschalpreis vereinbarten Planung gerechtfertigt? Konkret geht es um den Bau eines Weges, bei dem während des Baus Versorgungsleitungen gefunden wurden, von denen der Planer angenommen hatte, dass sie noch nicht verlegt wurden. Aufgrund der damit nicht erreichbaren Überdeckung zu anderen Leitungen mussten die Pläne geändert werden.
     
  2. Taipan

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    Die Frage ist auf wessen Mist der Grund für die Tektur entstand.
     
  3. #3 markus s, 03.07.2013
    markus s

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    Dafür gibt es natürlich pro Vertragspartei je eine Sichtweise. Ich halte es jedenfalls nicht für sonderlich überraschend, dass auf einem Grundstück, auf dem auch sichtbar Leitungen für Straßenlampen in Vorleistung verlegt wurden, auch noch weitere Leitungen liegen.
     
  4. Taipan

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    Also irgendwie erzählst Du hier nicht alles. Ein auf dem Grundstück liegender Klingeldraht ( und das ist ne Leitung für Straßenbeleuchtung) kann eigentlich kein Grund für eine Tektur sein. Da steckt Anderes und Mehr dahinter.
     
  5. #5 Gast036816, 04.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du denn pläne der versorger bereitgestellt, waren diese umfassend und richtig? oder lagen keine pläne vor, es konnten keine zur vefügung gestellt werden, planunterlagen waren nicht korrekt oderoderoder?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2013
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    Strassenlampe = öffentliche Versorgung
    Grundstück = privates Eigentum

    Das verträgt sich nur mit einem eingetragenen Leitungsrecht oder einer Baulast!

    Ist das nicht eingetragen, muss mit durchgehenden Leitungen eigentlich auch keiner rechnen, nur mit den für das Grundstück evtl. erforderlichen Stichen!
     
  7. #7 markus s, 04.07.2013
    markus s

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    Okay, also: Auf dem Grundstück sollte ursprünglich mal eine öffentliche Straße zur Erschließung des Wohngebietes gebaut werden. Ich vermute, dass aus dieser Zeit die Leitung für die Straßenlampen stammt, ebenso wie die Gasleitung, die die Tektur erforderlich gemacht hat. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers wurde die Straße dann aber an anderer Stelle gebaut.

    Der Planer ist der Vermittler des Grundstücks. Die Beauftragung für die Wegplanung ist eine Vertragsbedinung im Kaufvertrag für das Grundstück. Dem Planer ist die Vergangenheit des Grundstückes bekannt gewesen, alle Informationen über das Grundstück habe ich von ihm. Pläne der Energieversorger habe ich keine zur Verfügung gestellt.
     
  8. #8 Skeptiker, 05.07.2013
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